Anträge für Außenwerbung
Allgemeine Informationen
Werbeanlagen sind alle ortsfesten Einrichtungen, die der Ankündigung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Beispielhaft zählen dazu:
- Schilder
- Beschriftungen
- Bemalungen
- Lichtwerbungen
- Schaukästen
- Schaufensterbeklebungen
- Fahnen
Für Werbeanlagen ist prinzipiell eine Baugenehmigung erforderlich. In wenigen Ausnahmefällen kann eine Werbeanlage ohne Baugenehmigung errichtet werden. Welche Anlagen dies betrifft, können Sie unter Angabe des Standortes im Amt für Bauordnung und Denkmalpflege erfragen. Bitte beachten Sie, dass mit einer Bearbeitungszeit der Bauanträge von 3 Monaten zu rechnen ist.
Achtung: Für Werbung auf öffentlichen Flächen ist eine Sondernutzungsgenehmigung erforderlich. Diese müssen Sie beim Verkehrs- und Tiefbauamt, Abteilung Straßenverwaltung, Sachgebiet Sondernutzung/ Umleitung beantragen.
Rechtsgrundlagen
§ 10 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO)
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Folgende Unterlagen/ Formulare sind erforderlich:
- Antragsformular (5-fach)
- Auszug aus der Liegenschaftskarte (5-fach, davon 2-fach farbig)
- vermaßter Lageplan bei freistehenden Werbeanlagen/Fotomontage oder Fassadenansicht bei an Gebäuden anzubringenden Werbeanlagen (5-fach, davon 2-fach farbig)
- Bauzeichnung (5-fach, davon 2-fach farbig)
- Einverständniserklärung des Grundstücks-/Gebäudeeigentümers (1-fach)
- Angabe aller Eigentümer benachbarter Grundstücke (1-fach)
- Bauantrag für Werbeanlagen
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Kosten und Gebühren
Die Gebühren für eine Genehmigung werden nach dem Sächsischen Kostenverzeichnis berechnet und richten sich nach der Höhe der Herstellungssumme der geplanten Werbeanlage jedoch mindestens 70,00 Euro.
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Rechnung
Besonderheiten
Ansprechpartner:
Stadtgebiet Zentrum:
Zentrum, Zentrum-Nord, Zentrum-Ost, Zentrum-Südost, Zentrum-Süd, Zentrum-West, Zentrum-Nordwest, Porsche, Neue Messe, BMW
Frau Paukstat (Telefon: 0341 123-5153)
Stadtgebiet Nord:
Althen-Kleinpösna, Altlindenau, Anger-Crottendorf, Baalsdorf, Böhlitz-Ehrenberg, Engelsdorf, Eutritzsch, Gohlis, Heiterblick, Leutzsch, Lindenthal, Lützschena-Stahmeln (außer Porsche), Mockau, Möckern, Mölkau, Neustadt-Neuschönefeld, Paunsdorf, Plaußig-Portitz (außer BMW), Schönefeld-Abtnaundorf, Schönefeld-Ost, Seehausen (außer Neue Messe), Sellerhausen-Stünz, Thekla, Volkmarsdorf, Wahren, Wiederitzsch
Frau Martens (Telefon: 0341 123-5239)
Stadtgebiet Süd:
Burghausen-Rückmarsdorf, Connewitz, Dölitz-Dösen, Großzschocher, Grünau, Hartmannsdorf-Knautnaundorf, Holzhausen, Kleinzschocher, Knautkleeberg-Knauthain, Lausen-Grünau, Liebertwolkwitz, Lindenau, Lößnig, Marienbrunn, Meusdorf, Miltitz, Plagwitz, Probstheida, Reudnitz-Thonberg, Schleußig, Schönau, Stötteritz, Südvorstadt
Frau Bedemann (Telefon: 0341 123-5177)