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Archivbestände und Findhilfsmittel |
Hinweise für die Benutzung des Stadtarchivs Leipzig
1. Am Ende der Seite finden Sie unsere komplette Bestandsübersicht mit der ausführlichen Darstellung unserer Bestände, die auch den Umfang und die zeitliche Erstreckung sowie die wichtigsten Informationen zum Inhalt umfasst. Weitere Auskünfte erhalten Sie auf schriftliche Anfrage (Brief, Fax, E-Mail). Auswärtige Benutzer werden gebeten, sich mindestens eine Woche vor dem geplanten Archivbesuch schriftlich anzumelden.
2. Archiv-, Sammlungs- und Bibliotheksgut sowie Findmittel werden nur im Lesesaal zur Benutzung vorgelegt. Wir nehmen nur schriftliche Bestellungen (Brief, Fax, E-Mail) und Anmeldungen zur Benutzung entgegen.
3. Bestellte Unterlagen liegen bis zu vier Kalenderwochen im Lesesaal für Sie bereit. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, wenn Sie erst nach diesem Zeitraum zur Archivalieneinsicht erscheinen können.
4. Die Leistungen des Stadtarchivs sind entgeltpflichtig. Bitte nehmen Sie die Entgeltordnung zur Kenntnis und legen Sie die dort geforderten Nachweise für eine wissenschaftliche oder gemeinnützige (heimatkundliche) Nutzung bzw. eine Nutzung zur Wahrung persönlicher Rechte möglichst bei Ihrem ersten Archivbesuch vor. Sie können diese Unterlagen bis spätestens vier Wochen nach der ersten Benutzung nachreichen, danach wird Ihnen das Benutzungsentgelt in Rechnung gestellt.
5. Bitte geben Sie bei Archivalienbestellungen immer Ihr Arbeitsthema und die genauen Signaturen an. Gern beraten Sie die Bestandsreferenten zu allen inhaltlichen Fragen. Sie können per Mail nachfragen oder einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren. Um unnötige Anfahrten zum Archiv zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, sich unmittelbar vor dem geplanten Archivbesuch telefonisch oder per Mail zu informieren, ob die Unterlagen für Sie bereit liegen.
6. Aus Kapazitätsgründen legen wir Ihnen nur fünf Archivalieneinheiten gleichzeitig zur Einsichtnahme vor. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Anmeldung und bei der Bestellung von Archivalien. Die Bereitstellungszeit beträgt im Normalfall eine Kalenderwoche. Zur Schonung des Archivgutes sollten Sie das wiederholte Bestellen der gleichen Akten in kurzen Zeitabständen vermeiden.
7. Das Fotografieren, Filmen, Kopieren sowie Scannen von Archiv-, Sammlungs- und Bibliotheksgut durch die Benutzer mit eigenen Geräten ist nicht gestattet. Reproduktionen können auf Antrag durch das Archiv angefertigt werden. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Reproduktionen. Die Anfertigung von Reproduktionen ist entgeltpflichtig.
8. Falls Sie für einen Auftraggeber im Stadtarchiv recherchieren, klären Sie bitte bereits vor der Benutzung, an welche Anschrift die Rechnung gesendet werden soll. Postfachadressen sind für Rechnungen nicht zulässig.
9. In jedem Jahr bleibt der Lesesaal in der Regel über den Jahreswechsel sowie wegen Reinigungsarbeiten im April und November für eine Woche geschlossen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrer Benutzung über die genauen Termine.
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Bestandsübersicht
Die "Übersicht über die Bestände des Stadtarchivs Leipzig" ist als Sonderband 2002/1 in unserer Schriftenreihe "Leipziger Kalender" erschienen.
Der aktuelle Stand steht Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung:
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