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Willkommen auf den Seiten des Sozialamtes |
Sie sind hier richtig, wenn es um Leistungen der Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe, Altenhilfe) oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz geht. Weitere Aufgaben sind die Feststellung Schwerbehinderteneigenschaft und die Leistungen nach dem Wohngeldgesetz. Darüberhinaus finden Sie Informationen über den Leipzig-Pass, zur rechtlichen Betreuung und Wohnungsnotfallhilfe.
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Fotos: Holger Staniok, LVB, wpunktw |
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Erwerbsfähige, die den eigenen Lebensunterhalt und den ihrer Familienangehörigen nicht finanzieren können, müssen Arbeitslosengeld II für sich, bzw. Sozialgeld für die nicht erwerbsfähigen Angehörigen bei der ARGE Leipzig beantragen. |
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Kontakt |
Postanschrift Stadt Leipzig Sozialamt 04092 Leipzig
Hausanschrift Stadthaus, Burgplatz 1 04109 Leipzig
Amtsleiterin Martina Kador-Probst
Telefon 0341 123-4521
Fax 0341 123-4525
E-Mail sozialamt@leipzig.de
Internet www.leipzig.de/sozialamt
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Aktuelle Informationen |
Eingeschränkte Öffnungszeiten Die Außenstellen Bornaische Straße und Rathaus Schönefeld haben vorübergehend nur am Dienstag geöffnet. |
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Leipziger Mietspiegel 2012 Der Leipziger Mietspiegel 2012 ist ein sogenannter einfacher Mietspiegel nach § 558 c Bürgerliches Gesetzbuch. Er ist in seiner Handhabung verständlich und kann die Vielfalt des Leipziger Wohnungsmarktes gut abbilden (mehr...). |
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Neuer Schwerbehindertenausweis und neues Beiblatt Zum 1. Januar 2013 tritt die Dritte Verordnung zur Änderung der Schwerbehindertenausweisverordnung vom 07.06.2012 in Kraft. Das hat maßgebliche Änderungen hinsichtlich der Gestaltung und des Verfahrens zur Ausstellung der Ausweise zur Folge (Informationsblatt (PDF 218 KB). |
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Der neue Rundfunkgebührenbeitrag Mit Wirkung zum 01. Januar 2013 ist der 15. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge in Kraft getreten. Damit wird das bisherige Gebührenmodell durch einen neuen Rundfunkbeitrag ersetzt.
Der Rundfunkbeitrag ist zukünftig für jede Wohnung von deren Inhaber zu entrichten. Die Höhe des Rundfunkbeitrages beträgt ab 01.01.2013 monatlich 17,98 Euro (Stand: 06.11.2012).
Wie bisher ist eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht auf Antrag möglich. Im § 4 des Artikel 1 des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages sind die Voraussetzungen zur Beitragsbefreiung und –ermäßigung im privaten Bereich geregelt.
Weitergehende Informationen zum neuen Rundfunkbeitrag erhalten Sie von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Weitere Hinweise für
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Leipzig-Pass und Leipzig-Pass-Mobilcard Das von der Stadt Leipzig und den Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) GmbH gemeinsam getragene Sozialticket ermöglicht Leipzig-Pass-Inhabern die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel in unserer Stadt zu einem ermäßigten Tarif. Die Leipzig-Pass-Mobilcard ist in allen LVB-Servicezentren, bei den LVB-Service-Points und an den Fahrkartenautomaten erhältlich. |
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Wohngeld Die Stadt Leipzig bewilligt Wohngeld als Miet- und Lastenzuschuss nach den Vorschriften des Wohngeldgesetzes. |
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Aktiv Leben in Leipzig Das Sozialamt ist an der Durchführung und Planung zahlreicher Veranstaltungen in Leipzig beteiligt. Aktiv Leben in Leipzig beinhaltet Termine für jeweils 2 Monate, Ort und Zeit von Veranstaltungen, Konzerten, Ausstellungen, Vorträgen, Sport, Bildung und Beratung. Ebenso kommen Vereine, Verbände und Ämter zu Wort, um Senioren und behinderte Menschen zu informieren. |
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Positionspapier zum altenfreundlichen Wohnen in Leipzig Mit dem Positionspapier zum altenfreundlichen Wohnen fördert die Stadt Leipzig selbstbestimmtes und selbständiges Leben in den eigenen vier Wänden. |
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Weitere Informationen |
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