|
|
 |
| |
Schülerbeförderung |
Im Schulgesetz des Freistaates Sachsen ist geregelt, dass der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, zu dem bzw. zu der die besuchte Schule gehört, Träger der notwendigen Schülerbeförderung ist (Schulträgerprinzip). Die erforderlichen Einzelheiten werden durch eine Satzung geregelt.
Für die Stadt Leipzig sind alle notwendigen Festlegungen in der Satzung zur Schülerbeförderung in der Stadt Leipzig – Schülerbeförderungssatzung – Beschluss Nr. III-709/01 der Ratsversammlung vom 22.05.2001 (veröffentlicht im Leipziger Amtsblatt Nr. 12 vom 09.06.2001) getroffen.
Die nachfolgenden ausgewählten Hinweise beziehen sich auf diese Schülerbeförderungssatzung. Die Schülerbeförderung für Schulwegfahrten kann sowohl durch vertraglich gebundene oder schulträgereigene Fahrzeuge als auch durch die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel erfolgen.
Für jede notwendige Schülerbeförderung ist ein Eigenanteil bis zu 133,00 EUR pro Schuljahr selbst zu tragen. Bei Erfüllung aller in der Satzung festgelegten Anspruchsvoraussetzungen werden die den Eigenanteil übersteigenden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von ebenfalls 133,00 EUR pro Schuljahr erstattet. Für Schüler, die mit dem Schülerspezialverkehr befördert werden, trägt die Stadt Leipzig die gesamten den Eigenanteil übersteigenden Beförderungskosten. Für alle von den Schülern zu tragenden Beförderungskostenanteile werden gemäß den geltenden Regelungen für Inhaber des Leipzig-Passes Ermäßigungen des Eigenanteils gewährt.
Antragsverfahren:
- Sofern die notwendige Beförderung mit einem Schülerjahresfahrausweis der Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH (SchülerCard oder SchülerMobilCard) abgedeckt werden kann, ist im Amt für Jugend, Familie und Bildung kein gesonderter Antrag zu stellen. Der Erwerb dieser Schülerkarten erfolgt direkt bei den LVB-Servicestellen. Eine Ermäßigungsberechtigung ist gegebenenfalls anhand des Leipzig-Passes nachzuweisen. Schüler berufsbildender Schulen können die SchülerCard und SchülerMobilCard nur gegen Vorlage einer von der Schule ausgegebenen Bescheinigung (Formblatt) erwerben.
- Schüler, deren notwendige Beförderung den Geltungsbereich von SchülerCard oder SchülerMobilCard überschreitet, und Schüler an Förderschulen, die am Schülerspezialverkehr teilnehmen, können sich zu allen Fragen der Antragstellung direkt an die Schulsekretariate wenden. Dort erhalten Sie weitere Hinweise, Informationen und spezielle Antragsformulare für das jeweilige Schuljahr.
- Alle anderen Hinweise und Modalitäten zur Abrechnung von Schülerbeförderungskosten werden jedem Antragsteller im Falle einer vorliegenden Anspruchsberechtigung vom Amt für Jugend, Familie und Bildung schriftlich mitgeteilt.
- Weitere Anfragen zur Schülerbeförderung können jederzeit in den Sekretariaten der Schule beantwortet werden. Darüber hinaus steht hierfür auch das zuständige Sachgebiet im Schulverwaltungsamt während seiner üblichen Öffnungszeiten zu Verfügung:
Leistungen für Bildung und Teilhabe Leistungsberechtigte, die für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs auf Schülerbeförderung angewiesen sind, können einen Zuschuss beantragen.
|
| |
| |
|
 |
 |
 |
|
| |
|
Kontakt |
Adresse Amt für Jugend, Familie und Bildung Sachgebiet Bewirtschaftung und Schulträgerpersonal, Schülerbeförderung Rathaus Wahren Georg-Schumann-Straße 357 04159 Leipzig
Ansprechpartnerinnen Frau Igel Frau Preiß Frau Schenk
Telefon 0341 123-1076 0341-123-1074 0341-123-1077
E-Mail thuthuy.igel@leipzig.de lucia.preiss@leipzig.de silvia.schenk@leipzig.de
Fax 0341 123-1065
Öffnungszeiten Mo: 09:00-12:00 Di.: 09:00-12:00 13:00-18:00 Do: 09:00-12:00 13:00-16:00 Fr.: 09:00-12:00
Erreichbarkeit Straßenbahn: 10, 11 Bus: 80, 87, 88
|
| |
| |
|
|
 |
 |
|