Finanzielle Förderungen für Schüler |
|
Schüler und Auszubildende können Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz(BAföG) erhalten. Das Amt für Ausbildungsförderung ist für Schüler-BAföG in Leipzig zuständig.
Schülerinnen und Schüler, die das Sächsische Landesgymnasium St. Afra zu Meißen, ein allgemein bildendes Gymnasium mit vertiefter Ausbildung, oder eine mit einem solchen Gymnasium kooperierende Mittelschule besuchen und dort im Internat wohnen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung erhalten. Das Amt für Ausbildungförderung ist für die auswärtige Unterbringung von Internatsschülern, die ihren Hauptwohnsitz in Leipzig haben, zuständig.
Berufsschüler, die für die Zeit des Unterrichts an der Berufsschule eine auswärtige Übernachtung benötigen, also nicht zu Hause schlafen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung erhalten. Das Amt für Ausbildungsförderung ist für die auswärtige Unterbringung von Berufsschülern, die ihren Hauptwohnsitz in Leipzig haben, zuständig.
Begabtenförderung wird in der Stadt Leipzig in verschiedenen Schulen mit vertiefter Ausbildung durchgeführt. Seit 2002 gibt es für begabte und engagierte Zuwandererkinder und -jugendliche innerhalb des Stipendienprogramms START ein spezielles Schülerstipendium.
|
|