Nachrichten, Informationen und Dienstleistungen für die Stadt Leipzig auf leipzig.de
Coronavirus
Informationen zum Umgang mit dem neuartigen Coronavirus in Leipzig, Hinweise für den Verdachtsfall, Schutzmaßnahmen, aktuelle Meldungen und Infos zu Maßnahmen zur Eindämmung finden Sie unter www.leipzig.de/coronavirus.
Für Fragen zur sächsischen Corona-Schutz-Allgemeinverfügung informieren Sie sich bitte unter coronavirus.sachsen.de oder bei der sächsischen Corona-Hotline 0800 100 0214 (Montag bis Sonntag 8 bis 18 Uhr)
Aktuelles und Service
Nachrichten
Schlagzeilen
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01.04.2021Zwei neue Trinkwasserbrunnen in Leipzig: Völkerschlachtdenkmal und Kletterspielplatz "Grüner Bogen"
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01.04.2021Arbeiten auf der Karl-Heine-Straße: Verkehrssicherheit wird erhöht
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01.04.2021Schlachthofbrücke Richard-Lehmann-Straße wird instandgesetzt
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31.03.2021Vertretung von Leipzigs Jugendlichen steht fest - Jugendparlamentswahl 2021
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30.03.2021Neue Leiterin für das Stadtplanungsamt
Weitere aktuelle Themen
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27.03.2021Einziehung Semmelweisstraße (Teilfläche)
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27.03.2021Absicht zur Umstufung Krönerstraße (Teilfläche)
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27.03.2021Widmung Teilfläche Liselotte-Hermann-Straße
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26.03.2021Umbau der Bushaltestellen in der Leonhard-Frank-Straße startet
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24.03.2021Zu enge Straßen: Markierte Parkplätze sollen Rettungs- und Entsorgungswege freihalten
Veranstaltungen und Termine
Hinweise für Veranstaltungen in Corona-Zeiten
Bis vorerst einschließlich 18. April 2021 sind Veranstaltungsorte im Bereich Freizeit und Kultur geschlossen und Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, untersagt.
Damit soll das Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus reduziert werden. Gesetzliche Grundlage: Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Hinweis zu Veranstaltungen im leipzig.de Veranstaltungskalender
Ein großer Teil der Veranstaltungen auf leipzig.de werden automatisch von externen Quellen importiert. Wir bitten Sie deshalb, sich auch auf den Seiten der Veranstalter zu informieren, ob diese stattfinden und welche Regelungen gelten.
Veranstaltungen Höhepunkte
Veranstaltungsübersichten
Termine
| Datum | Ort | Veranstaltung |
|---|---|---|
| 01.04.2021 - 31.08.2021 | Rundgang | Zeitreise Wohnen |
| 08.04.2021 | Online-Angebot | Bewerbungsmappencheck und Bewerbungstraining der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Leipzig |
| 08.04.2021 | Südfriedhof | ***Fahrdienst Südfriedhof: Fahrt zum Grab (kostenfreier Service) |
| 08.04.2021 | LeipJAZZig | Aktuelle LeipJAZZig-Aufnahme-Sessions und Konzertaufzeichnungen unter www.leipjazzig.de/audio-video/ |
| 08.04.2021 | Seniorenbüro Geyserhaus | Chorprojekt „Klang(er)leben” |
| 08.04.2021 | Soziokulturelles Zentrum "Die VILLA" | *Tanzworkshop Urban Dance und Hip-Hop für Beginner ab 11 Jahren |
| 08.04.2021 | Aktive Senioren Leipzig | Fröhliches Singen |
| 08.04.2021 | Senioren- und Familienselbsthilfe SEFA | Sprechstunde Seniorenbesuchsdienst |
| 08.04.2021 | Restlos-Halle | Perlenketten und -armbänder aus Papier |
| 08.04.2021 | Peterskirche Leipzig | *Orgel-Punkt-Zwölf |
Coronavirus
Informationen zum Coronavirus (2019-nCoV)
Masernschutz-Gesetz
Informationen zum Masernschutzgesetz
Am 1. März 2020 tritt das neue Masernschutzgesetz in Kraft. Es sieht eine Impfpflicht für alle nach 1970 geborenen Menschen vor, die in einer Gemeinschaftseinrichtung (wie beispielsweise Kita, Hort, Schule, Flüchtlingsunterkunft, Kindertagespflege oder Wohngruppe) betreut werden oder arbeiten.
Die Impfungen führt in der Regel der Haus- oder der Kinderarzt durch.
Der Masern-Impfschutz muss der Leitung der jeweiligen Einrichtung vor Beginn der Betreuung oder der Tätigkeit vorgelegt werden. Er sollte vorzugsweise durch den Impfausweis, kann aber auch durch ein ärztliches Zeugnis oder die Bestätigung einer staatlichen Stelle erbracht werden. Personen, die keinen ausreichenden Nachweis erbringen, dürfen in den betroffenen Einrichtungen weder betreut noch tätig werden. Das gilt jedoch nicht für Kinder und Jugendliche, die einer gesetzlichen Schulpflicht unterliegen.
Für Kinder, die bereits vor dem 1. März 2020 einen Kindergarten oder Schule besucht haben, sowie für Beschäftigte in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen gilt eine Übergangszeit bis zum 31. Juli 2021.




