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Leipzig
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Schulen in Leipzig

In Leipzig finden Sie Schulen aller Schularten und unterschiedlicher Trägerschaft:

 
 

Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig

Öffentliche Schulen

(Der Unterricht an öffentlichen Schulen ist unentgeltlich.)

Schulen in Trägerschaft des Freistaates Sachsen

Öffentliche Schulen

(Der Unterricht an öffentlichen Schulen ist unentgeltlich.)

Schulen in freier Trägerschaft

Private Schulen

Träger können z. B. Vereine oder Kirchen sein.


Grund-, Mittel-, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien sind allgemein bildende Schulen. Förderschulen finden sich sowohl bei den allgemein bildenden Schulen als auch bei den berufsbildenden Schulen.

Nicht mehr schulpflichtige Jugendliche und Erwachsene können in Schulen des zweiten Bildungsweges entsprechende Schulabschlüsse erwerben.

Jeder Grundschule ist ein Hort angegliedert. Auch Förderschulen bieten Betreuungsangebote (Ganztagsbetreuung) an.

Schüler und Auszubildende können Leistungen nach dem BAföG erhalten. Diese und weitere Möglichkeiten der Unterstützung stellen finanzielle Förderungen für Schüler dar.

Der Weg von und zur Schule soll auf sicherem Schulweg erfolgen. Die Schülerbeförderung ist gewährleistet.

Schulen sind für Kinder und Jugendliche Orte, in denen nicht nur gelernt wird, sondern darüber hinaus Impulse für altersgemäße Erlebnisse bieten. Nähere Informationen:
· Schulbibliotheken
· Ganztagsangebote an Schulen
· Schulpartnerschaften
· Schulische Sondereinrichtungen

Ansprechpartner für Eltern und Schüler sind die Eltern- und Schülervertretungen an den einzelnen Schulen. Für die Stadt Leipzig existieren ein Stadtelternrat und ein Stadtschülerrat - Eltern- und Schülermitwirkung.

Auf Grund der demographischen Entwicklung sind Anzahl und Standorte der kommunalen Schulen den örtlichen Gegebenheiten anzupassen, dazu dient die Schulnetzplanung. Bestehende Schulgebäude werden schrittweise modernisiert, die dazu erforderlichen Baumaßnahmen können manchmal mit Einschränkungen des Schulbetriebes verbunden sein.

Für alle Schulen – unabhängig ihrer Trägerschaft – gilt das Schulrecht des Freistaates Sachsen. Die entsprechenden Schulaufsichtsbehörden sind staatliche Behörden.

Für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig
(= kommunale Schulen) ist die Stadt verantwortlich für:
· die Errichtung und den Unterhalt der Schulgebäude und -räume   (einschließlich Schulnetzplanung und Namensgebung für die   Schulen),
· die Ausstattung mit Lehr- und Lernmitteln der Schulen sowie für   ihre Inneneinrichtung,
· das nicht-staatliche Personal an den Schulen   (Schulsachbearbeiterinnen, Hausmeister, technisches Personal;   das Lehrpersonal ist Personal des Freistaates Sachsen).

Der Schulträger reicht die sächlichen Mittel für seine Schulen aus. Das zuständige Amt innerhalb der Stadtverwaltung ist das Schulverwaltungsamt

 
 
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