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Auswärtige Unterbringung von Berufsschülern - finanzielle Unterstützung


Förderbereiche


Berufsschüler mit Hauptwohnsitz in Leipzig können eine finanzielle Unterstützung nach Maßgabe der Sächsischen Unterbringungsverordnung (SächsUVO) beantragen. Dies gilt für Berufsschüler, die während ihres Berufsschulunterrichts nicht in Leipzig untergebracht sind und denen aufgrund der notwendigen auswärtigen Unterbringung erhöhte Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung entstehen.

Anträge können an nebenstehende Anschrift gerichtet werden.

 

Antragsformular (181 KB), Merkblatt (37 KB) und weitere Informationen zu den Voraussetzungen und dem Verfahrensablauf sind auch auf dem Sächsischen Bildungsserver www.sachsen-macht-schule.de bereitgestellt.

 
 
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Stadt Leipzig
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Abt. Schulen/Bau
Amt für Ausbildungsförderung
Rathaus Wahren
Georg-Schumann-Straße 357
04159 Leipzig

Postanschrift

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Abt. Schulen/Bau
Amt für Ausbildungsförderung
04092 Leipzig

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0341-123 1349
0341-123 1345 FAX

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