Sicherheitsbehörde - Ordnungsamt
Einschränkung des Besucherverkehrs in den Servicebereichen des Ordnungsamtes
Um die Ausbreitung des Coronavirus bestmöglich zu verhindern und sowohl die Besucherinnen und Besucher als auch unsere Beschäftigten zu schützen, sind die Sprechzeiten in den Servicebereichen des Ordnungsamtes bis auf Weiteres aufgehoben.
Persönliche Vorsprachen sind zurzeit nur bei entsprechender Terminvereinbarung möglich.
Dringende Anliegen und unaufschiebbare Terminsachen erfordern die telefonische Kontaktaufnahme. Ihre Anfragen richten Sie bitte per E-Mail an die zuständige Stelle.
Übersicht Kontaktdaten
Aufgaben
Die Sicherheitsbehörde gehört zum Ordnungsamt. Sie befasst sich mit den Aufgabenbereichen
- des Gewerberechts,
- Gefahrenabwehrrechts und
- realisiert ordnungsrechtliche Aufgaben für die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Zusammenhang mit Versammlungen, Demonstrationen und Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum beziehungsweise Großveranstaltungen unter freiem Himmel.
Unter "Kontaktinformationen" finden Sie weiterführende Informationen und Veröffentlichungen der Sachgebiete zu Zuständigkeiten, Kontakten, Aufgaben, wichtigen Dienstleistungen, Service und anderem.
Kontaktinformationen
Kontakt
Haus A
Fax: | 0341 123-8955 |
E-Mail: | gewerbebehoerde@leipzig.de |
Webseite: | www.leipzig.de/gewerbe |
Öffnungszeiten
Montag: | 09:00-12:00 Uhr |
Dienstag: | 09:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr |
Donnerstag: | 09:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr |
Freitag: | 09:00-12:00 Uhr |
Bitte beachten
Bemerkung: | Persönliche Vorsprachen erfordern stets eine vorherige Terminvereinbarung. Nutzen Sie hierzu das Online-Terminmodul unter terminvereinbarung.leipzig.de oder vereinbaren Sie einen Termin über das Bürgertelefon (0341 115). |
Informationen
Kontakt
Haus A
Telefon: | 0341 123-8680 |
Fax: | 0341 123-8955 |
E-Mail: | gefahrenabwehr@leipzig.de |
Öffnungszeiten
Montag: | 09:00-12:00 Uhr |
Dienstag: | 09:00-12:00 und 13:00-18:00 Uhr |
Donnerstag: | 09:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr |
Freitag: | 09:00-12:00 Uhr |
Bitte beachten
Bemerkung: | Persönliche Vorsprachen erfordern stets eine vorherige Terminvereinbarung. Für Ihre dringenden Anliegen und unaufschiebbare Terminsachen bitten wir Sie um telefonische Kontaktaufnahme. Ihre Anfragen richten Sie bitte per E-Mail an uns. |
Informationen
Kontakt
Haus A
Telefon: | 0341 123-8688/ 0341 123-8521/0341 123-8685/ 0341 123-8696 |
Fax: | 0341 123-8695 |
E-Mail: | ordnungsamt@leipzig.de |
De-Mail: | info@leipzig.de-mail.de |
Webseite: | www.leipzig.de/versammlung |
Öffnungszeiten
Montag: | 09:00-12:00 Uhr |
Dienstag: | 09:00-12:00 und 13:00-18:00 Uhr |
Donnerstag: | 13:00-16:00 Uhr |
Freitag: | 09:00-12:00 Uhr |
Bitte beachten
Bemerkung: | Die Sprechzeiten in den Servicebereichen des Ordnungsamtes sind bis auf Weiteres aufgehoben. Persönliche Vorsprachen sind zurzeit nur bei entsprechender Terminvereinbarung möglich. Dringende Anliegen und unaufschiebbare Terminsachen erfordern die telefonische Kontaktaufnahme. Ihre Anfragen richten Sie bitte per E-Mail an uns. |
Informationen
Veröffentlichungen
Zusatzinformationen
Informationen zum Datenschutz
Zur Erfüllung der ordnungsbehördlichen Aufgaben sind wir grundsätzlich zur Erhebung und Verarbeitung der persönlichen Daten gesetzlich ermächtig beziehungsweise verpflichtet. Sofern, wie bei bestimmten Dienstleistungen, keine gesetzliche Grundlage besteht, können wir Ihr Anliegen nur bearbeiten, wenn Sie in die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten einwilligen.
Ausführliche Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.
Übermittlung elektronischer Dokumente
Seit 1. Juli 2014 besteht die Möglichkeit, dem Ordnungsamt elektronische Dokumente zu übermitteln. Grundlage ist das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz - EgovG) vom 25. Juli 2013 (BGBL. I S. 2749). Bitte beachten Sie, dass das Gesetz nicht für das Ordnungswidrigkeitenverfahren gilt.
Allgemeine öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit
§ 2 Abs. 1 Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz - EgovG), das heißt zum Beispiel: Sie geben uns Hinweise, haben Anfragen, möchten Auskünfte und ähnliches. Neben den üblichen Übermittlungswegen (Post, Fax, persönlich) können Sie der zuständigen Stelle auch elektronische Dokumente mit oder ohne eine qualifizierte elektronische Signatur senden. In einem Dokument ohne qualifizierte elektronische Signatur muss Ihr Name und die Postanschrift angegeben sein.
Verwaltungsverfahren
§ 3a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), das heißt zum Beispiel: Sie stellen einen Antrag und erwarten eine Entscheidung oder wir mussten gegen Sie ein Verfahren einleiten ... Sie legen Widerspruch ein ... Ist durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt, kann die vorgeschriebene Schriftform durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen.
Onlineantrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses
Im Online-Portal des Bundesamtes für Justiz können Anträge gestellt werden auf Erteilung eines
- Führungszeugnisses für private Zwecke
- Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde und
- erweiterten Führungszeugnisses (für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde)
www.fuehrungszeugnis.bund.de
(Sie benötigen den ePersonalausweis, seine Onlinefunktionen und ein Kartenlesegerät.)
Onlineantrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Im Online-Portal des Bundesamtes für Justiz können Anträge gestellt werden auf Auskunft
- aus dem Gewerbezentralregister und
- Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
www.fuehrungszeugnis.bund.de
(Sie benötigen den ePersonalausweis, seine Onlinefunktionen und ein Kartenlesegerät.)