Ordnungsamt
Für die Aufgabenerfüllung des Ordnungsamtes ist das Rechtsgebiet des Polizei- und Ordnungsrechtes maßgebend. Dieses Rechtsgebiet teilt sich in zahlreiche Rechtszweige von A bis Z (zum Beispiel A = Ausländerrecht und Z = Zulassungsrecht für Kfz).
Das Amt gliedert sich in sieben Abteilungen mit 26 Sachgebieten. Zum Bereich des Amtsleiters gehört die Geschäftsstelle Kommunaler Präventionsrat Leipzig / Prävention.
Bürgerservice
Das Bürgertelefon Leipzig ist der telefonische Kontakt der Stadtverwaltung Leipzig für alle Bürgerinnen und Bürger. Unter der Rufnummer (0341) 115 stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgertelefons für Ihre Fragen zur Verfügung und nehmen auch Hinweise über Störungen der öffentlichen Ordnung entgegen. Das Bürgertelefon ist von Montag bis Freitag jeweils von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar.
Für Ihre Hinweise zu Störungen der öffentlichen Ordnung stehen Ihnen neben dem Bürgertelefon auch das Ordnungstelefon unter der Telefonnummer 0341 123-8888 zur Verfügung. Das Ordnungstelefon ist von Montag bis Freitag jeweils von 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr und an Samstagen von 9:00 Uhr bis 17:30 Uhr erreichbar. Gern können Sie uns Ihre Hinweise auch per Kontaktformular mitteilen.
Veröffentlichungen
Zusatzinformationen
Informationen zum Datenschutz
Zur Erfüllung der ordnungsbehördlichen Aufgaben sind wir grundsätzlich zur Erhebung und Verarbeitung der persönlichen Daten gesetzlich ermächtigt beziehungsweise verpflichtet. Sofern, wie bei bestimmten Dienstleistungen, keine gesetzliche Grundlage besteht, können wir Ihr Anliegen nur bearbeiten, wenn Sie in die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten einwilligen.
Ausführliche Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.
Übermittlung elektronischer Dokumente
Seit 1. Juli 2014 besteht die Möglichkeit, dem Ordnungsamt elektronische Dokumente zu übermitteln. Grundlage ist das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz - EgovG) vom 25. Juli 2013 (BGBL. I S. 2749). Bitte beachten Sie, dass das Gesetz nicht für das Ordnungswidrigkeitsverfahren gilt.
Allgemeine öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit
§ 2 Absatz 1 Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz - EgovG), das heißt zum Beispiel: Sie geben uns Hinweise, haben Anfragen, möchten Auskünfte und ähnliches. Neben den üblichen Übermittlungswegen (Post, Fax, persönlich) können Sie der zuständigen Stelle auch elektronische Dokumente mit oder ohne eine qualifizierte elektronische Signatur senden. In einem Dokument ohne qualifizierte elektronische Signatur muss Ihr Name und die Postanschrift angegeben sein.
Verwaltungsverfahren
§ 3a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), das heißt zum Beispiel: Sie stellen einen Antrag und erwarten eine Entscheidung oder wir mussten gegen Sie ein Verfahren einleiten. Sie legen Widerspruch ein. Ist durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt, kann die vorgeschriebene Schriftform durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen.