Aufgrund der §§ 4 und 14 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in Verbindung mit § 7 Absatz 1 des Sächsischen Bestattungsgesetzes (SächsBestG) hat der Stadtrat der Stadt Leipzig am 15.12.2010 die folgende Satzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Leipzig beschlossen.