Was den Älteren unter uns noch unter dem Begriff „Grabeland“ bekannt ist, läuft heute unter der Bezeichnung Freizeit- und Erholungsgärten. Sie dienen zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und zur Erholung.
Die Größe der Gärten liegt zwischen 100 – 500 m². Freizeit- und Erholungsgärten sind vergleichbar mit Kleingärten. Die Pächter haben jedoch weniger Rechte und Pflichten:
keine Bindung an die Kleingartenordnung
Bebauungen mit einem Bruttorauminhalt von 15 m³ (2 m x 3,75 m x 2 m) sind genehmigungsfrei.
jederzeit durch den Eigentümer (Stadt Leipzig) kündbar
Interessiert an einem Pachtgarten?
Das Amt für Stadtgrün und Gewässer, Fachbereich Kleingärten, bietet freie Pachtgärten an.
Das Angebot umfasst eine Vielzahl von Standorten mit unterschiedlichen Parzellengrößen innerhalb des Stadtgebietes (einschließlich der neu eingemeindeten Ortsteile).
Die Gärten befinden sich außerhalb von Kleingartenanlagen und dürfen nicht mit Eigenheimen bebaut werden.
Interessenten wenden sich bitte schriftlich, formlos, unter Angabe des gewünschten Standortes und der Größe des Pachtgartens an das Amt für Stadtgrün und Gewässer, Fachbereich Kleingärten.
Kontakt Stadt Leipzig Amt für Stadtgrün und Gewässer Kleingärten (Fachbereich) SG Freizeit- und Erholungsgärten Frau Höhne Prager Straße 118-136 (Haus A) 04317 Leipzig Tel.: 0341 123-6107