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Bachelor of Laws, Studiengang Allgemeine Verwaltung |
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Einstellungsvoraussetzungen
- Deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union
- eine abgeschlossene, zu einem Fachhochschulstudium berechtigende Schulbildung/Ausbildung
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Zugangsvoraussetzungen
- Allgemeine Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife
- sehr gute bis gute schulische Leistungen
- gute Kommunikationsfähigkeit
- Belastbarkeit und Leistungsbereitschaft
- Sozialkompetenz
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Aufbau des Studiums
Das Studium dauert insgesamt mindestens drei Jahre. Es gliedert sich in vier Semester Fachtheorie und zwei Semester Berufspraxis.
Das berufspraktische Studium mit insgesamt fünf Praxismodulen absolvieren Sie in der Landes- und Kommunalverwaltung oder auch bei öffentlichen Unternehmen und Zweckverbänden.
Während des berufspraktischen Studiums werden Sie zum Beispiel in folgenden Ämtern eingesetzt:
- Personalamt
- Stadtkasse
- Amt für Jugend, Familie und Bildung
- Sozialamt
- Amt für Umweltschutz
- Ordnungsamt
- Rechtsamt
Folgende Fachgebiete werden in den Einsatzbereichen vermittelt
- Kennenlernen der Organisations- und Aufgabenstruktur der Stadtverwaltung
- Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von Sitzungen
- Mitwirkung bei typischen Arbeitsvorgängen der Eingriffs- und Leistungsverwaltung, z. B. Entscheidung über Zuwendungen an Bedürftige
- Erarbeitung von rechtlichen Stellungnahmen, der Prüfung von Verträgen und Erstellung von Erst- und Widerspruchsbescheiden
- Haushaltsrecht
- Mitwirkung bei der Gewinnung und Einstellung neuer Mitarbeiter sowie Organisations- und Personalentwicklung in der Behörde
- Überwachung des Umweltschutzes u. a.
Hauptinhalte während des Studiums
- Allgemeines Verwaltungsrecht
- Staatsrecht
- Kommunalrecht
- Privatrecht
- Ordnungs-, Leistungs- und Planungsverwaltungsrecht
- Arbeits- und Dienstrecht
- Personalmanagement
- Volkswirtschaftslehre
- Betriebswirtschaftslehre
- Finanzwirtschaft
- Verwaltungscontrolling
- Psychologie
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Bewerbungsverfahren
Die Bewerbung um Zulassung zum schriftlichen Auswahlverfahren richten Sie bitte an:
Geschäftsstelle des Auswahlausschusses/g. D. an der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen Herbert-Böhme Str. 11 01662 Meißen
Nach der Auswahl durch die Fachhochschule Meißen können sich die Bewerber/-innen bei der Stadt Leipzig bewerben.
Ansprechpartnerin
Frau Dreyhaupt Tel.: 0341 123-2752
Bewerbungsunterlagen
Den Bewerbungsbogen um die Zulassung zum schriftlichen Auswahlverfahren finden Sie auf www.fhsv.sachsen.de
Bewerbungsschluss
- der 1. Oktober für die Studienaufnahme im September des darauf folgenden Jahres
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