Straßenverkehrsbehörde / Verkehrsmanagement - Verkehrs- und Tiefbauamt
Aufgaben
- Anordnung von Wegweisern im öffentlichen Verkehrsraum
- Anordnung von Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Straßenraum für Fahrzeug- und Fußgängerverkehr
- Anordnung von Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor verkehrsbedingtem Lärm und Abgasen
- Anordnung von Maßnahmen zu Tempo-30-Zonen und Schulwegsicherung
- Unbedenklichkeitserkärungen für Landungen von Fallschirmspringern, für Aufstiege von Ballons, Flugmodellen und Außenstarts und -landungen sowie Unterschreitung der Mindestsicherheitshöhe von Hubschraubern, Steigenlassen von Luftballons, Aufstiege unbemannter Luftfahrtsysteme (Drohnen, Fesselballone oder ähnliches)
- Anordnung von Baustellenabsicherungen im öffentlichen Straßenraum
- Koordinierung von Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum
- Information der Verkehrsteilnehmer bei Einschränkungen im öffentlichen Straßenraum
- Planung, Projektierung und Anordnung von Lichtsignalanlagen
- Anordnung und Betrieb von Parkleit- und Verkehrsleitsystemen
- Optimierung von Verkehrsabläufen an Lichtsignalanlagen
- Betrieb der Verkehrsmanagementzentrale
- Anordnung von Haltverbotszonen für Möbelumzüge
Dienstleistungen
- Aufstiege und Flüge mit einem unbemannten Luftfahrtsystem (UAV - Drohnen, Flugmodelle, Fesselballone)
- Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung - Hubschrauber, Heißluftballone, Fallschirmspringer
- Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung - Luftballons/ Kinderluftballons
- Genehmigung für das Stellen von Haltverboten bei (Möbel-)Umzug
Zusatzinformationen
Beantragung einer Haltverbotszone nach § 45 StVO für die Durchführung eines Umzuges
Warum soll ich eine Haltverbotszone beantragen?
- Wenn Sie umziehen und mit dem Möbelwagen direkt vor Ihrer alten beziehungsweise neuen Wohnung Parkraum benötigen, dürfen Sie nicht eigenmächtig die Straße während des Be- und Entladens absperren.
- Das Reservieren von Parkplätzen an öffentlichen Straßen ohne vorherige Genehmigung (zum Beispiel durch das Aufstellen von Stühlen) ist nicht erlaubt und für andere Verkehrsteilnehmer nicht verbindlich.
- Sie können aber für die Dauer Ihres Umzuges eine Haltverbotszone beantragen, die Ihnen das bequeme Be- und Entladen vor Ihrer alten und neuen Wohnung ermöglicht.
Mehr Infos zur Genehmigung für das Stellen von Haltverboten bei (Möbel-)Umzug