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Unterhaltsvorschuss - Leistung - Amt für Jugend und Familie
Das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) sichert den Unterhalt von Kindern alleinerziehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen. Der Unterhaltsvorschuss bietet dabei Hilfe in einer schwierigen Lebens- und Erziehungssituation und soll den alleinerziehenden Elternteil entlasten.
Das Sachgebiet Unterhaltsvorschuss bearbeitet Anträge auf Gewährung von Unterhaltsvorschuss für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.