Antrag auf Ausstellung einer schriftlichen Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister gemäß § 58 Abs. 2 SGB VIII (sog. Negativattest)

Hinweis

In der Regel dauert die Bearbeitungszeit ab Eingang des Antrags im Sachgebiet einen Werktag. Bei außerhalb von Leipzig geborenen Kindern muss vorab ein Auskunftsersuchen durch das Amt für Jugend und Familie Leipzig an das für den Geburtsort des Kindes örtlich zuständige Jugendamt (Sorgeregister) erfolgen. Die Bearbeitungszeit kann in diesen Fällen erfahrungsgemäß ein bis drei Wochen in Anspruch nehmen. Anschließend wird Ihnen das Negativattest auf dem Postweg zugesandt.

Zu Fragen beim Ausfüllen des Antrags erreichen Sie unsere Mitarbeiter/-innen unter 

Telefon: 0341 123-4457 oder per E-Mail unter beurkundung@leipzig.de.

Sollten wir zur Bearbeitung Ihres Anliegens zusätzliche Informationen benötigen, werden wir uns diesbezüglich mit Ihnen in Verbindung setzen. 

Antragsdatum: 01.05.2024

Angaben zum Kind
Angaben zur Mutter

Anschrift

Dem Antrag ist sowohl eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes als auch des Personalausweises der Mutter beizufügen.