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Soziale Hilfen des Sozialamtes |
Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu "Sozialen Hilfen" des Sozialamtes. |
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Aktuell: Leistungen für Bildung und Teilhabe - Seit dem 1.4.2011 werden rückwirkend zum 01.01.2011 für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene neben ihrer monatlichen Regelleistung auch sogenannte Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt.
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Sie haben Fragen zur Sozialversicherung oder möchten einen Antrag stellen auf Altersrente / Kontenklärung / Rentenauskunft, Rente wegen Erwerbsminderung, Hinterbliebenenrente, Leistungen zur Rehabilitation (Kur), oder Überführung von Zusatzversorgungsanwartschaften? Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung und erteilen Ihnen die erforderlichen Auskünfte dazu.
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Im Rahmen der Wiedereingliederung behinderter Menschen wird umfassend zu den Leistungen nach dem SGB XII beraten und bei Bedarf konkrete Hilfe eingeleitet. |
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Auf Antrag erfolgt die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft. Landesblindengeld erhalten - unabhängig vom Einkommen und Vermögen - blinde Menschen, hochgradig sehschwache Menschen, gehörlose Menschen und Kinder mit einem Grad der Behinderung von 100.
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Hier werden Sie zu allen Fragen im Zusammenhang mit der Heimaufnahme und der Finanzierung der Heimkosten für über 65 jährige Bürger informiert und beraten. Es werden Anträge auf Sozialleistungen entgegengenommen und beschieden.
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Im Bereich Unterhaltssicherung werden Sie zu Fragen der Sicherung des Lebensbedarfs während der Dienstzeiten als Wehrpflichtiger bzw. Zivildienstleistender beraten und es werden Anträge aufgenommen und über die entsprechenden Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz entschieden.
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Hilfe für Migrantinnen und Migranten umfasst die Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege sowie ausgewählte Beihilfen (z.B. Beerdigungskosten, Erstausstattung für Wohnungen) analog SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. |
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Die Betreuungsbehörde berät Erwachsene, die aufgrund einer psychischen oder körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Rechte und Pflichten nur teilweise oder nicht mehr wahrnehmen können. Betreuer werden bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützt.
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Die wirtschaftliche Sozialhilfe umfasst die Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfen zur Gesundheit, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen (u.a. Altenhilfe, Blindenhilfe, Bestattungskosten).
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Beratung und persönliche Hilfe zur Überwindung der im Zusammenhang mit drohender und akuter Obdach-/Wohnungslosigkeit stehenden Schwierigkeiten.
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