Verfügungsfonds der Städtebauförderung in Schönefeld
In den Schwerpunkträumen der Stadterneuerung stehen mit den Verfügungsfonds besondere Finanzierungsinstrumente zur Verfügung.
Am 01.09.2016 ist die Förderrichtlinie „Verfügungsfonds Stadtumbau – Aufwertungsgebiet Leipzig Schönefeld“ in Kraft getreten. Aus den Mitteln des Fonds können kleinere Projekte, die im Stadtumbaugebiet Schönefeld umgesetzt werden sollen und einen nachweisbaren Mehrwert für dieses Gebiet erbringen, kurzfristig und möglichst unbürokratisch unterstützt werden.
Wann können die Anträge im Jahr 2024 gestellt werden?
Zu den angegebenen Terminen ist die Beantragung von Mitteln aus dem Verfügungsfonds im Jahr 2024 möglich:
- 15. März 2024
- 15. Mai 2024
- 15. August 2024
- 30. September 2024 (optional)
Wie hoch ist die Förderung?
Der Zuschuss für investive (Bau-)Projekte ist auf 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten begrenzt und darf einen Betrag von 5.000 Euro je Projekt nicht übersteigen. Für nichtinvestive (zum Beispiel soziale oder kulturelle) Projekte kann der Zuschuss bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten betragen, die Zuschusshöhe ist jedoch auf 1.000 Euro je Projekt begrenzt.
Die Summe der im Rahmen dieses Fonds zu vergebenden Mittel wird jährlich neu festgesetzt.
Für die Einordnung und Förderfähigkeit beabsichtigter Maßnahmen sollte im Zweifelsfall vorher eine Beratung eingeholt werden.
Wer kann einen Antrag stellen?
Projektträger können Initiativen, Vereine, Einrichtungen und Privatpersonen sein, wenn
- sie ein Projekt innerhalb des Fördergebiets Stadtumbau - Aufwertungsgebiet Schönefeld (Gebietsgrenze siehe Downloadbereich) realisieren wollen und
- dieses den gültigen Förderrichtlinien des Verfügungsfonds (siehe Förderrichtlinie Downloadbereich) entspricht.
Welche Projekte können gefördert werden?
- (Wieder-)herstellung des urbanen Stadtbildes, insbesondere in der Gorki- und Ossietzkystraße
- Revitalisierung der Lebensräume und der Infrastruktur, insbesondere unter den Leitgedanken Inklusion und Klimabewusstsein
- Verknüpfung von kommunalen Vorhaben und Bürgeraktivitäten
- Motivation für eigenverantwortliches Handeln und stadtteilbezogene Aktivitäten
- Förderung des sozialen Zusammenhalts und der Stadtteilkultur
- die Erneuerung alter Heizungen für gemeinnützige Akteure
- Maßnahmen zur Förderung des Radverkehres wie zum Beispiel eine frei zugängliche, fest verbaute Luftpumpe vor einem engagierten Geschäft
- eine klimafreundliche Fassadenbegrünung oder
- die Hofentsiegelung mit anschließender Gestaltung
Für ein persönliches Gespräch steht Ihnen das Stadtumbaumanagement Schönefeld während der regelmäßigen Sprechzeit oder nach individueller Absprache zur Verfügung.
Wie wird der Antrag gestellt?
Anträge werden beim Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung (AWS) entgegen genommen, entweder
- persönlich in der Prager Straße 118, Haus C, 6. Etage, Zimmer C.6.048 in 04317 Leipzig oder
- postalisch unter folgender Anschrift: Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung, 04092 Leipzig.
Parallel ist der Antrag beim Stadtumbaumanagement per E-Mail an schoenefeld@bgh-leipzig.de einzureichen.
Wer entscheidet über die Förderung?
Ein Anspruch auf die Förderung besteht nicht, jedoch werden die Anträge in zwei Stufen gewissenhaft geprüft und entschieden.
- Die formale Prüfung auf Förderfähigkeit des Projektes erfolgt im Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung der Stadt Leipzig.
- Ein lokales Vergabeteam entscheidet dann über die mögliche Förderung.
Das 13-köpfige Vergabeteam tagt regelmäßig und setzt sich aus Mitgliedern der AG Pro Schönefeld zusammen: Vertreterinnen und Vertreter der Vereine und sozialen Einrichtungen, Gewerbetreibenden, engagierten Privatpersonen und anderen lokal Aktiven.
Mit einigen Beispielen aus dem Stadtteil soll dargestellt werden, wofür der Antrag auf Förderung gestellt werden kann.
Beispiele für eine Projektförderung investiver Projekte
Eine Förderung ist bis zu 50 Prozent der förderfähigen Gesamtsumme möglich, jedoch maximal 5000,00 Euro.
Touristische Wegweiser am Schloss Schönefeld
Die Erarbeitung und Gestaltung von Informationstafeln zur Geschichte des Schlosses Schönefeld wurden mit 50 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben aus dem Verfügungsfonds Schönefeld unterstützt. Die Lernen plus gGmbH Schloss Schönefeld veranlasste hiermit gleichzeitig eine Gestaltungsvorlage für die einheitliche Beschilderung historisch und touristisch relevanter Gebäude im Bereich des Schloss Schönefeld und der "Alten Ortslage".
Beteiligungsprojekt Fassadengestaltung Turnhalle Löbauer Straße
Wir für Schönefeld e. V., Graffitiverein e. V. und der CVJM Leipzig brachten dieses Projekt zusammen auf den Weg. In einem mehrstufigen Beteiligungsprojekt wurde ein Gestaltungskonzept für die Frontseite der Turnhalle Löbauer Straße gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen erarbeitet und umgesetzt. Ein Teil der künstlerischen Gestaltung konnte mit Mitteln aus dem Verfügungsfonds finanziert werden.
Nistkästen für den Mariannenpark
Vom NABU wurde die Anbringung von 12 neuen Fledermausquartieren sowie 25 Vogelnistkästen im Mariannenpark initiiert. Gemeinsam mit Mitgliedern der AG Grün(er)es Schönefeld wurden die Kästen in zwei Arbeitseinsätzen an ausgewählten Bäumen angebracht. Die Anschaffung der speziellen Fledermausquartiere wurde über den Verfügungsfonds Schönefeld gefördert.
Beispiele für eine Projektförderung nicht investiver Projekte
Es kann eine bis zu 100 prozentige Förderung der Gesamtinvestition erfolgen, höchstens aber 1.000,00 Euro.
Nachbarschaftsfest des Hortes der Astrid-Lindgren-Schule
Stadtteilprojekt Westblech und Wendeschnur
Im Rahmen eines Gesamtprojektes zum generationsübergreifenden Austausch über die Nachwendezeit, das Aufspüren und Bewahren persönlicher Geschichten und Erlebnisse organisierte die Projektwohnung Krudebude e.V. eine Ausstellung in den Räumen im Wächterhaus am Stannebeinplatz, welche durch den Verfügungsfonds Schönefeld gefördert wurde.
Kinderstadtplan Schönefeld
Die zweite aktualisierte Auflage des Kinderstadtplanes Schönefeld vom Leipziger Kinder- und Jugendbüro ist erschienen. Sie wurde aus Mitteln des Verfügungsfonds Schönefeld finanziert. Der Kinderstadtplan Schönefeld informiert über nicht-kommerzielle Angebote für Kinder und Familien in Schönefeld, angefangen von Information über Bewegung bis hin zu Kultur und Bildung.
Er ist im Folgenden als Download erhältlich.
Download Kinderstadtplan
Beratung und Hilfe
Für ein persönliches Gespräch steht Ihnen das Stadtumbaumanagement Schönefeld während der regelmäßigen Sprechzeit oder nach individueller Absprache zur Verfügung.
Telefon: 0341 5503773
E-Mail: schoenefeld@bgh-leipzig.de