Kommunale Verkehrsüberwachung
Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung - der amtliche Begriff lautet Ordnungswidrigkeiten - sind tägliche Realität auf Leipzig Straßen. Wir wollen, dass sich alle Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr sicher bewegen können. Deshalb nehmen wir mit Kontrollen darauf Einfluss, damit bestehende Regeln im Straßenverkehr beachtet werden.
Die Verkehrsüberwachungskräfte des Ordnungsamtes werden entsprechend ihrer Verfügbarkeit im gesamten Stadtgebiet eingesetzt. Da es unbelehrbaren Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern nicht überlassen bleiben darf, je nach Beliebigkeit zu entscheiden, ob eine bestimmte Verkehrsvorschrift beachtet wird oder nicht, müssen diese also im gesamten Stadtgebiet mit Kontrollen rechnen, gegebenenfalls auch dort, wo sich sonst nur Fuchs und Igel "Gute Nacht" sagen.
Sollte es einmal vorkommen, dass Sie sich mit einer Anhörung, einer Verwarnung oder einem Bußgeldbescheid befassen müssen, finden Sie unter www.leipzig.de/bussgeldbehoerde wichtige Hinweise und Erläuterungen.
Rückblick
Am 1. Februar 1991 nahmen die ersten zwölf Politessen in Leipzig ihren Dienst auf und am 11. Februar 1991 um 7:54 Uhr wurde die erste Verwarnung mit Verwarngeld erteilt. Im Mai 1993 begann die Überwachung des fließenden Straßenverkehrs mit Radarfahrzeugen. Es war damals "höchste Zeit" amtlich festzustellen, dass falsches Parken oder Raserei und "Neue Freiheit" unterschiedliche Dinge sind.