Bitte wählen Sie, ob Sie für eine Einrichtung ein Interessebekundungsverfahren starten möchten oder ob es sich um eine Änderung eines bestehenden Eintrags handelt.
Bei Aufnahme in das Kulturkataster werden einige der auf den folgenden Seiten abgefragten Daten öffentlich auf der Internetseite der Stadt Leipzig dargestellt. Welche Daten veröffentlicht werden, entnehmen Sie den Hinweisen in den jeweiligen Abschnitten.
Informationen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzinformationen gem. Artikel 13, 14 DSGV entnehmen.
Im Laufe dieses Interessenbekundungsverfahren werden u.a. folgende Informationen abgefragt:
- Stammdaten des Kunst-/Kulturorts
- Kontaktdaten
- Kurzbeschreibung der inhaltlichen und konzeptionellen Ausrichtung
- Veranstaltungsanzahl
Bitte beachten Sie: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme in das Kulturkataster. Wenn die Interessenbekundungen durch eine mindestens zwei Mal jährlich tagende Jury, bestehend aus Vertreter:innen des Solidaritätsbündnisses #DASistLEIPZIG und dem Kulturamt Leipzig, positiv beschieden worden sind, erfolgt die Aufnahme in das Online-Kataster. Jährlich erfolgt eine Abfrage an die eigentragenden Institutionen, ob die hinterlegten Daten noch aktuell sind.