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Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) |
Die Stadt Leipzig hat das zur Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes errichtete Amt für Ausbildungsförderung dem Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig zugeordnet.
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Förderbereiche:
Eine Förderung kann gewährt werden beim Besuch von
- weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung ab Klasse 10 sowie von Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, wenn der Auszubildende die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt,
- Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln,
- Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt,
- Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs.
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Das Amt für Ausbildungsförderung ist mit der verwaltungsmäßigen Feststellung der persönlichen und wirtschaftlichen Leistungsvoraus-setzungen sowie der endgültigen Entscheidung über den Förder-antrag befasst; zusätzlich ist dem Amt für Ausbildungsförderung die Beratung des Auszubildenden sowie seiner Angehörigen in allen Förderangelegenheiten aufgetragen.
Hinweis: Unter der Telefonnummer 0800-BAFOEGG1 bzw. 0800-22-36-341 bietet das www.bafoeg.bmbf.de Bundesministerium für Bildung und Forschung gemeinsam mit dem Deutschen Studentenwerk eine gebührenfreie Hotline zum BAföG an. Weitere Informationen, aber auch Antragsformulare, sind im Internet unter www.bafoeg.bmbf.de zu finden.
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