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Satzung der Stadt Leipzig zur Festlegung der Schulbezirksgrenzen für Grundschulen

 

Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig beschloss auf ihrer 10. Sitzung am 20.04.2005 die Satzung der Stadt Leipzig zur Festlegung der Schulbezirksgrenzen für Grundschulen.
Aufgrund § 4, Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 18.03.2003 in Verbindung mit § 25, Abs. 2 des Sächsischen Schulgesetzes (SchulG) in der Neufassung vom 16. Juli 2004 erlässt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Leipzig folgende Satzung:

§ 1
Für die Grundschulen der Stadt Leipzig werden Schulbezirke gebildet. Diese sind verbindlich für die Anmeldung der Schüler.

§ 2
(1) Neben den Schulbezirken können gemeinsame Gebiete (gemeinsamer Schulbezirk) festgelegt werden, in denen sich Schulbezirke einzelner Schulen überschneiden.
(2) Kinder, welche in diesen Gebieten wohnen, werden von einer dieser Grundschulen aufgenommen, deren Schulbezirk dieses Gebiet überschneidet. §25, Abs. 4 SchulG bleibt davon unberührt.
(3) Die Entscheidung treffen die Schulleiter. Dabei sind besonders die Kapazitäten der Schulen sowie die Schulweglängen und –sicherheit zu berücksichtigen. Vor Umsetzung ist die Zustimmung des Schulträgers einzuholen.

§ 3
Für Grundschulen mit besonderen Bildungsangeboten bzw. Teile von diesen gilt das Territorium der Stadt Leipzig als Schulbezirk.

§ 4
Die Schulbezirksgrenzen werden in der beigefügten Liste „Schulbezirke“ und die variablen Schulbezirke in der beigefügten Liste „gemeinsame Schulbezirke“ festgelegt. Diese Listen sind Bestandteil dieser Satzung.

§ 5
Die Satzung tritt nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und gilt für alle Neuaufnahmen. Die bisherige Satzung der Stadt Leipzig zur Festlegung der Schulbezirksgrenzen der Grundschulen und Förderschulen für Lernbehinderte vom 20.05.1992 (Beschluss Nr. 472/92) und deren 11 Änderungen treten damit außer Kraft.

Tiefensee
Oberbürgermeister
Leipzig, den 22.04.2005


1. Änderungssatzung vom 13.01.2006

Die Teile für die Stadtbezirke Südwest und Alt-West der „Liste Schulbezirke“ der Satzung werden durch die entsprechenden Teile der „Liste Schulbezirke“ dieser Änderungssatzung ersetzt.

Die Änderungssatzung gilt für alle Neuaufnahmen ab dem Schuljahr 2006/07.

Müller
Beigeordneter für Allgemeine Verwaltung
als Oberbürgermeister
Leipzig, den 13.01.2006


2. Satzung zur Änderung der Satzung der Schulbezirke der Grundschulen vom 20.09.2006

Die Teile für die Stadtbezirke West und Alt-West der „Liste Schulbezirke“ der Satzung werden durch die entsprechenden Teile der „Liste Schulbezirke“ dieser 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Schulbezirke der Grundschulen ersetzt.

Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Schulbezirke der Grundschulen gilt für alle Neuaufnahmen ab dem Schuljahr 2007/08.

Jung
Oberbürgermeister
Leipzig, den 20.09.2006


3. Satzung zur Änderung der Satzung der Schulbezirke der Grundschulen vom 20.05.2009

Aufgrund des § 4, Abs.1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 18.03.2003 in Verbindung mit § 25, Abs. 2 des Sächsischen Schulgesetzes (SchulG) - Fassung vom 29.01.2008 – ändert die Ratsversammlung der Stadt Leipzig die Satzung der Stadt Leipzig zur Festlegung der Schulbezirksgrenzen der Grundschulen vom 20.04.2005 wie folgt:

§ 1
(1) Der § 2, Abs. 1 der Satzung erhält folgenden Wortlaut:

Neben den Schulbezirken können flexible Gebiete (flexible Schulbezirke) festgelegt werden, in denen sich Schulbezirke einzelner Schulen überschneiden.

(2) Es wird der § 2a eingefügt. Dieser lautet:

Neben den einzelnen Schulbezirken können gemeinsame Schulbezirke gebildet werden, in denen mehrere Grundschulen einen gemeinsamen Schulbezirk haben.

(3) Der § 4 der Satzung erhält folgenden Wortlaut:

Die Schulbezirksgrenzen werden in den beigefügten Anlagen mit den Bezeichnungen „Liste Schulbezirke“, die flexiblen Schulbezirke in den beigefügten Anlagen mit der Bezeichnung „Liste flexible Schulbezirke“ und gemeinsame Schulbezirke in den Anlagen mit der Bezeichnung „Liste gemeinsame Schulbezirke“ festgelegt. Diese Anlagen sind Bestandteil der Satzung.

(4) Aus der Liste Schulbezirke werden im Stadtbezirk West die Grundschulen Grünauer Allee 35, Mannheimer Str. 128 C und Stuttgarter Allee 3, im Stadtbezirk Nordost die Grundschulen Rosenowstr. 56, Lidicestr. 12 und Göbschelwitzer Weg 1 sowie im Stadtbezirk Ost die Grundschulen Schlehenweg 32, Döllingstr. 25, Goldscternstr. 23 und Louis-Fürnberg-Str. 2 entfernt.

(5) Diese Grundschulen werden in die neue Liste „Gemeinsame Schulbezirke“ aufgenommen.

(6) Die alte Liste „gemeinsame Schulbezirke“ wird umbenannt in Liste „flexible Schulbezirke“.

§ 2
Diese Änderung der Satzung zur Festlegung der Schulbezirksgrenzen der Grundschulen tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft und gilt für Neuaufnahmen ab dem Schuljahr 2010/11.


Jung
Oberbürgermeister
Leipzig, den 22.05.2009


4. Satzung zur Änderung der Satzung der Schulbezirke der Grundschulen der Stadt Leipzig vom 21.01.2010

Aufgrund des § 4, Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 18.03.2003 in Verbindung mit § 25, Abs. 2 des Sächsischen Schulgesetzes (SchulG) – Fassung vom 29.01.2008 – ändert die Ratsversammlung der Stadt Leipzig die Satzung der Stadt Leipzig zur Festlegung der Schulbezirksgrenzen der Grundschulen vom 20.04.2005 wie folgt:

§1
(1) Aus der Liste Schulbezirke werden im Stadtbezirk Mitte die Grundschulen Hohe Straße 45, Lessingstraße 27 und Manetstraße 8 herausgenommen.

(2) Diese Grundschulen werden in die Liste „Gemeinsame Schulbezirke“ unter Stadtbezirk Mitte aufgenommen.

§2
Diese Änderung der Satzung zur Festlegung der Schulbezirksgrenzen der Grundschulen tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft und gilt für Neuaufnahmen ab dem Schuljahr 2010/11.

Jung
Oberbürgermeister
Leipzig, den 21.01.2010


5. Satzung zur Änderung der Satzung der Schulbezirke der Grundschulen der Stadt Leipzig

Aufgrund des § 4, Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 18.03.2003 in Verbindung mit § 25, Abs. 2 des Sächsischen Schulgesetzes (SchulG) – Fassung vom 29.01.2008 – ändert die Ratsversammlung der Stadt Leipzig die Satzung der Stadt Leipzig zur Festlegung der Schulbezirksgrenzen der Grundschulen vom 20.04.2005 wie folgt:

§1
In der Liste der Schulbezirke werden im Stadtbezirk Südost die Schulen Grundschule Gletschersteinstraße 9 (Franz-Mehring-Schule) und Grundschule Franzosenallee 21 (31. Schule ) geändert.

§2
Diese Änderung der Satzung zur Festlegung der Schulbezirksgrenzen der Grundschulen tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft und gilt für Neuaufnahmen ab dem Schuljahr 2010/11.

Jung
Oberbürgermeister
Leipzig, den 25.03.2010

 
 
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Liste der Stadtbezirke

Erklärung: (ohne Hausnummern) bedeutet, dass die Schulbezirksgrenze zwar entlang einer Häuserzeile dieser Straße verläuft, aber die Häuser dieser Straße nicht zum Schulbezirk gehören.







  • Stadtbezirk West
  • aktualisiert durch 2. Satzung vom 20.09.2006
  • aktualisiert durch 3. Änderungssatzung vom 20.05.09


  • Stadtbezirk Alt-West
  • aktualisiert durch 1. Änderungssatzung vom 13.01.2006
  • aktualisiert durch 2. Satzung vom 20.09.2006





 

Liste flexibler Schulbezirke



 

Liste gemeinsamer Schulbezirke







 
 
 

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