Abfall-/Bodenschutzbehörde - Umweltschutz (Amt für)
Hinweis
Zur Verringerung des Risikos einer Ansteckung mit CoViD-19 (Coronavirus) berät das Amt für Umweltschutz ab sofort vorrangig per Telefon oder E-Mail. Wir bitten Sie in dringenden, unaufschiebbaren Fällen einen Vororttermin vorab telefonisch zu vereinbaren.
Aufgaben
- Altlastenfreistellung
- Beratung zu Altlasten, Altlastenfördermitteln
- Altlaststandortverfahren
- Erteilung von Altlastauskünften
- Beratung zur privaten und gewerblicher Abfallvermeidung, -verwertung und -entsorgung
- Altfahrzeugverordnung
- Erfassung altlastenverdächtiger Flächen
- Entgegennahme von Anzeigen von Bodenbelastungen
- Entgegennahme von Anzeigen wegen rechtswidriger Abfallablagerungen auf Grundstücken außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes
- Altölverordnung
- Batterieverordnung
- Verpackungsverordnung
- Pflanzenabfallverordnung
- Gewerbeabfallverordnung
- Altholzverordnung
- Nachweisverordnung
- Vergabe von Abfallerzeuger- und Beförderernummern
- Erteilung von Transport- und Maklergenehmigungen für Abfälle
- Vorsorgender Bodenschutz
- Überwachung von
- Maßnahmen des Auf- und Einbringens von Materialien auf und in den Boden
- Rekultivierungsmaßnahmen
- Altlastenmaßnahmen bei der Erkundung, Sicherung und Sanierung
- Abfallerzeugern-, transporteuren und -entsorgern
- Abfalllagermengen
- bodenschutzrelevanten Auflagen bei Genehmigungen
- Beratung/ Auskünfte zu Entsorgungsanlagen und zu sonstigen abfall-, altlasten- und bodenschutzfachlichen Belangen