Deutsche Nationalbibliothek in Leipzig, Foto: LTS: Baumann
Die Deutsche Nationalbibliothek ist eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesbeauftragten für Angelegenheiten der Kultur und der Medien im Bundeskanzleramt.
Die Deutsche Nationalbibliothek wurde 1912 als Deutsche Bücherei, als Gesamtarchiv des deutschsprachigen Schrifttums, in Leipzig gegründet. Seit dem 1. Januar 1913 sammelt sie die in Deutschland herausgegebenen Veröffentlichungen und die im Ausland erscheinenden deutschsprachigen Publikationen. Ab 1941 werden auch im Ausland erscheinende fremdsprachige Druckwerke über Deutschland (Germanica) sowie Übersetzungen deutschsprachiger Werke in andere Sprachen archiviert. Das Gebäude mit konkaver Hauptfront wurde 1914-1916 nach Plänen des Architekten Oskar Pusch errichtet; Erweiterungsbauten erfolgten in den Jahren 1934-1936, 1959-1963 und 1976-1983 (Magazinturm).
Der Einigungsvertrag vom 3.10.1990 legte die Zusammenführung der Deutschen Bücherei Leipzig und der Deutschen Bibliothek in Frankfurt am Main als bundesunmittelbare Anstalt unter dem übergreifenden Namen DIE DEUTSCHE BIBLIOTHEK fest. Seit dem Juni 2006 gilt das Gesetz über DIE DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK als die zentrale Archivbibliothek und das nationalbibliografische Zentrum der Bundesrepublik Deutschland.
Die Deutsche Nationalbibliothek mit der Deutschen Bücherei in Leipzig, der Deutschen Bibliothek in Frankfurt am Main und dem Deutschen Musikarchiv hat ihren Sitz in Frankfurt am Main.
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Adresse:
Deutsche Nationalbibliothek Deutscher Platz 1 04103 Leipzig