Nicht mehr schulpflichtige Jugendliche und Erwachsene können in Schulen des zweiten Bildungsweges entsprechende Schulabschlüsse erwerben.
Jeder Grundschule ist ein Hort angegliedert. Auch Förderschulen bieten Betreuungsangebote (Ganztagsbetreuung) an.
Schüler und Auszubildende können Leistungen nach dem BAföG erhalten. Diese und weitere Möglichkeiten der Unterstützung stellen finanzielle Förderungen für Schüler dar.
Ansprechpartner für Eltern und Schüler sind die Eltern- und Schülervertretungen an den einzelnen Schulen. Für die Stadt Leipzig existieren ein Stadtelternrat und ein Stadtschülerrat - Eltern- und Schülermitwirkung.
Auf Grund der demographischen Entwicklung sind Anzahl und Standorte der kommunalen Schulen den örtlichen Gegebenheiten anzupassen, dazu dient die Schulnetzplanung. Bestehende Schulgebäude werden schrittweise modernisiert, die dazu erforderlichen Baumaßnahmen können manchmal mit Einschränkungen des Schulbetriebes verbunden sein.
Für alle Schulen – unabhängig ihrer Trägerschaft – gilt das Schulrecht des Freistaates Sachsen. Die entsprechenden Schulaufsichtsbehörden sind staatliche Behörden.
Für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig (= kommunale Schulen) ist die Stadt verantwortlich für: · die Errichtung und den Unterhalt der Schulgebäude und -räume (einschließlich Schulnetzplanung und Namensgebung für die Schulen), · die Ausstattung mit Lehr- und Lernmitteln der Schulen sowie für ihre Inneneinrichtung, · das nicht-staatliche Personal an den Schulen (Schulsachbearbeiterinnen, Hausmeister, technisches Personal; das Lehrpersonal ist Personal des Freistaates Sachsen).
Der Schulträger reicht die sächlichen Mittel für seine Schulen aus. Das zuständige Amt innerhalb der Stadtverwaltung ist das Schulverwaltungsamt