Der Sächsische Landtag hat hierzu das Schulgesetz für den Freistaat Sachsen sowie das Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft beschlossen. Die sächsische Staatsregierung bzw. das Sächsische Staatsministerium für Kultus und Sport (SMK) haben auf der Grundlage der Gesetze Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften für das Schulwesen erlassen.
Für die inhaltliche, organisatorische und planerische Gestaltung des Schulwesens sowie für das Lehrpersonal an den Schulen ist der Freistaat Sachsen zuständig. Ihm obliegen auch die Aufgaben der Schulaufsicht:
Fachaufsicht über Unterricht und Erziehung in den Schulen,
Dienstaufsicht über Schulleiter, Lehrer einschließlich der pädagogischen Mitarbeiter und des Betreuungspersonals,
Aufsicht über die Stadt Leipzig bei der Erfüllung ihrer Aufgaben als Schulträger.