Über das Projekt
Das Projekt Careleaving zielt darauf ab, junge Menschen aus stationären Hilfen zur Erziehung im Wohngemeinschaftsverbund in den eigenen Wohnraum zu begleiten. Hierfür stellt insbesondere das Sachgebiet Wohnraumversorgung des Sozialamtes dem Allgemeinen Sozialdienst (ASD) monatlich 1-3 Zweiraumwohnungen, je nach Angebotslage, zur Verfügung. Die Careleaverinnen und Careleaver benötigen einen Wohnberechtigungsschein, um einen eigenen Mietvertrag erhalten zu können. Hierbei sollen Wohngemeinschaften aus zwei Careleaver/-innen entstehen. Um den Weg in eine erste eigene Wohnung zu begleiten, wird durch den Allgemeinen Sozialdienst wohnungsweise ein Träger zur ambulanten Betreuung nach § 30 in Verbindung mit § 41 SGB VIII eingesetzt. Ziel ist es, die Careleaver/-innen im eigenen Wohnraum, welcher unabhängig von den Hilfen zur Erziehung angemietet wird, zu unterstützen. Die Stabilisierung beim Austritt aus den stationären Hilfen zur Erziehung soll gewährleistet und begleitet werden. Es ist angedacht, dass Projekt auch auf junge Menschen ab dem 17. Lebensjahr auszuweiten.
Zum Verfahren
- Die Wohnungen werden fortlaufend durch das Sozialamt/Wohnraumversorgung an das Amt für Jugend und Familie gemeldet.
- Ein Träger der Jugendhilfe aus dem Trägerpool wird einer konkreten Wohnung zugeordnet.
- Der ASD fragt konkret Interesse für die Wohnung bei der Zielgruppe ab und meldet Careleaver/-innen
- Die interessierten Careleaver/-innen werden an einen Träger gemeldet, um ein WG-Casting zu vereinbaren und eine Wohngemeinschaft zu bilden.
- Ein Träger führt das WG-Casting durch und meldet dem Sozialamt die beiden Interessenten für die Wohnung. Dies erfolgt bereits in Form von Anträgen für den Wohnberechtigungsschein bei der zuständigen Ansprechpartnerin im Sachgebiet Wohnraumversorgung unter Angabe der Wohnung, des Trägers und des Projekts.
- Der ausgewählte Träger aus dem Trägerpool leistet ambulante Hilfe nach § 30 in Verbindung mit § 41 SGB VIII.
Zielgruppe
Bei der Zielgruppe handelt es sich um Careleaver/-innen, welche sich in einer stationären Hilfe der Erziehung befinden. Das Projekt richtet sich ausschließlich an Interessenten, welche einen eigenen Wohnraum beziehen möchten, sich zutrauen, selbstständig zu leben und gerne in einer Wohngemeinschaft leben möchten. Sowohl der zuständige ASD, sowie der aktuell leistungserbringende Träger sollte zur Einschätzung gelangen, dass der/die Careleaver/in in der Lage ist, ein selbstständiges Leben zu organisieren und zu führen.
Im Einzelfall ist zu prüfen, wie die Finanzierung der Lebenskosten über eine Ausbildungsförderung, Eigenmittel, Jobcenter, beziehungsweise weitere Bezugsquellen erfolgen kann und der/die Careleaver/-innen langfristig in der Lage sein wird, sein (finanziell) eigenständiges Leben zu bestreiten.
Anforderungen an den Träger
Der Träger der Jugendhilfe wird die beiden Careleaver/-innen in den ersten eigenen Wohnraum begleiten. Die Zielgruppe soll bereits ein hohes Maß an Verselbstständigung mitbringen.
Wichtig ist hierbei, dass die Arbeit hoch individuell auf die jeweiligen Lebenssituationen der Careleaver/-innen abgestimmt ist und diese in ihrem Alltag begleitet werden.
Aufgaben und Verantwortungen sollen bei den Careleaver/-innen verbleiben, Unterstützung und Beratung ist durch die ambulanten Helfer/- innen erwünscht.
Die beiden Careleaver/-innen sollen durch den Träger der Jugendhilfe eine verlässliche Ansprechperson erhalten, die mit Rat zur Seite steht.
Aufgabenbereiche:
- Organisation des Umzugs begleiten
- Anschaffungen für den Wohnraum mit den Careleaver/-innen begleiten
- Anträge/ Ämtergänge begleiten
- Eintritt/ Übergang in die Regelsysteme unterstützen (zum Beispiel Ausbildung, Schule, Beruf, oder Ähnliches)
- Zusammenleben zwischen den WG-Bewohner/-innen begleiten und gegebenenfalls schlichten
- Ansprechpartner/-in für individuelle Problemlagen sein
- Anbindungen in sozialräumliche Angebote unterstützen
Zudem sollte der Träger ein Co-Team für Krankheits- oder Urlaubsvertretungen bereitstellen.
Die Höhe der Fachleistungsstunden wird in Absprache mit beiden ASD-Mitarbeiter/-innen im Rahmen des Hilfeplanverfahrens besprochen und nach Bedarf geplant.
Interessensbekundungsverfahren
Der Allgemeine Sozialdienst möchte mit der unbefristeten Durchführung dieses Interessensbekundungsverfahren einen Pool an Trägern der Jugendhilfe zur ambulanten Betreuung Careleaver/- innen im eigenen Wohnraum bilden.
Grundvoraussetzung zur Teilnahme ist eine Leistungsvereinbarung mit dem Amt für Jugend und Familie der Stadt Leipzig nach § 30 i.V.m. § 41 SGB VIII.
Wünschenswert ist der Einsatz von flexiblen Fachkräften, welche auf Augenhöhe und im hohen Maße kreativ mit den Careleaver/-innen und ihren Lebenssituationen zusammenarbeiten möchten.
Es können keine verbindlichen Zusagen zur Belegung und dem Umfang getätigt werden, da das Projekt stark abhängig von den Kapazitäten des Wohnungsgebers ist. Geplant sind 1 - 3 Zweiraumwohnungen pro Monat. Wird dem ASD durch das Sachgebiet Wohnraumversorgung des Sozialamtes eine neue Wohnung gemeldet, wird an den Trägerpool eine Mail-Abfrage zur Kapazität und Interesse versendet.
Bei Interesse melden Sie sich bitte zur weiteren Besprechung der Rahmenbedingungen im Sachgebiet Qualitätsmanagement des Allgemeinen Sozialdienstes in Persona Herr Müller (0341 123-4651) und Frau Macek (0341 123-4713).