Überwachung des fließenden Verkehrs - Blitzer
Nicht immer bleiben Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung ohne schwerwiegende Folgen für Leben oder Gesundheit, besonders auch für andere Verkehrsteilnehmer. Unfallstatistiken zeigen, dass die Unfallhäufigkeit bei Geschwindigkeitsüberschreitungen sehr hoch ist. Von besonderer Schwere sind Unfälle, die auf die Missachtung des Rotlichtes an Kreuzungen zurückzuführen sind.
Die Stadt Leipzig hat es sich deshalb zur Aufgabe gemacht, durch Verkehrskontrollen einen wirksamen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu leisten.
Rechtsgrundlagen
Fragen und Antworten
Das Ordnungsamt erreichen täglich viele Anfragen. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten, die auch Sie interessieren könnten.
Zur Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachung
Die Zuständigkeit für die Feststellung von Rotlicht- und Geschwindigkeitsverstößen durch kommunale Beschäftigte ergibt sich aus § 35 folgende des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987, zuletzt geändert am 13. Mai 2015. Wie im ruhenden Verkehr besteht auch eine Doppelzuständigkeit mit der Polizeidirektion Leipzig (Polizeivollzugsdienst).
Privatpersonen oder -unternehmen dürfen durch die Stadt Leipzig nicht vertraglich mit Verkehrsüberwachungsaufgaben betraut werden.
Allerdings hat jeder das Recht, konkrete Verkehrsverstöße im Rahmen der Privatanzeige gegenüber der Zentralen Bußgeldbehörde zu melden.
Auch wenn der Schreck nach dem Blitz erst einmal tief sitzt, warten Sie bitte den sogenannten Anhörungsbogen von der Zentralen Bußgeldbehörde ab. Anfragen vorab sind nicht aussichtsreich, weil erst anhand der im Anhörungsbogen dokumentierten Daten und des Tatvorwurfs Auskunft zu den weiteren Folgen gegeben werden kann.
Der Bundeseinheitliche Bußgeldkatalog ist sehr umfangreich und dessen Einhaltung bindend für alle Bußgeldbehörden.
Für die gängigsten Regelverstöße im fließenden Verkehr gibt es im Ordnungsamt als grobe Orientierung kleine Merkzettel, die sowohl die Radarwagenfahrer aushändigen, als auch unter "Download" heruntergeladen werden können.
Grundsätzlich muss man jederzeit im gesamten Stadtgebiet mit mobilen Verkehrskontrollen durch die Polizei und das Ordnungsamt rechnen.
In Leipzig sind circa 900 Standorte dokumentiert, die in unterschiedlicher Intensität bei der Einsatzplanung für die "Blitzerfahrer" berücksichtigt werden.
Das Ordnungsamt besitzt fünf Messfahrzeuge, von denen drei beide Fahrtrichtungen gleichzeitig überwachen können.
Per 31. März 2017 waren folgende Messstandorte zur Überwachung des roten Lichtzeichens an Ampeln eingerichtet:
- Torgauer Straße/ Permoser Straße/ Adenauerallee
- Prager Straße/ Riebeckstraße
- Prager Straße/ Kommandand-Prendel-Allee
- Tröndlinring/ Gerberstraße
- Georg-Schumann-Straße/ Lützowstraße
- Georg-Schumann-Straße/ Breitenfelder Straße
- Richard-Lehmann-Straße/ August-Bebel-Straße
- Wundtstraße/ Mahlmannstraße
- Tabaksmühle/ Prager Straße
- Waldplatz
- Merseburger Straße/ Lützner Straße
- Theresienstraße/ Anhalter Straße
- Rohrteichstraße/ Hermann-Liebmann-Straße
- Schnorrstraße/ Rödelstraße
- Kurt-Eisner-Straße/ Arthur-Hoffmann-Straße
- Eutritzscher Straße/ Roscherstraße
- Karl-Liebknecht-Straße/ Steinstraße
- Essener Straße/ Mockauer Straße
- Permoser Straße/ Leonhardt-Frank-Straße
- Brandenburger Straße/ Am Gothischen Bad
- Lagerhofstraße/ Mecklenburger Straße
- Wurzner Straße/ Graßdorfer Straße
- Berliner Straße/ Kurt-Schumacher Straße
- Breitenfelder Straße/ Landsberger Straße
- Riebeckstraße/ Oststraße
- Lützner Straße/ Stuttgarter Allee
- Paunsdorfer Allee/ Hermelinstraße
- Max-Liebermann-Straße/ Louise-Otto-Peters-Allee
- Delitzscher Straße/ Theresienstraße (geht demnächst in Betrieb)
- Brandenburger Straße/ Höhe Einmündung Sachsenseite
- Erich-Zeigner-Allee (Schule)
Die Anlagen werden in unterschiedlichen Zyklen mit insgesamt 17 Innenteilen bestückt.
Stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen befinden sich in den Bereichen:
- Georgiring
- Maximilianallee
- Prager Straße
- Dittrichring
- Tannenwaldstraße/ Lindenthaler Hauptstraße
- Travniker Straße
- Rödelstraße
Auch diese "Starenkästen" sind nicht alle gleichzeitig aktiv, sondern enthalten in unterschiedlichen Abständen eines der fünf Messgeräte.
Stationäre Verkehrsüberwachungsanlagen können nicht überall errichtet werden, sondern es muss neben der verkehrserzieherischen Sinnhaftigkeit auch immer die technische Realisierbarkeit geprüft werden.
Neue Standorte werden häufig von Bürgerinnen und Bürgern, der Polizei, der Verkehrsunfallkommission oder der AG Schulwegsicherheit vorgeschlagen. In Vor-Ort-Begehungen und mit einem Verkehrsmessgerät macht sich dann das Ordnungsamt ein Bild von der objektiven Verkehrslage und entscheidet, ob eine neue Anlage geplant wird.
Im Gegenzug wird fortlaufend an den bestehenden Anlagen das Fallzahlaufkommen analysiert. Geringe Verstoßzahlen deuten darauf hin, dass das Ziel der Verhaltensänderung erreicht ist. Dann wird die Anlage nicht weiterbetrieben, kann aber jederzeit reaktiviert werden.
Für die mobilen Geschwindigkeitsüberwachungen werden wöchentlich Einsatzpläne aufgestellt, die sicherstellen sollen, dass eine flächendeckende Kontrolle stattfindet. In die Einsatzpläne fließen auch Bürgerhinweise ein sowie Erkenntnisse zu besonders gefahranfälligen Bereichen. Oft werden die Bediensteten gefragt: "Warum stehen Sie hier und nicht vor einer Schule oder vor einem Kindergarten?" Bei näherem Nachdenken liegt die Antwort auf der Hand: Der Weg ist das Ziel - die Kinder und Schüler sollen sicher zu ihrer Einrichtung und nach Hause gelangen.
Die lokalen Medien erhalten die wöchentlichen Einsatzpläne, damit für die Bürgerinnen und Bürger ersichtlich ist, dass auch ihr Wohnumfeld berücksichtigt wird.
Eine zeitliche Reihenfolge der Kontrollen ist nicht festgelegt. Über diese entscheidet der Messbedienstete nach Verkehrslage und der konkreten Aufstellmöglichkeit vor Ort. Darüber hinaus werden keine Informationen veröffentlicht.
Die Warnung vor Blitzern ist verkehrsrechtlich umstritten. Notorische Raserinnen und Raser werden mit diesen Informationen nicht von ihrem Fehlverhalten abgebracht. Sie verlassen sich im Gegenteil darauf, an anderen Stellen mit ihren Vergehen unbehelligt zu bleiben. Die Nutzung einer Blitzer-App oder einer entsprechenden Funktion im Navigationsgerät ist übrigens genauso verboten wie Radarwarngeräte.
Die eingesetzten Geräte müssen über eine Zulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) verfügen und unterliegen der Eichpflicht. Die Stadt Leipzig achtet sehr genau darauf, dass stets alle diese Bedingungen eingehalten werden.
Näheres kann nachgelesen werden im Eichgesetz sowie in der Mess- und Eichverordnung (MessEV). Die MessEV enthält die Eichfristen.
Ja. Bei Geschwindigkeitskontrollen in der Stadt Leipzig erfüllen unsere Bediensteten mit den mobilen Messfahrzeugen hoheitliche Aufgaben. Entsprechend den Sonderrechten des § 35 der Straßenverkehrsordnung sind sie von dessen Bestimmungen befreit.
Im § 64 des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen (SächsPolG) in der Bekanntmachung vom 13. August 1999 sind die Arten der Polizeibehörden bestimmt. Dabei werden im Absatz 1 Ziffer 3. die Landratsämter und die Kreisfreien Städte als Kreispolizeibehörden benannt.
Natürlich sollen auch die städtischen Bediensteten bei der Inanspruchnahme von Sonderrechten größtmögliche Rücksicht auf die anderen Verkehrsteilnehmer nehmen.
Zahlen und Statistik
Diese und andere spannende Informationen über unsere Stadt finden Sie in den statistischen Jahrbüchern unter www.statistik.leipzig.de.
Buß- und Verwarnungsgelder fließen nicht zweckgebunden in den kommunalen Haushalt ein.