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Grabmalpatenschaften |
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Angesichts der Vielzahl der unter Denkmalschutz stehenden und erhaltenswerten Grabmale ist die Stadt Leipzig auf den Bürgersinn ihrer Einwohner und Freunde, auf die Mitwirkung möglichst vieler Unterstützer und Förderer beim sorgsamen Umgang mit ihrem auf den kommunalen Friedhöfen zu Stein gewordenen Erbe angewiesen.
In zunehmendem Maße besteht der Wunsch von Hinterbliebenen, im Gedenken an ihre Verstorbenen an der letzten Ruhestätte über ein Grabmal zu verfügen, das ihrem ästhetischen Empfindungsvermögen entspricht und durch seine Schönheit einen ruhenden Pol in der Friedhofsanlage bildet.
Eine neue Möglichkeit, den eigenen Wunsch nach einer individuellen und ästhetisch anspruchsvollen Grabmalgestaltung mit dem gemeinnützigen Bestreben nach Erhaltung wertvoller Grabmalsubstanz zu verbinden, wurde in Form der Übernahme einer Grabmalpatenschaft von Bürgern für unter Denkmalschutz stehende und erhaltenswerte Grabmale entwickelt. Nach den bisher vorliegenden Erfahrungen sind die Grabmalpatenschaften geeignet, bürgerschaftliches Engagement und würdiges Gedenken an Verstorbene durch die Wiederherstellung und dauernde Pflege von hochwertigen Grabmalen sichtbar in Einklang zu bringen.
Wir haben für Sie einige Beispiele von Grabmalpatenschaften auf dem Südfriedhof zusammengestellt.
Vorbereitung einer Grabmalpatenschaft
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Jeder an einer Grabmalpatenschaft interessierte Bürger ist gebeten, sich mit seinem Wunsch vertrauensvoll an die Abteilung Friedhöfe beim Amt für Stadtgrün und Gewässer der Stadt Leipzig (Kontakt unten) zu wenden. Ein persönliches Gespräch wird dazu genutzt, die Vorstellungen und Wünsche des Interessenten in Erfahrung zu bringen. Eine Berücksichtigung sowohl der Wünsche und Vorstellungen des Interessenten als auch seiner finanziellen Planungen im Hinblick auf die erforderlichen Aufwendungen für die Rekonstruktion und weitere Erhaltung des Grabmals ist bei der großen Auswahl der entsprechenden Grabmale und Grabstätten unschwer möglich.
Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass sich die Kosten einer Grabmalpatenschaft durchaus mit den Kosten bei der Neuanfertigung eines Grabmals vergleichen lassen. Wird im Rahmen einer Grabmalpatenschaft ein unter Denkmalschutz stehendes Grabmal erhalten und rekonstruiert, können entsprechende steuerliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden.
Eine Grabmalpatenschaft kann sowohl in Verbindung mit einem Bestattungsfall als auch im Hinblick auf den Erwerb einer künftigen Familiengrabstätte erworben werden. Im Regelfalle sind die Übernahme einer Grabmalpatenschaft und die Übernahme eines Nutzungsrechtes an einer Grabstätte miteinander verbunden. In Absprache mit der Friedhofsverwaltung ist das Versetzen des entsprechenden Grabmals an eine andere Grabstätte eigener Wahl möglich, jedoch muss das Grabmal auf dem jeweiligen kommunalen Friedhof verbleiben.
Hinsichtlich der Nutzung des im Rahmen der Grabmalpatenschaft übergebenen Grabmals und der Nutzung der erworbenen Grabstätte gelten für den Grabmalpaten die entsprechenden Bestimmungen der Friedhofssatzung der Stadt Leipzig sowie der Gebührenordnung.
Verfahrensweise bei der Übergabe/Übernahme einer Grabmalpatenschaft
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Das im Rahmen einer Grabmalpatenschaft vergebene denkmalgeschützte oder erhaltenswerte Grabmal verbleibt im Eigentum der Stadt Leipzig, Amt für Stadtgrün und Gewässer, Abteilung Friedhöfe. Der Grabmalpate erhält auf der Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung ein Nutzungsrecht am Grabmal, das in der Regel der Nutzungszeit der Grabstätte entspricht, auf der sich das Grabmal befindet beziehungsweise mit der das Grabmal verbunden ist.
Die Patenschaftsvereinbarung enthält die jeweiligen Rechte und Pflichten des Grabmalpaten, unter anderem die Verpflichtung zur Kostentragung für die Restaurierung des Grabmals und zur Erhaltung des Grabmals im Zeitraum der Nutzung sowie der Nutzung der entsprechenden Grabstätte.
Die Ausfertigung der Patenschaftsvereinbarung obliegt der Stadt Leipzig, Amt für Stadtgrün und Gewässer. |
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Kontakt
Amt für Stadtgrün und Gewässer Abteilung Friedhöfe Friedhofsweg 3 04299 Leipzig Tel.: 0341 123-5712 Fax: 0341 123-5729 E-Mail: friedhoefe@leipzig.de |
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