Bürgerbeteiligung und Einflussnahme
Jedem Bürger steht es offen, aktiv die Arbeit der Kommune zu beeinflussen und seine Gestaltungsspielräume zu nutzen. Auf verschiedenen Wegen können Sie sich informieren, Meinungen bilden, Standpunkte einbringen und Entscheidungen mitgestalten. Nutzen Sie diese Möglichkeiten und mischen Sie sich ein!
Aktuelles
- 13.03.2024Knapp 25 Jahre nach Eingemeindung: Befragung nimmt Ortschaften in den Blick
- 08.03.2024Neue Trinkbrunnen: Online-Abstimmung bis 21. März 2024
- 08.03.2024Mehr Grün für den Wilhelm-Leuschner-Platz: Freiflächenwettbewerb ist entschieden
- 01.03.2024Ihre Ideen für die städtischen Finanzen: Bürgerhaushalt 2025/26 startet
- 28.02.2024Neue Schule und Ballsporthalle: Leipzig plant das Areal am Stadion neu – Arena soll erweitert werden
Stadtpolitik beeinflussen
Durch den Bürgerentscheid besteht nach der Gemeindeordnung des Freistaats Sachsen die Möglichkeit für die Bürgerschaft, zu Angelegenheiten der Stadt unmittelbar zu entscheiden. Der Bürgerentscheid ersetzt in diesem Falle den Stadtratsbeschluss, die Bürger entscheiden direkt. Er ist ein Instrument der direkten Demokratie, das von den Bürgern beantragt werden (Bürgerbegehren) kann. Das Bürgerbegehren ist dem Oberbürgermeister zu übergeben.
Als Einwohner der Stadt Leipzig haben Sie zu jeder Ratsversammlung die Möglichkeit, eine sogenannte Einwohneranfrage zu stellen.
Nach § 25 und § 26 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig (PDF 167 KB) und nach § 22 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen können allgemein bedeutsame Gemeindeangelegenheiten mit den Einwohnern erörtert werden. Eine Einwohnerversammlung kann von den Bürgern beantragt werden.
Nach § 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen können die Einwohner zu den Angelegenheiten der Stadt einen Einwohnerantrag stellen.
Prinzipiell kann alles, was Handlungen oder Unterlassungen städtischer Ämter oder Einrichtungen betrifft, Gegenstand einer Petition sein. Das sind zum Beispiel Forderungen und Vorschläge, aber auch Beschwerden.
Ihre Petition kann nicht nur online eingereicht werden, sondern kann auf Wunsch auch auf der Plattform für Online Petitionen veröffentlicht und mitgezeichnet werden.
Die Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig (PDF 28 KB) dient dazu, die Transparenz der Stadtverwaltung zu erhöhen, die Zugangsmöglichkeiten zu städtischen Informationen unabhängig vom Vorliegen eines berechtigten Interesses für die interessierte Öffentlichkeit zu fördern.
Das elektronische Ratsinformationssystem ist ein Recherchesystem, das Unterlagen der Ratsversammlung und ihrer Gremien beinhaltet. Öffentliche Dokumente zur Ratsversammlung sind für jedermann lesbar. So bekommen Sie als Bürger schon frühzeitig die Möglichkeit, Informationen zu den einzelnen Verhandlungsgegenständen zu erhalten.
70 Stadträte entscheiden im Auftrag der Bürger über die Geschicke Leipzigs in der monatlich stattfindenden Ratsversammlung. 14 gewählte Ortschaftsräte gibt es in der Stadt Leipzig, deren Zuständigkeit in den Vorschriften der Gemeindeordnung und der Hauptsatzung der Stadt Leipzig geregelt ist. Mit den Problemen und Anliegen der Bürger direkt vor Ort beschäftigen sich die zehn Stadtbezirksbeiräte der Stadt Leipzig.
Schöffen beziehungsweise Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit, die beim Amts- oder Landgericht in Verhandlungen gegen Erwachsene beziehungsweise gegen Jugendliche mitwirken. Zehn ehrenamtliche Friedensrichter sind in jeweils einem Stadtbezirk tätig und schlichten außerhalb der Gerichte kleinere zivilrechtliche Streitfälle.
In regelmäßigen Abständen können Bürger ihre Vertreter in den verschiedenen Parlamenten wählen. Informationen zu Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen.
Fachbeiräte unterstützen und beraten den Stadtrat und die Stadtverwaltung. Sie setzen sich aus Mitgliedern des Stadtrates und sachkundigen Einwohnern zusammen. Es gibt Fachbeiräte für verschiedene Bereiche zum Beispiel Behindertenbeirat, Drogenbeirat, Psychiatriebeirat, Seniorenbeirat und Kinder- und Familienbeirat.
Die Versammlungs- und Veranstaltungsbehörde vom Ordnungsamt ist Anlaufpunkt für vorzubereitende Veranstaltungen/ Großveranstaltungen im öffentlichen Raum beziehungsweise Versammlungen unter freiem Himmel.