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Baumschutz |
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Jedem Besucher von Leipzig fällt auf, wie grün diese Stadt ist und welche Vielfalt an Baumarten man hier findet. Das Grün der Bäume wirkt nicht nur beruhigend, Bäume beeinflussen zu einem großen Teil unsere Lebensqualität, besonders in einer modernen Großstadt. Sie spenden Schatten, erhöhen die Luftfeuchtigkeit und vermindern die Luftverschmutzung. Aber nicht nur für uns Menschen sind sie wichtig, auch für Vögel und Insekten sind sie lebensnotwendig.
Leider werden oft durch Gedankenlosigkeit, Fahrlässigkeit oder mangelndes Wissen große Schäden verursacht. Besonders die Straßenbäume leiden unter den wachsenden Belastungen durch den Menschen. Der Boden wird durch Befahren und Betreten stark belastet, der Platz für ihre Wurzeln wird durch Versorgungsleitungen eingeengt, bei Baumaßnahmen werden die Wurzeln oft stark beschädigt, auffahrende Autos verletzen den Stamm, was zur Zerstörung der Rinde und des Holzes führen kann, sogar der Urin von Hunden kann mit der Zeit die Rinde verätzen und der Boden ist ohnehin ständig einer hohen Schadstoffbelastung ausgesetzt.
Baumschutzsatzung
Haben Sie sich schon einmal gefragt, wer sich um die Bäume in Leipzig kümmert, wer sie pflegt und schützt? Seit dem 16.10.1992 gibt es eine Baumschutzsatzung der Stadt Leipzig.
Diese gilt weiter ohne Einschränkungen für nicht mit Gebäuden bebaute Grundstücke.
Unter diese Satzung fallen alle Laub- und Nadelbäume, die einen Stammumfang von mindestens 30 cm - gemessen in einer Höhe von 1,30 m über dem Erdboden - oder einen Stammdurchmesser von mindestens 10 cm in gleicher Höhe aufweisen. Mehrstämmige Bäume sind dann geschützt, wenn der stärkste Stämmling einen Stammumfang von mehr als 30 cm oder einen Stammdurchmesser von mindestens 10 cm in gleicher Höhe aufweist. Obstbäume sind ab einem Stammdurchmesser von 30 cm oder einem Umfang von mindestens 100 cm in 1,30 m über dem Erdboden durch die Baumschutzsatzung geschützt. Weiter fallen unter den Schutz der Baumschutzsatzung Groß-Sträucher (ab 4 m Höhe), Hecken (ab 1 m Höhe) sowie Rank- und Klettergehölze (ab 3 m Höhe).
Für mit Gebäuden bebaute Grunstücke sind ab 19.10.2010 neue landesrechtliche Vorschriften einschlägig. |
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Ab 19.10.2010 - Änderungen beim Baumschutz
Der Sächsische Landtag hat am 01.09.2010 das "Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechtes" beschlossen. Dieses beinhaltet eine Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes, durch welche der Geltungsbereich kommunaler Gehölzschutzsatzungen eingeschränkt wird. Das Gesetz tritt am 19.10.2010 in Kraft.
Baumschutzsatzung der Stadt Leipzig
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Naturdenkmal Baum
Eine Besonderheit in Leipzig besteht darin, dass eine Anzahl wertvoller oder seltener Einzelbäume im gesamten Stadtgebiet als Naturdenkmale ausgewiesen werden. Auf diese Weise beachtet man diese Bäume beim Einkaufsbummel oder Spaziergang vielleicht stärker und erinnert sich ganz nebenbei wieder an die Bedeutung der Bäume, Parks und Wälder für uns Menschen und unsere Verantwortung ihnen gegenüber.
Schon Chateaubriand hatte erkannt: “Die Wälder gehen den Menschen voran. Die Wüsten folgen ihnen.“
Kontakt Stadt Leipzig Amt für Stadtgrün und Gewässer Prager Straße 118-136 (Haus A) 04317 Leipzig Tel.: 0341 123-5974 |
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