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Schulpartnerschaften

Verfahrensweise zur Förderungen des nationalen/internationalen Schüleraustausches an kommunalen Leipziger Schulen
 

 

Allgemeines

Das Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig unterstützt im Rahmen seiner Möglichkeiten kommunale Leipziger Schulen bei Aufbau und Pflege von nationalen und internationalen Schulpartnerschaften.

Der Schüleraustausch findet in Leipzig überwiegend im Rahmen fester Partnerschaften mit Schulen in Deutschland und im Ausland statt und setzt großes Engagement der Beteiligten voraus.

Die partnerschaftlichen Aktivitäten der Leipziger Schulen haben sich in den letzten Jahren ausgeweitet. Die Schulen leisten einen wichtigen Beitrag zur weltoffenen Erziehung der jungen Menschen und zum Zusammenwachsen Europas.

Deutsch-deutsche Schulpartnerschaften

Die deutsch-deutschen Schulpartnerschaften haben sich vielfältig und freundschaftlich entwickelt. Insgesamt gibt es 15 deutsch-deutsche Schulpartnerschaften (Stand Oktober 2009), die von allen Schularten wahrgenommen werden.

Internationalen Partnerschaften

Die internationalen Partnerschaften der Leipziger Schulen sind auf 56 (Stand Oktober 2009) angestiegen. Eine Förderung durch Landesmittel (über die Sächsische Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig), durch Stiftungen (Robert-Bosch-Stiftung), durch Jugendwerke (Deutsch-Französisches und Deutsch-Polnisches Jugendwerk) und die Förderung durch EU -Zuschüsse im Rahmen von Sokrates - bieten zusätzlich langfristige Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung.

Voraussetzung für die Beantragung von Zuschüssen beim Schulträger zu Maßnahmen des internationalen und deutsch-deutschen Schüleraustausches ist eine Schulpartnerschaft, deren Inhalte schriftlich zwischen den Partnerschulen vereinbart werden.
 

 

Art, Umfang und Beantragung

Über die Höhe der Zuschüsse an kommunalen Leipziger Schulen entscheidet das Amt für Jugend, Familie und Bildung, Abteilung Bildung, Sachgebiet Schulbezogene Angebote. Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltmittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Zuschüsse können gewährt werden für

  • Austausch im Ausland

Die Fahrtkosten können bis max. 70 % der Gesamtkosten (inklusive Förderung von anderen Institutionen/Sponsoren und Landesmittel) gefördert werden.
Es gibt in der Regel keine Zuschüsse zu Aufenthaltskosten. Eine angemessene Eigenleistung (ca. 30 % der Gesamtkosten) ist in jedem Fall zu erbringen.

  • Austausch im Inland (Drittortbegegnung und Leipzig)

Aufenthaltskosten, wie z. B. Projektkosten, Verbrauchsmaterial, Eintrittsgelder, Sachkosten etc. können bezuschusst werden. Es werden keine Verpflegungskosten gefördert.

In der Regel muss die antragstellende Schule das Projekt/Schüleraustausch vorfinanzieren.
In Ausnahmefällen, wenn die Gesamtkosten im Voraus nicht durch die antragstellende Schule aufzubringen sind, kann der Zuschuss auch vor der Begegnung der Schulpartner bereitgestellt werden.

Die Antragstellung erfolgt über ein Formblatt (PDF 148 KB) - und muss vor dem geplanten Schüleraustausch im Amt für Jugend, Familie und Bildung eingereicht werden.

Für die Bearbeitung des Antrages auf finanzielle Unterstützung sind von den Schulen folgende Unterlagen einzureichen:

  • vollständige ausgefüllter Antrag,
  • aussagekräftiges pädagogisches Konzept,
  • Finanzierungsplan bei Austauschen ins In- und Ausland,
  • Fahrtkostenangebote (nur bei Ausland).
 
 
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Schüleraustausch Reclam-GymnasiumItalien Sassari
Schüleraustausch
Reclam-Gymnasium Leipzig
mit Sassari - Italien
 

Kontakt

Adresse
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Abteilung Bildung
SG Schulbezogene Angebote
Rathaus Wahren
Georg-Schumann-Str.357
04159 Leipzig

Ansprechpartnerin
Barbara Kipping

Telefon
0341 123-1087

E-Mail
barbara.kipping@leipzig.de

Fax
0341 123-1045

Öffnungszeiten
Mo: 09.00-12:00
Di.: 09:00-12:00 13:00-18:00
Do: 09:00-12:00 13:00-16:00
Fr.: 09:00-12:00

Erreichbarkeit
Straßenbahn: 10, 11,
Bus: 80, 87, 88

 
Gebäude für Rollstuhlfahrer zugängig Aufzug für Rollstuhlfahrer zugängig Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden Toilette für Rollstuhlfahrer nutzbar
 
Weltkarte zu den internationalen Schulpartnerschaften (38,6 KB)
lupe

Weltkarte zu den internationalen Schulpartnerschaften


 
 

Prüfung/Förderung der Anträge

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Ausstellung Im Schulmuseum 2
Ausstellung zu Schüleraustauschprojekten im Schulmuseum

Ein Zuschuss wird nur dann gewährt, wenn nachweislich keine Förderung aus Bundes-, Landes- oder Europamitteln erfolgt, bzw. nur eine geringe Teilfinanzierung bewilligt wurde.

Eine angemessene Eigenleistung (ca. 30 % der Gesamtkosten) ist in jedem Fall zu erbringen. Es wird vorausgesetzt, dass zunächst Anträge an private Stiftungen, an Landes-, Bundes-, EU-Behörden und Jugendwerke gestellt werden. Hierbei sind Antragsfristen zu berücksichtigen.

Bei einer Auftragserteilung an Busunternehmen wird erwartet, dass mindestens drei verschiedene Angebote eingeholt werden. Bei Reisen mit der Bahn sind alle gruppentariflichen Vergünstigungen einzubeziehen.

Bis spätestens zwei Monate nach dem Austausch wird der vom Amt für Jugend, Familie und Bildung bewilligte Zuschuss anhand der Belege und Einreichung der Verwendungsnachweise Schüleraustausch in Leipzig (PDF 58 KB) und Fahrt zur Partnerschule (35 KB) - von den Schulen abgerechnet.

Für Rückfragen nutzen Sie bitte die oben genannten Kontaktmöglichkeiten.

 
 

deli.cio.us Mister Wong

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