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Anmeldung der Schulanfänger für den Schulbeginn 2014

Anmeldung
Alle Kinder, die bis zum 30.06.2014 das sechste Lebensjahr vollenden, sind in der für das Wohngebiet zuständigen Grundschule durch die Eltern (Sorgeberechtigten) anzumelden.

Kinder, die bis zum 30.09.2014 das sechste Lebensjahr vollenden, können angemeldet werden.


Was ist zu beachten?

  • Bei der Anmeldung ist die Unterschrift beider Sorgeberechtigten notwendig. Bei Alleinerziehenden ist die Sorgerechtsbescheinigung vorzulegen.
  • Wünschen Eltern den Besuch einer Schule in freier Trägerschaft, muss die Anmeldung trotzdem zuvor an der für das Wohngebiet zuständigen Grundschule erfolgen.
  • Eltern, deren Kinder nach dem 30.09.2014 das sechste Lebensjahr vollenden, können einen schriftlichen Antrag auf vorzeitige Schulaufnahme an den Schulleiter der zuständigen Grundschule stellen.


Nähere Informationen (u. a. Zugehörigkeit der Straßen und Hausnummern zu den einzelnen Schulen) erteilen die Grundschule oder das Bürgertelefon unter der Telefonnummer (0341) 123-0.


Termine
Folgende Termine stehen für die Anmeldung, bei der die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen ist, zur Verfügung:

  • Dienstag, der 10.09.2013, von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Donnerstag, der 12.09.2013, von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr
  • Dienstag, der 17.09.2013, von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Donnerstag, der 19.09.2013, von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr



Hinweise für Grundschulen mit gemeinsamen Schulbezirk
Entsprechend der derzeit gültigen Satzung der Stadt Leipzig zur Festlegung der Schulbezirksgrenzen für Grundschulen bilden folgende Schulen einen gemeinsamen Schulbezirk:

  • 1. Stadtbezirk Leipzig-Mitte
    • Schule am Floßplatz, Hohe Straße 45
    • Édouard-Manet-Schule, Manetstraße 8
    • Lessingschule, Lessingstraße 27
    • Schule 5 im Stadtbezirk Mitte, Eitingonstraße 5


  • 2. Stadtbezirk Leipzig-Nordost
    • 66. Schule, Rosenowstraße 56
    • Schule Portitz, Göbschelwitzer Weg 1


  • 3. Stadtbezirk Leipzig-Ost
    • Theodor-Körner-Schule, Schlehenweg 32
    • 24. Schule, Döllingstraße 25
    • Brüder-Grimm-Schule, Goldsternstraße 23
    • Hans-Christian-Andersen-Schule, Louis-Fürnberg-Straße 2


  • 4. Stadtbezirk West
    • Joachim-Ringelnatz-Schule, Grünauer Allee 35
    • Friedrich-Fröbel-Schule, Mannheimer Straße 128 C
    • 85. Schule, Stuttgarter Allee 3


Die Eltern, die in diesen genannten Schulbezirken wohnen, melden ihr Kind/er an einer der im gemeinsamen Schulbezirk aufgeführten Schule an. Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Schule kann daraus nicht abgeleitet werden.
Nach dem Aufnahmeverfahren werden die angemeldeten Kinder den Schulen zugeordnet.
Über die Aufnahme an einer Schule im gemeinsamen Schulbezirk entscheiden die Schulleiter.

Alle Eltern mit schulpflichtig werdenden Kindern, die nicht in den vorgenannten Gebieten wohnen, melden ihre Kinder wie bisher in der für ihren Wohnort zuständigen Grundschule an.



Weitere Informationen

 
 
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