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Soziale Hilfen des Sozialamtes

Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu "Sozialen Hilfen" des Sozialamtes.

 

    Aktuell: Leistungen für Bildung und Teilhabe - Seit dem 1.4.2011 werden rückwirkend zum
    01.01.2011 für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene neben ihrer monatlichen
    Regelleistung auch sogenannte Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen
    Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt.

 

    Sie haben Fragen zur Sozialversicherung oder möchten einen Antrag stellen auf Altersrente /
    Kontenklärung / Rentenauskunft, Rente wegen Erwerbsminderung, Hinterbliebenenrente,
    Leistungen zur Rehabilitation (Kur), oder Überführung von Zusatzversorgungsanwartschaften?
    Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung und erteilen Ihnen die erforderlichen Auskünfte dazu.

 

    Im Rahmen der Wiedereingliederung behinderter Menschen wird umfassend zu den Leistungen     nach dem SGB XII beraten und bei Bedarf konkrete Hilfe eingeleitet.

 

    Auf Antrag erfolgt die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft.
    Landesblindengeld erhalten - unabhängig vom Einkommen und Vermögen - blinde Menschen,
    hochgradig sehschwache Menschen, gehörlose Menschen und Kinder mit einem Grad der
    Behinderung von 100.

 

    Hier werden Sie zu allen Fragen im Zusammenhang mit der Heimaufnahme und der
    Finanzierung der Heimkosten für über 65 jährige Bürger informiert und beraten. Es werden
    Anträge auf Sozialleistungen entgegengenommen und beschieden.

 

    Im Bereich Unterhaltssicherung werden Sie zu Fragen der Sicherung des Lebensbedarfs
    während der Dienstzeiten als Wehrpflichtiger bzw. Zivildienstleistender beraten und es werden
    Anträge aufgenommen und über die entsprechenden Leistungen nach dem
    Unterhaltssicherungsgesetz entschieden.

 

    Hilfe für Migrantinnen und Migranten umfasst die Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung
    im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege sowie ausgewählte
    Beihilfen (z.B. Beerdigungskosten, Erstausstattung für Wohnungen) analog SGB XII oder
    Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

 

    Die Betreuungsbehörde berät Erwachsene, die aufgrund einer psychischen oder körperlichen,
    geistigen oder seelischen Behinderung ihre Rechte und Pflichten nur teilweise oder nicht mehr
    wahrnehmen können. Betreuer werden bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützt.

 

    Die wirtschaftliche Sozialhilfe umfasst die Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter
    und bei Erwerbsminderung, Hilfen zur Gesundheit, Eingliederungshilfe für behinderte
    Menschen, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und
    Hilfe in anderen Lebenslagen (u.a. Altenhilfe, Blindenhilfe, Bestattungskosten).

 

    Beratung und persönliche Hilfe zur Überwindung der im Zusammenhang mit drohender und
    akuter Obdach-/Wohnungslosigkeit stehenden Schwierigkeiten.

 
 

deli.cio.us Mister Wong

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