Wählbarkeit und Wahlrecht feststellen
Allgemeine Informationen
Ausstellen der "Bescheinigung der Wählbarkeit" und der "Bescheinigung des Wahlrechts".
Erläuterung:
- Einem Wahlvorschlag sind unter anderem die oben genannten Bescheinigungen mit der Feststellung der Wählbarkeit und des Wahlrechts beizufügen.
- Bei Kommunalwahlen sind für jeden Bewerber eines Wahlvorschlages eine Bescheinigung der zuständigen Gemeinde über seine Wählbarkeit nach dem Muster der Anlage 16 Kommunalwahlordnung (KomWO) (Bescheinigung der Wählbarkeit) beizufügen.
- Reicht eine nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung einen Wahlvorschlag ein, sind für jeden Unterzeichner des Wahlvorschlags eine Bescheinigung der zuständigen Gemeinde über sein Wahlrecht nach dem Muster der Anlage 19 der Kommunalwahlordnung beizufügen.
- In der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) sind in §15 (Bürger der Gemeinde) und in §16 (Wahlrecht) die entsprechenden Grundlagen definiert.
- Bei der Bundestagswahl sind für jeden Bewerber eines Wahlvorschlages eine Bescheinigung der zuständigen Gemeinde über seine Wählbarkeit nach dem Muster der Anlage 16 Bundeswahlordnung (BWO) (Bescheinigung der Wählbarkeit - Anlage zu § 34 Absatz 5 Nummer 2 und § 39 Absatz 4 Nummer 2 Bundeswahlordnung) beizufügen.
- Bei der Landtagswahl sind für jeden Bewerber eines Wahlvorschlages eine Bescheinigung der zuständigen Gemeinde über seine Wählbarkeit nach dem Muster der Anlage 9 Landeswahlordnung (LWO) (Bescheinigung der Wählbarkeit - Anlage zu § 30 Absatz 4 Nummer 2 Landeswahlordnung) beziehungsweise Anlage 14 LWO (Bescheinigung der Wählbarkeit - Anlage zu § 35 Absatz 3 Nummer 2 Landeswahlordnung) beizufügen.
Rechtsgrundlagen
Kommunalwahlen
Kommunalwahlgesetz (KomWG), Kommunalwahlordnung (KomWO) und Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO), in der jeweils gültigen Fassung, können Sie auf dem Portal REVOSax (https://www.revosax.sachsen.de/) einsehen.
Landtagswahlen
Sächsisches Wahlgesetz (SächsWahlG), Landeswahlordnung (LWO) und Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO), in der jeweils gültigen Fassung, können Sie auf dem Portal REVOSax (https://www.revosax.sachsen.de/) einsehen.
Bundestagswahl
Bundeswahlgesetz (BWG), - Bundeswahlordnung (BWO), Wahlstatistikgesetz (WStatG) und weitere relante Gesetze können Sie in der jeweils gültigen Fassung auf dem Portal des Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (http://www.gesetze-im-internet.de/) oder über die Seiten des Bundeswahlleiters (https://www.bundeswahlleiter.de/bundeswahlleiter.html) einsehen.
Ablauf und Verfahren
Für die Bescheinigung der Wählbarkeit und die Bescheinigung des Wahlrechts ist ausschließlich das Amt für Statistik und Wahlen zuständig.
Kosten und Gebühren
Die Bescheinigung der Wählbarkeit und die Bescheinigung des Wahlrechts sind kostenlos zu erteilen.