Geburt
Nutzen Sie den "Leipziger Elternexpress"
Der Bürgerservice "Leipziger Elternexpress" erleichtert Eltern die notwendigen Formalitäten rund um die Geburt ihres Kindes. Die Anträge für die wichtigsten Familienleistungen können in einem Schritt und ganz ohne Behördengänge gestellt werden.
Dafür erhalten werdende Eltern schon vor der Geburt die Anträge gebündelt in einer Dokumententasche. Nach der Geburt können sie alles zusammen in der Geburtsklinik abgeben. Die Übermittlung der Unterlagen an die zuständigen Behörden übernimmt das Standesamt Leipzig.
Alle Informationen
Checkliste - Was ist wichtig für werdende Eltern
Vor der Geburt
- Bei Bedarf Termin Schwangerenberatung vereinbaren (Beratungsstellen für Schwangere und Familien)
- Stiftungsgelder (Schwangerenbekleidung und Erstausstattung) bei Bedürftigkeit beantragen (Beratungsstellen für Schwangere und Familien)
- Schwangerenbekleidung und Erstausstattung sowie Schwangerenmehrbedarf bei Bedürftigkeit beantragen (Jobcenter oder Sozialamt)
- Termin Hebamme vereinbaren und Wochenbettbetreuung klären, Geburtsvorbereitungskurs
- Entbindungsklinik wählen
- Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragen (ab 7 Wochen vor Geburt)
- Arbeitgeber und Krankenkasse über voraussichtlichen Geburtstermin informieren
- Formlosen Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber stellen (7 Wochen vor Beginn, Kündigungsschutz beachten)
- den "Leipziger Elternexpress" nutzen: damit können Sie alle Anträge für Geburtsbeurkundung und Namenserklärung sowie wichtige Familienleistungen (Kindergeld, Familienpass Sachsen, Fortzahlung Mutterschaftsgeld, Elterngeld) schon vor der Geburt vorbereiten
- Kliniktasche packen: am besten hier auch die befüllte Dokumententasche des "Leipziger Elternexpress" einpacken
Nicht miteinander verheiratete Eltern:
- vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung mit Sorgerechtserklärung (Amt für Jugend und Familie)
- vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung ohne Sorgerechtserklärung (Standesamt) (gebührenpflichtig); Notar (gebührenpflichtig); Amt für Jugend und Familie)
Nach der Geburt
- mit dem "Leipziger Elternexpress" alle Anträge für Geburtsbeurkundung und Namenserklärung sowie wichtige Familienleistungen (Kindergeld, Familienpass Sachsen, Fortzahlung Mutterschaftsgeld, Elterngeld) gebündelt gleich in der Geburtsklinik abgeben
- alternativ: die Anträge einzeln bei den jeweiligen Behörden einreichen
- Willkommenspaket abholen (Familieninfobüro)
- Kind krankenversichern (Krankenkasse)
- Unterstützungsgelder bei Bedürftigkeit beantragen
- ALG II: Jobcenter
- Kinderzuschlag: Familienkasse
- Wohngeld: Wohngeldbehörde
- Leipzig-Pass: Bürgeramt
- Arbeitgeber über Geburtstermin informieren
- Elternaccount unter www.meinkitaplatz-leipzig.de anlegen, Bedarfsmeldung Kitaplatz abgeben, Referenznummer erhalten (ab 4.-6. Lebenswoche möglich)
- Steuerklasse neu prüfen und Kinderfreibetrag eintragen lassen (Finanzamt)
- Bei Ende Arbeitsvertrag oder beruflicher Neuorientierung Kontakt zur Agentur für Arbeit
wenn noch nicht erfolgt:
- Vaterschaftsanerkennung nach der Beurkundung des Kindes mit Sorgerechtserklärung beim Amt für Jugend und Familie, Standesamt (gebührenpflichtig) oder Notar (gebührenpflichtig)
- Elternzeit beim Arbeitgeber beantragen (spätestens 7 Wochen vor Inanspruchnahme)
- Alleinerziehender Elternteil: Bestätigung über die alleinige Sorge (Negativattest für den allein sorgeberechtigten Elternteil) ausstellen lassen (Amt für Jugend und Familie)
- gegebenenfalls Unterhaltsanspruch prüfen lassen (Amt für Jugend und Familie)
- gegebenenfalls Anspruch auf Unterhaltsvorschuss prüfen lassen (Amt für Jugend und Familie)
Hinweis
Sollten Sie eine Urkunde einer bereits beurkundeten Person nachfordern wollen, informieren Sie sich bitte unter Urkundenanforderung im Standesamt, Sachgebiet Urkundenstelle.
Häufig gestellte Fragen
Eine Hausgeburt (PDF 250 KB) innerhalb Leipzigs muss binnen einer Woche nach der Geburt mündlich oder schriftlich dem Standesamt Leipzig angezeigt werden. Für eine persönliche Vorsprache im Standesamt senden Sie uns bitte vorab eine E-Mail. Andernfalls übersenden Sie uns eine formlose und handschriftlich unterschriebene Anzeige mit einem medizinischen Geburtsnachweis (vom Arzt oder von der Hebamme).
Folgende Personen sind verpflichtet, die Geburt anzuzeigen:
jeder Elternteil, wenn er sorgeberechtigt ist
jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist (aber nur, wenn die sorgeberechtigten Eltern an der Anzeige gehindert sind)
War bei der Hausgeburt ein Arzt oder eine Hebamme zugegen, ist bei der mündlichen Anzeige eine entsprechende Bescheinigung über die Geburt vorzulegen.
Hinweis
Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, wenn der Verpflichtung zur Anzeige einer Geburt nicht nachgekommen wird. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Zudem können Sie, als Anzeigepflichtige/-r, durch die Festsetzung eines Zwangsgeldes bis zu eintausend Euro zu einer ordnungsgemäßen Anzeige angehalten werden.
Das Informationsblatt (PDF 352 KB) über die benötigten Dokumente können Sie sich hier ausdrucken.
Sollten alle Dokumente zur Geburtsbeurkundung vorhanden sein und kann eine Beurkundung erfolgen, erhalten Sie per Post Ihre eingereichten originalen Unterlagen nebst den von Ihnen zusätzlich beantragten Geburtsurkunden für die privaten Zwecke vom Standesamt Leipzig übersendet.
Im Zuge der Geburtsbeurkundung werden drei gebührenfreie und verwendungsbezogene Geburtsurkunden für die Anträge Kindergeld, Elterngeld und die Weiterzahlung des Mutterschaftsgeldes ausgestellt. Mit Einreichen der entsprechenden Anträge über den Leipziger Elternexpress werden diese durch das Standesamt direkt an die zuständigen Behörden weitergeleitet.
Vater eines Kindes ist der Mann, welcher mit der Kindesmutter zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet ist beziehungsweise war. Diese gesetzliche Regelung gilt auch für Ehepaare, die getrennt leben oder bei denen der Ehemann nicht der biologische Vater ist.
Sollte eine solche gesetzliche Vaterschaftsvermutung nicht bestehen, ist der Vater eines Kindes der Mann, welcher die Vaterschaft anerkannt hat und wenn kein weiterer Mann als Vater in Betracht kommt.
Die Anerkennung der Vaterschaft muss öffentlich beurkundet werden. Für die Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung ist immer die Zustimmung der Kindesmutter notwendig. Die Erklärung der Mutter muss ebenfalls öffentlich beurkundet werden.
Sollten der Vater oder die Mutter noch nicht volljährig sein, müssen jeweils auch die gesetzlichen Vertreter zustimmen.
Für die Vaterschaftsanerkennung können Sie sich an das Amt für Jugend und Familie (gebührenfrei), an das Standesamt (gebührenpflichtig) oder einen Notar (gebührenpflichtig) wenden.
Wenn die Anerkennung rechtswirksam ist, wird das Geburtsregister des Kindes ergänzt und eine neue Geburtsurkunde mit dem Namen des Vaters ausgestellt.
Die Eltern können die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärung gemeinsam, aber auch getrennt voneinander vornehmen. Die Anerkennung der Vaterschaft wird jedoch erst wirksam, wenn alle erforderlichen Zustimmungen erfolgt sind.
Hinweis
Die Vaterschaftsanerkennung beinhaltet nicht das gemeinsame Sorgerecht für das Kind. Eine Erklärung hierüber können Sie nur beim Amt für Jugend, Familie und Bildung oder beim Notar abgeben.
Bitte vereinbaren Sie online einen Termin im Standesamt zur Beantragung einer Nachbeurkundung der Geburt im Ausland. Andernfalls können Sie Ihre Anfrage per E-Mail (anerkennungsverfahren@leipzig.de) an uns richten.
Für erlittene Fehlgeburten besteht die Möglichkeit der Ausstellung einer Bescheinigung gemäß § 31 Absatz 3 der Personenstandsverordnung. Anzeigeberechtigt ist grundsätzlich jede Person, der die Personensorge für das Kind zugestanden hätte, zum Beispiel die Mutter oder der Vater, wenn gemeinsames Sorgerecht vereinbart wurde beziehungsweise die Eltern verheiratet sind.
Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail: geburten@leipzig.de
Sollten Sie nachträglich weitere Geburtsurkunden benötigen, können Sie diese online über unser Urkundenportal anfordern:
Geburtsurkunde, Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch/ Geburtenregister
Alternativ können Sie weitere Urkunden auch persönlich im Standesamt anfordern. Beachten Sie hierzu bitte unsere Öffnungszeiten online unter www.leipzig.de. Vor Ort kann es zu Wartezeiten kommen.
Sollte Ihre Anforderung von Urkunden weder über das Urkundenportal, noch persönlich möglich sein, können Sie Ihre Urkunde/-n über folgendes Formular anfordern: Urkundenanforderung Standesamt Leipzig.
Die Beurkundung der Geburt ist gebührenfrei.
Für private Geburtsurkunden wird eine Gebühr von 15,00 Euro, für jede weitere gleichzeitig beantragte Geburtsurkunde 7,00 Euro erhoben.
Für die Zusendung per Nachnahme sind zusätzlich 4,40 Euro zu entrichten.
Für die Namenserteilung beziehungsweise die Neubestimmung des Familiennamens Ihres Kindes werden 35,00 Euro Gebühren berechnet.
per Post:
Bürgerservice
Abt. Standesamt
SG Geburten
Burgplatz 1, 04109 Leipzig
per E-Mail unter standesamt@leipzig.de oder geburten@leipzig.de
telefonisch für allgemeine Anfragen:
Telefon: 0341 115
persönlich zu den Öffnungszeiten:
Bitte beachten Sie den aktuellen Hinweis!
Montag: 09:00-12:00 Uhr
Dienstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 13:00-16:00 Uhr
Freitag: geschlossen
Beachten Sie bitte, dass der Annahmeschluss aus organisatorisch-technischen Gründen eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeiten ist.