Versammlungs- und Veranstaltungsbehörde - Ordnungsamt
Für die Aufgabenerfüllung der Veranstaltungsbehörde sind die Rechtsgebiete des Straßenverkehrsrechts, Versammlungsrechts und kommunales Recht maßgebend.
Die Behörde ist Ihr Anlaufpunkt für vorzubereitende Veranstaltungen/ Großveranstaltungen im öffentlichen Raum beziehungsweise Versammlungen unter freiem Himmel.
Sie erhalten
- Informationen, welchen Anforderungen Ihre Veranstaltung im Einzelfall unterliegt
- Beratung und Hilfe bei der Koordinierung Ihrer Wege zu den zuständigen Stellen der Ämter
- nach positiver Prüfung Erlaubnisse für Filmproduktionen im öffentlichen Verkehrsraum
Telefon: 0341 123-8692 und 0341 123-8694
Als Versammlungsbehörde
- entscheidet sie über Auflagen und Bedingungen zur Durchführung oder über die Durchführung von Versammlungen
Telefon: 0341 123-8696 und 0341 123-8685
Termine und Beratung
Für persönliche Vorsprachen bitten wir Sie, in jedem Fall vorher einen Termin zu vereinbaren.
Dringende Anliegen und unaufschiebbare Terminsachen erfordern die telefonische Kontaktaufnahme. Ihre Anfragen richten Sie bitte per E-Mail an die zuständige Stelle.
Dienstleistungen
Veröffentlichungen
Zusatzinformationen
Wo finden Sie die Veranstaltungsbehörde im Technischen Rathaus?
Nutzen Sie den Eingang A.I des Hauses A. Begeben Sie sich in die vierte Etage und beachten Sie dort die Wegweisertafeln.
Wichtige Fragen und Antworten
Wichtige Fragen und Antworten zum Versammlungsrecht finden Sie unter Dienstleistungen: Versammlung anmelden
Erreichbarkeit über die E-Mail-Adresse
Im Regelfall werden E-Mails unter der Adresse ordnungsamt@leipzig.de an Arbeitstagen Montag bis Freitag von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr bearbeitet. In dringenden Fällen, zum Beispiel um im Falle einer kurzfristigen Versammlungsanmeldung auch außerhalb dieser Zeiten Ihrer Kooperationspflicht zu genügen und Maßnahmen zum Schutz der Versammlung und Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu ermöglichen, wenden Sie sich bitte an die Polizeidirektion Leipzig als ersatzzuständige Behörde unter 0341 9660.
Ihre E-Mail wird nicht nach dort weitergeleitet, sondern verbleibt bis zur Bearbeitung im angeschriebenen Postfach.
Brandschutz bei Veranstaltungen
Die Branddirektion hat in zahlreichen Brandschutzmerkblättern (Inhalt: verbindliche Richtlinien, Merkblätter mit hinweisenden Charakter und Infoblätter mit Tipps) auch für Veranstaltungen wichtige Hinweise zusammengestellt, die Sie bei der Vorbereitung und Durchführung zwingend beachten sollten.
Sie benötigen einen Trinkwasseranschluss für eine Veranstaltung?
Wird für die Veranstaltung eine temporäre Trinkwasserversorgung benötigt (zum Beispiel für Ausschank, Speisenzubereitung oder WC-Container) erfordert dies gemäß Trinkwasserverordnung 2001 § 3 Nr. 2 Buchstabe f eine besondere Freigabeuntersuchung.
Diese Untersuchung führt das Trinkwasserlabor der Leipziger Wasserwerke durch. Um die Freigabe des entsprechenden Hydranten zeitgerecht und für den gewünschten Zweck zu ermöglichen, müssen die Wasserwerke mindestens 14 Tage vor der Standrohrausleihe über Zeitpunkt, Ort und Art der Nutzung informiert werden.
Ohne die hygienische Freigabe eines Hydranten darf das Wasser nicht als Trinkwasser verwendet werden. Die Freigabeuntersuchung ist entgeltpflichtig. Sie beträgt 70 €/netto und wird mit der Miete des Standrohres und dem Verbrauch abgerechnet.
Zuständigkeit: Leipziger Wasserwerke; Antragsformular