Zulassung für Wochenmarkt erteilen
Allgemeine Informationen
Die Erlaubnis zur Teilnahme am Wochenmarkt wird durch das Marktamt erteilt und unterliegt den marktspezifischen Erfordernissen gemäß der Marktsatzung der Stadt Leipzig. Es handelt sich um einen Verwaltungsakt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuweisung oder Beibehaltung eines bestimmten Standplatzes. Die Erlaubnis ist erforderlich, um Waren auf einem Wochenmarkt als Händler anbieten zu dürfen.
Die für die Verwaltung/ Betreuung der Wochenmärkte zuständigen Kolleginnen und Kollegen finden Sie in der Außenstelle des Marktamtes auf dem Festplatz am Cottaweg (Kleinmesseplatz).
Kontakt
Stadt Leipzig
Marktamt - Außenstelle Cottaweg (Verwaltungsgebäude Kleinmesseplatz)
Cottaweg 5
04177 Leipzig
Telefon: 0341 123-5929 (Sekretariat) und 0341 123-5980 / 0341 123-5981
Fax: 0341 123-5985
E-Mail:marktamt@leipzig.de
Sprechzeiten der Außenstelle
Dienstag: 10:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 bis 15:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Rechtsgrundlagen
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
- Reisegewerbekarte
- Ausweisdokument
- Steuernummer
- Bewerbung für den Standplatz auf dem Wochenmarkt (PDF 60 KB)
- Standplatz auf dem Wochenmarkt
PDF - 683 KB
Kosten und Gebühren
Die Kosten werden nach der gültigen Marktgebührensatzung der Stadt Leipzig (PDF 35 KB) berechnet.
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Bar
- Zahlungsart Rechnung