Auswärtige Unterbringung von Berufsschülern - finanzielle Unterstützung
Förderbereiche
Berufsschüler mit Hauptwohnsitz in Leipzig können eine finanzielle Unterstützung nach Maßgabe der Sächsischen Unterbringungsverordnung (SächsUVO) beantragen. Dies gilt für Berufsschüler, die während ihres Berufsschulunterrichts nicht in Leipzig untergebracht sind und denen aufgrund der notwendigen auswärtigen Unterbringung erhöhte Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung entstehen.
Anträge können an nebenstehende Anschrift gerichtet werden.