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Auswärtige Unterbringung von Internatsschülern allgemeinbildender Schulen - finanzielle Unterstützung


Förderbereiche

Internatsschüler mit Hauptwohnsitz in Leipzig können eine finanzielle Unterstützung nach Maßgabe der Sächsischen Unterbringungsverordnung (SächsUVO) beantragen. Dies gilt für Internatsschüler, die während ihrer Schulzeit im Internat außerhalb von Leipzig untergebracht sind und denen aufgrund der notwendigen auswärtigen Unterbringung erhöhte Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung entstehen.

Anträge können an nebenstehende Anschrift gerichtet werden.

 

Antragsformular (296 KB), Merkblatt (38 KB) und weitere Informationen zu den Voraussetzungen und dem Verfahrensablauf sind auch auf dem Sächsischen Bildungsserver www.sachsen-macht-schule.de bereitgestellt.

 
 
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Sitz/Besucheranschrift

Stadt Leipzig
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Abt. Schulen/Bau
Amt für Ausbildungsförderung
Rathaus Wahren
Georg-Schumann-Straße 357
04159 Leipzig

 

Postanschrift

Stadt Leipzig
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Abt. Schulen/Bau
Amt für Ausbildungsförderung
04092 Leipzig

 

Telefon

Sekretariat
0341-123 1349
0341-123 1345 FAX

 

Öffnungszeiten

Mo:     geschlossen
Di:   9:00 bis 12:00 Uhr und       13:00 bis 18:00 Uhr
Mi:     geschlossen
Do: 13:00 bis 16:00 Uhr
Fr:    9:00 bis 12:00 Uhr

 
 
 

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