Kulturförderung beantragen
Allgemeine Informationen
Die Stadt Leipzig stellt für die Förderung freier Kunst und Kultur in ihrem Haushalt jährlich ein Budget zur Verfügung. Seit dem Jahr 2016 wird es auf Grundlage eines Beschlusses der Ratsversammlung jährlich um 2,5 Prozent erhöht. Als Basis gilt das Budget des Vorjahres. Bei der Vielzahl der in Leipzig aktiven freien Kulturinitiativen, Künstlerinnen und Künstler können jedoch nicht alle Vorhaben für eine Förderung vorgesehen werden. Umso wichtiger ist die richtige Antragstellung. Die hier aufbereiteten Informationen über Voraussetzungen, Möglichkeiten und Bedingungen städtischer Förderung sollen dabei als Kompass dienen. Viele Antworten auf Fragen, die sich beim Ausfüllen des Antragsformulars zur Projektförderung ergeben können, haben wir zusätzlich auf der Seite "Häufig gestellte Fragen" für Sie zusammengestellt.
Projektförderung und institutionelle Förderung
Das Kulturamt Leipzig vergibt Zuschüsse als Projektförderung oder institutionelle Förderung in den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Darstellende Kunst, Literatur, Soziokultur, Stadtteilkultur, Kulturelle Bildung, Stadtgeschichte und für interdisziplinäre Vorhaben.
Die Projektförderung gilt in der Regel einem zeitlich begrenzten Vorhaben (zum Beispiel Theateraufführung, Konzert, Ausstellung), das öffentlichkeitswirksam werden soll. Institutionelle Förderung setzt voraus, dass der Träger ein ganzjähriges oder regelmäßig wiederkehrendes Kulturangebot (kulturelle Einrichtung, Festival und ähnliches) mit besonderer Bedeutung für die Kulturlandschaft Leipzigs vorhält.
Anträge auf Förderung im Jahr 2024 sind bis zum 30.09.2023 schriftlich oder per digitalem Antrag über Amt24 beim Kulturamt einzureichen. Der 30.09.2023 ist der Hauptantragstermin für die Projektförderung. Mit dem ersten Antragsverfahren wird der größte Teil der Fördergelder ausgereicht. Deshalb sollten große, komplexe und über einen längeren Zeitraum angelegte Projekte zu Ende September des jeweiligen Vorjahres beantragt werden. Das zweite Antragsverfahren mit Frist zum 31.03.2024 versteht sich als Ergänzung. Hierfür stehen deutlich weniger Fördermittel zur Verfügung.
Für den Antrag im 2. Förderverfahren 2024 müssen zwingend die Formulare des Kulturamts genutzt werden. Die Anträge müssen in Papierform mit rechtsverbindlicher Unterschrift oder per digitalem Antrag über Amt24 bis zum 31. März 2024 im Kulturamt vorliegen. Verspätet eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Deshalb wird bei Bedarf die Benutzung des Fristbriefkastens am Personaleingang des Neuen Rathauses empfohlen.
Die Auswahl der Projekte erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren voraussichtlich bis Ende Juni 2024. Grundlage dafür ist die Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung freier kultureller und künstlerischer Projekte und Einrichtungen (Fachförderrichtlinie Kultur). Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Nutzen Sie für die Antragstellung unsere Anleitung zum Projektantrag (PDF 523 KB), die aktuelle Ausschreibung sowie die Förderschwerpunkte und Grundsätze in den einzelnen Förderbereichen.
Kleinprojekteförderung
Aktueller Hinweis Stand März 2024: Das Budget der 1. Ausschreibung Kleinprojektförderung ist ausgeschöft. Derzeit können keine Anträge auf Kleinprojektförderung gestellt werden. Mit einer 2. Ausschreibung sollen zur Jahresmitte weitere 20.000,00 Euro im Rahmen der Kleinprojektförderung zur Verfügung stehen.
Mit der Kleinprojektförderung bietet die Stadt Leipzig kleineren Kunst- und Kulturprojekten eine unkomplizierte Möglichkeit der Förderung. Als Kleinprojekt gelten kurzfristige und aus aktuellem Anlass entwickelte Vorhaben, deren Gesamtkostenrahmen maximal 2.000,00 Euro beträgt. Die Mindestantragssumme ist mit 500,00 Euro festgelegt. Es wird erwartet, dass weitere finanzielle Mittel wie Eigenmittel oder Drittmittel in die Finanzierung des Projekts fließen. Eine Förderung der gesamten Projektkosten ist ausgeschlossen. Ausnahmen stellen Projekte mit einem Gesamtbudget von maximal 750,00 Euro dar. In diesem Fall ist es möglich, die gesamten Kosten zur Förderung zu beantragen. Der Eigenanteil kann gegebenenfalls in Form von unbaren Eigenleistungen erbracht werden.
Anträge werden ab dem Zeitpunkt der jeweiligen öffentlichen Ausschreibung entgegengenommen. Sobald das Budget ausgeschöpft ist, spätestens jedoch zum 15.11.2024, ist die Ausschreibung beendet. Der Antrag auf Förderung kann frühestens zehn Wochen, spätestens jedoch vier Wochen vor dem Beginn des Projekts eingereicht werden. Als Referenzdatum gilt der Veranstaltungstermin.
Mit dem Modul 1 können kurzfristig und aus aktuellem Anlass entwickelte, nichtkommerzielle Kleinprojekte mit kulturellen Charakter, insbesondere aus den Bereichen Sozio- & Stadtteilkultur, Kulturelle Bildung und Stadtgeschichte, gefördert werden. Die Projekte müssen deutlich partizipativ angelegt sein und aktive Teilhabe ermöglichen.
Daneben können aus den Bereichen der Bildenden Kunst, der Musik, der Darstellenden Kunst und der Literatur im Modul 2 kurzfristig und aus aktuellem Anlass entwickelte, nichtkommerzielle künstlerische Kleinprojekte gefördert werden. Der Fokus dieser Projekte soll auf der öffentlichen Präsentation und Vermittlung von Kunst und Kultur liegen.
Ansprechpartnerin für die Kleinprojekteförderung ist Natalie Passin. Sie ist erreichbar unter Telefon 0341 123-4293.
Förderung investiver Maßnahmen
Die Stadt Leipzig/ Kulturamt schreibt außerdem Fördermittel für investive Maßnahmen (bauliche Investitionen, Ausstattungen, Anschaffungen) aus. Dafür steht ein gesondertes Budget zur Verfügung. In der Regel wird ein Eigenanteil des Antragstellers in Höhe von 50 Prozent erwartet. Die Antragsfrist endet am 15.11. eines Jahres.
Beratung und Hinweise zur Antragstellung
Im Vorfeld der Antragsstellung besteht die Möglichkeit, sich im Kulturamt beraten zu lassen. Eine Beratung wird insbesondere dann empfohlen, wenn zum ersten Mal ein Antrag auf Förderung gestellt werden soll. Bitte vereinbaren Sie hierzu rechtzeitig vor dem Antragsschluss einen Termin mit dem/der für Sie zuständigen Fachmitarbeiter/-in. Zu dem Gespräch sollten Sie bereits den Konzeptentwurf für Ihr Projekt mitbringen bzw. dieses im Vorfeld des Beratungstermins dem Kulturamt übermitteln.
Für die Beantragung einer Projektförderung haben wir Ihnen eine Anleitung mit wichtigen Hinweisen zum Ausfüllen des Antragsformulars zusammengestellt (Langversion (PDF 450 KB) und Kurzanleitung (PDF 366 KB)). Die Langversion führt Sie Schritt für Schritt durch das Antragsformular für Projektförderungen. Außerdem finden Sie darin Hinweise zu interdisziplinären Projekten sowie zur Gastspiel-, Wiederaufnahme-, Debüt- und Katalogförderung.
Für die Beantragung einer Kleinprojekteförderung finden Sie alle wesentlichen Hinweise und Kriterien, die der Antrag erfüllen muss, in der Handreichung Antragstellung Kleinprojekte (PDF 270 KB).
Für die Durchführung und Abrechnung (Erstellung Verwendungsnachweis) von geförderten Projekten finden Sie alle wichtigen Erläuterungen und Hinweise in der Handreichung Projektdurchführung und Abrechnung (PDF 808 KB)
Für die Beantragung von Förderungen investiver Maßnahmen finden Sie alle wesentlichen Hinweise und Kriterien, die der Antrag erfüllen muss, in der Handreichung für investive Projekte (PDF 170 KB)
Das Kulturamt kann in der Regel nur einen Teil der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben eines Projekts fördern. Deshalb ist eine wichtige Voraussetzung für den Erhalt einer Förderung, dass sich der/die Antragssteller/-in bei der Finanzierung der Projektkosten um Drittmittel bemüht. Hier für haben wir Ihnen auf der Seite "Weitere Fördermöglichkeiten" einen Überblick zusammengestellt. Für eine weitergehende Recherche finden Sie an dieser Stelle zudem eine ausführliche Liste mit Förderprogrammen (PDF 634 KB) auf den Ebenen von Kommune, Land, Bund und EU.
Rechtsgrundlagen
Für die Beantragung, Vergabe, Verwendung und Abrechnung von städtischen Zuwendungen gelten die Regeln der von der Ratsversammlung beschlossenen Richtlinien, die Sie auf dieser Seite als Download finden.
Gefördert werden können dementsprechend Institutionen und Projekte in freier Trägerschaft, die ohne Mithilfe der Stadt Leipzig finanziell nicht gesichert wären beziehungsweise nicht zu realisieren sind und an deren Bestehen oder Durchführung die Stadt Leipzig ein erhebliches Interesse hat.
- Fachförderrichtlinie Kultur - Fachförderrichtlinie der Stadt über die Förderung freier kultureller und künstlerischer Projekte und Einrichtungen
PDF - 1.98 MB - Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen
PDF - 743 KB - Allgemeine Hinweise zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen
PDF - 448 KB
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Verwenden Sie bitte das standardisierte Antragsformular, das Sie auf dieser Seite zum Download finden. Anträge, die nicht mit diesem Formular gestellt werden, gelten als nicht formgerecht gestellt.
Es können jedoch nur formgerechte, vollständig und gut leserlich ausgefüllte Anträge mit rechtsverbindlicher Unterschrift bearbeitet werden.
- Antrag Projektförderung - Kultur
PDF - 197 KB - Antrag Institutionelle Förderung - Kultur
PDF - 270 KB - Antrag Projektförderung - investiv - Kultur
PDF - 230 KB - Antrag auf Gewährung einer städtischen Zuwendung - Kleinprojekteförderung (Kulturamt)
PDF - 221 KB - Verwendungsnachweis - Projektfördermittel (Kulturamt)
PDF - 328 KB - Verwendungsnachweis Projektfördermittel – Anhang Besucherstatistik - Künstl./kulturelle Sparten (Kulturamt)
PDF - 175 KB - Verwendungsnachweis Projektfördermittel - Anhang Besucherstatistik - Kulturelle Bildung/Soziokultur (Kulturamt)
PDF - 150 KB - Verwendungsnachweis - Projektfördermittel - Erläuterungen (Kulturamt)
PDF - 15.25 KB - Verwendungsnachweis Institutionelle Förderung (Kulturamt)
PDF - 305 KB - Verwendungsnachweis Investive Projektförderung (Kulturamt)
PDF - 656 KB
Fristen und Bearbeitungsdauer
30. September: Abgabetermin für die Anträge auf institutionelle Förderung und auf Projektförderung für das Folgejahr. Hier wird der größte Teil der Förderung (circa 90 Prozent) ausgereicht. Das Ergebnis des Verfahrens liegt in der Regel im Dezember vor und wird auf der Internetseite des Kulturamtes veröffentlicht.
15. November: Abgabetermin für die Anträge auf Förderung von investiven Maßnahmen (Investitionen in Technik, Mobiliar und ähnliches sowie Bau-, Um- oder Ausbaumaßnahmen), die im Folgejahr durchgeführt werden sollen. Das Ergebnis des Verfahrens liegt in der Regel im Mai des Folgejahrs vor.
31. März: Zusätzlicher Termin, ausschließlich für Anträge auf Projektförderung für Vorhaben, die im selben Jahr zwischen dem 1. Juli und 31. Dezember stattfinden sollen. Für diesen Termin sind circa 10 Prozent des Budgets der Projektförderung des jeweiligen Haushaltsjahres reserviert. Abgelehnte Projektanträge können nicht erneut eingereicht werden. Das Ergebnis des Verfahrens liegt in der Regel Ende Juni vor und wird auf der Internetseite des Kulturamtes veröffentlicht.
Die nächste Ausschreibung der Arbeitsstipendien für freischaffende Künstler/-innen beziehungsweise Kunst- und Kulturvermittler/-innen wird demnächst hier bekanntgegeben.
ab Ausschreibung bis 15. November: Insofern Fördermittel zur Verfügung stehen können in diesem Zeitraum Anträge auf die Förderung von Kleinprojekten gestellt werden, die im laufenden Jahr umgesetzt werden sollen. Ein Antrag auf Förderung kann frühestens zehn Wochen vor dem Start des Vorhabens eingereicht werden, muss aber bis spätestens vier Wochen vor Beginn bei der Stadt Leipzig vorliegen. Als Referenzdatum gilt dabei der Veranstaltungstermin. Anträge können erst wieder im Jahr 2022 nach der Veröffentlichung der Ausschreibung gestellt werden.
Bitte beachten: Es gilt das Datum des Posteingangs bei der Stadt Leipzig. Nutzen Sie gegebenenfalls den Fristbriefkasten am Neuen Rathaus. Am neuen Sitz des Kulturamts in der Thomasiusstraße befindet sich kein Fristbriefkasten. Die Antragsformulare sind im Original mit Unterschrift einzureichen.
Ablauf und Verfahren
Beratung
Nutzen Sie im Vorfeld - vor allem, wenn Sie erstmals einen Förderantrag stellen - die Möglichkeit der Beratung im Kulturamt.
Das Kulturamt der Stadt Leipzig versteht sich als Förderer und Unterstützer kultureller und künstlerischer Vorhaben. Die Mitarbeiter/-innen der Abteilung Kulturförderung beraten Sie in diesem Sinne. Wenn es Fragen zur Antragstellung gibt, sich im Ablauf Ihres Vorhabens etwas Wichtiges verändert oder sonstige Fragen entstehen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die für Ihr Vorhaben zuständigen Mitarbeiter/-in.
Förderverfahren
Zur fachlichen Beurteilung der Projektanträge werden vom Kulturamt in den Fachgebieten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Kulturelle Bildung, Literatur, Musik, Soziokultur und Stadtteilkultur sowie Stadtgeschichte Beiräte hinzugezogen. Auf der Grundlage der fachlichen Einschätzung der Anträge (Förderprioritäten) durch die Fachbeiräte/-innen erstellt die Verwaltung einen Fördervorschlag. Mit dem Fachausschuss Kultur wird dazu Einvernehmen hergestellt. Wenn der Ratsbeschluss zum Haushalt vorliegt, erhalten alle Antragstellenden eine schriftliche Information dazu, ob und in welcher Höhe eine Förderung in Aussicht gestellt werden kann. Außerdem wird auf der Internetseite des Kulturamts eine Liste mit allen zur Förderung vorgeschlagenen Projekten veröffentlicht.
Bewilligung
Mit dem Informationsschreiben über eine mögliche Projektförderung wird der Antragsstellende gebeten, einen aktualisierten Kosten- und Finanzierungsplan sowie, bei entsprechenden Änderungen gegenüber der Antragsstellung, weitere aktualisierte Unterlagen (Projektbeschreibung, Zeitplan etc.) beim Kulturamt einzureichen. Wenn diese Unterlagen vorliegen, bewilligt das Kulturamt die in Aussicht gestellte Förderung und erstellt den Zuwendungsbescheid für das jeweilige Projekt. Bestandteil des Zuwendungsbescheids sind auch die Allgemeinen Nebenbestimmungen zu den Rahmenrichtlinien der Stadt Leipzig (PDF 743 KB), die die Auszahlung, Verwendung und Nachweisführung der Zuwendung regeln.
Auszahlung
Der Zuwendungsbescheid ist erst nach einer Einspruchsfrist von vier Wochen bestandskräftig. Das bedeutet, dass die bewilligten Fördermittel erst nach einer Frist von vier Wochen zur Auszahlung abgerufen werden können. Es besteht jedoch die Möglichkeit, auf die Einspruchsfrist zur verzichten. Hierzu muss die sog. Rechtsbehelfsverzichtserklärung, die ebenfalls mit dem Zusendungsbescheid versendet wird, ausgefüllt und unterschrieben an das Kulturamt zurückgeschickt werden. Sobald diese Erklärung vorliegt, ist der Bescheid bestandskräftig und es besteht die Möglichkeit, sich die Fördermittel auszahlen zu lassen.
Die vom Kulturamt bewilligten Fördermittel werden nicht automatisch ausgezahlt, sondern müssen bei Bedarf angefordert werden. Dafür wird mit dem Zuwendungsbescheid auch ein Formular zur Mittelanforderung versendet. Es besteht die Möglichkeit, sich die Förderung mit einem Mal komplett auszahlen zu lassen oder mehrere Teilzahlungen zu veranlassen. Um die Mittelanforderungen für mehrere Teilauszahlungen nutzen zu können, sollte das Formular nach Erhalt eingescannt oder kopiert werden. Zu beachten ist, dass der jeweils ausgezahlte Betrag innerhalb von zwei Monaten für fällige Zahlungen im Rahmen des Zuwendungszwecks (der Projektumsetzung) ausgegeben werden muss. Bei einer Überschreitung dieser Zweimonatsfrist entsteht ein Zinsanspruch seitens des Kulturamts gegenüber dem/der Projektträger/-in.
Informationspflichten - Anzeige von Änderungen
Mit einer Förderung verbinden sich einige Informationspflichten gegenüber dem Kulturamt. Das Kulturamt muss schriftlich in den folgenden Fällen informiert werden:
- bei maßgeblichen Veränderungen im Kosten- und Finanzierungsplan
- bei maßgeblichen zeitlichen Veränderungen bei der Projektumsetzung
- bei maßgeblichen inhaltlichen Veränderungen des Projekts
- bei der Nichteinhaltung des Abgabetermins für den Verwendungsnachweis
Abrechnung
Im Zuwendungsbescheid ist unter dem Punkt II Nebenbestimmungen festgelegt, bis zu welchem Zeitpunkt der Verwendungsnachweis eingereicht werden muss. Zu beachten ist, welche Prüfbehörde hinter dem Termin genannt ist. In der Regel ist muss der Verwendungsnachweis beim Kulturamt der Stadt Leipzig vorgelegt werden. In bestimmten Fällen ist es möglich, dass auch ein anderer Fördermittelgeber (zum Beispiel Kulturstiftung des Freistaates Sachsen) die Prüfung übernimmt und die Unterlagen dorthin geschickt werden müssen.
Unter den Nebenbestimmungen/ Nachweisführung ist ebenfalls festgelegt, ob ein einfacher oder ein vollständiger Verwendungsnachweis erstellt werden muss. Ist ein einfacher Verwendungsnachweis (in der Regel bei Zuwendungen bis maximal 15.000 Euro) zugelassen, so müssen mit der Abrechnung keine Originalbelege eingereicht werden.
Die Formulare zur Abrechnung der Fördermittel finden Sie auf dieser Seite. Dort finden Sie zur Erleichterung des Ausfüllens auch Erläuterungen und eine Prüfliste zum Verwendungsnachweis Projektfördermittel.
Fragen Sie gegebenenfalls nach: Vieles kann während des Projektverlaufs leicht geregelt werden, wenn die Abrechnung vorliegt, ist es in der Regel zu spät, eine Rückforderung kann die Folge sein.