Auswärtige Unterbringung von Internatsschülern allgemeinbildender Schulen - finanzielle Unterstützung
Förderbereiche
Internatsschüler mit Hauptwohnsitz in Leipzig können eine finanzielle Unterstützung nach Maßgabe der Sächsischen Unterbringungsverordnung (SächsUVO) beantragen. Dies gilt für Internatsschüler, die während ihrer Schulzeit im Internat außerhalb von Leipzig untergebracht sind und denen aufgrund der notwendigen auswärtigen Unterbringung erhöhte Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung entstehen.
Anträge können an nebenstehende Anschrift gerichtet werden.