Haushalt und Finanzen
Liebe Leipzigerinnen und Leipziger,
auf diesen Seiten möchten wir Ihnen den Leipziger Doppelhaushalt 2023/2024 näherbringen. Sie finden hier alle Informationen rund um das Thema Haushalt. Informieren Sie sich über den Aufbau unseres Haushaltes, verfolgen Sie die Entstehung und Diskussion im Stadtrat, nutzen Sie Ihre Möglichkeiten, sich durch Bürgeranträge aktiv in die Gestaltung einzumischen. Geben Sie Feedback, äußern Sie Kritik oder stellen Sie Fragen. Ich stehe Ihnen hier ganz persönlich zur Verfügung.
Gestalten Sie unsere schöne Stadt mit!
Ihr
Torsten Bonew
Was ist der Haushalt?
Jede Stadt hat einen Haushalt. Leipzig arbeitet mit einem Doppelhaushalt, der für zwei Jahre gilt. Er bildet nicht nur die geplanten Einnahmen und Ausgaben aller kommunalen Services und Infrastrukturen wie Schulen, Sporthallen oder Theater ab. Er schreibt auch fest, wo demnächst investiert wird. Der Haushalt ist also eines der wichtigsten Planungsinstrumente der Stadt Leipzig und geht uns alle an.
Ablauf Leipziger Doppelhaushalt 2023/2024
14.09.2022 - Einbringung des Entwurfes
19. bis 30.09.2022 - öffentliche Auslegung
19.09 bis 12.10.2022 - Bürgereinwände
09.11.2022 - Statements der Fraktionen
14.01.2023 - Fachausschuss Finanzen
08.02.2023 - Beschlussfassung Doppelhaushalt
April/Mai 2023 - Genehmigung
Nach der Einbringung des Entwurfes des Doppelhaushaltes 2023/2024 am 14.09.2022 beginnt die Beratungsphase der Fraktionen im Stadtrat.
Der Haushaltsplanentwurf wird vom 19.09. bis 30.09.2022 öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt sowie im Internet publiziert.
Ihre Zeit ist nun vom 19.09.2022 bis zum 12.10.2022 gekommen! Gemäß § 76 Absatz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen können Einwohner und Abgabepflichtige Einwendungen gegen den Entwurf erheben.
Die Fraktionen bringen ihre Statements zum Entwurf des Doppelhaushaltes in der Ratsversammlung am 09.11.2022 ein.
Klausurtagung des erweiterten Fachausschusses Finanzen zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2023/2024.
Beschlussfassung des Stadtrates zum Doppelhaushalt 2023/2024.
Genehmigung des Doppelhaushaltes durch Landesdirektion Sachsen.