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Schutzgebiete |
Landschaftsschutzgebiete
Der größte Teil des Stadtwaldes (ca. 1163 ha) liegt im Landschaftsschutzgebiet Leipziger Auenwald. Auf Grund seiner außerordentlichen Bedeutung für die Stadt Leipzig folgen einige Ausführungen zu diesem Landschaftsschutzgebiet. Es umfasst mit seiner Gesamtfläche von circa 5900 Hektar neben den eigentlichen Talauen von Elster, Luppe, Pleiße und Nahle usw. auch die größtenteils waldlosen Randlagen, große Teile des rekultivierten wieder aufgeforsteten Geländes um den Tagebau Cospuden, einschließlich eines Teiles des Cospudener Sees. Auch der Bienitz, eine Endmoränenkuppe aus der Saaleeiszeit, liegt in diesem Landschaftsschutzgebiet.
Schutzziel ist die nachhaltige Sicherung und weitestgehende Regenerierung des Landschaftsschutzgebietes mit seiner strukturierten Auenlandschaft, wie Hartholzaue, Weichholzaue, Altwässer, Altarme, Feuchtwiesen, Röhrichte und sonstiger wertgebender Strukturen. Dabei kommt der Forstwirtschaft eine Schlüsselposition zu. Die potentielle und großflächig noch real existierende Waldgesellschaft für den größten Teil des Landschaftsschutzgebietes „Leipziger Auwald“ ist der Eichen-Eschen-Ulmen-Auwald (Querco-Ulmetum minoris). Diese ist auch noch immer die prägende Gesellschaft des Elster-Luppe-Pleiße-Auensystems. Kleinflächig findet man noch die Gesellschaft des Schwarzerlen-Eschen-Auwaldes (Pado-Fraxinetum), obwohl ein großer Teil der potentiellen Standorte dieser Gesellschaft mit Pappelhybriden aufgeforstet wurde. Ebenfalls auf kleinen Flächen (vor allem in ehemaligen Lehmstichen) werden noch Weidengehölze (Salicetum purpureaea) angetroffen. Die häufigste Bodenform ist Auenlehm.
Die Hartholzaue gliedert sich in vier Untergesellschaften:
- die Wasserschwertlilien-Hartholzaue (Subass. von Iris pseudacorus), die vorwiegend die Ränder von Gräben, Altwässern und Senken besiedelt,
- die Typische Hartholzaue (Typische Subass.) auf grundfeuchten Auenstandorten,
- die Lindenreiche Hartholzaue (Subass. von Tilia cordata), welche den größten Teil des Leipziger Auenwaldes einnimmt,
- die Hainbuchenausbildung (Subass. Carpinetosum), welche die trockensten und schon seit längerer Zeit nicht mehr regelmäßig überschwemmten Standorte des Auenwaldes besiedelt.
In den eingerichteten Wäldern des Landschaftsschutzgebietes „Leipziger Auwald“ herrscht zur Zeit folgende Baumartenzusammensetzung (Flächenanteile entsprechend der Forsteinrichtung für das Sächsische Forstamt Leipzig aus dem Jahre 2003):
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Aus der Geschichte
Die ersten dokumentierten Bemühungen um den Schutz des Leipziger Auwaldes gab es bereits 1912 durch den Beschluss des Rates der Stadt Leipzig zur Aufgabe der forstlichen Nutzung des Polenz.
Die „Burgaue bei Leipzig“ wurde 1922 zum Heimatschutzgebiet (vergleichbar mit heutigen Naturschutzgebieten) erklärt. Das Naturschutzgebiet „Gundorfer Lachen“ im Leipziger Auwald wurde 1938 festgesetzt. Heute ist ein Teil in das Naturschutzgebiet „Burgaue“ integriert; der andere Teil befindet sich im Verfahren zur Unterschutzstellung als Flächennaturdenkmal (FND) „Gundorfer Lachen“.
Als erstes Landschaftsschutzgebiet im Leipziger Raum wurde im Jahr 1959 das LSG „Leipziger Auwald“ mit einer Größe von circa 2.500 Hektar unter Schutz gestellt. Zur gleichen Zeit wurden die „Burgaue bei Böhlitz-Ehrenberg“, der „Elster- und Pleiße-Auwald“ sowie das „Dölitzer Holz“ einstweilig als Waldschutzgebiet sichergestellt. 1961 erfolgte die Festsetzung der vorgenannten Waldschutzgebiete als Naturschutzgebiet. Das Naturschutzgebiet „Luppeaue“ konnte noch am 02.10.1990 mit circa 420 Hektar festgesetzt werden. Das Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwald“ wurde 1998 unter Einbeziehung des Bienitz mit einer Größe von circa 5.900 Hektar neu festgesetzt.
Im gleichen Jahr konnte das Naturschutzgebiet „Burgaue“ mit einer Fläche von circa 270 Hektar neu festgesetzt werden.
1999 wurde im Südteil des Landschaftschutzgebietes die „Lehmlache Lauer“ mit circa 49 Hektar zum Naturschutzgebiet erklärt. Das kreisübergreifende Naturschutzgebiet „Luppeaue“ mit einer Größe von circa 598 Hektar wurde im Jahr 2000 neu festgesetzt.
Für den Zusammenschluss eines kohärenten ökologischen Netzes „Natura 2000“ länderübergreifender Schutzgebiete wurden die Naturschutzgebiete „Luppeaue“, „Burgaue“ und „Elster- und Pleiße-Auwald“ an die EU gemeldet.
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Naturschutzrechtliche Schutzbestimmungen im Landschaftschutzgebiet „Leipziger Auwald“
Im Landschaftschutzgebiet „Leipziger Auwald“ sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern, den Naturhaushalt schädigen, das Landschaftsbild und den Naturgenuss beeinträchtigen oder auf andere Weise dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.
Insbesondere ist es verboten:
- wesentliche Bestandteile der freien Landschaft wie Hecken, Gebüsche, markante Einzelbäume, Baumgruppen, Baumreihen und ähnliche Naturgebilde zu verändern, zu beschädigen oder zu beseitigen,
- fließende und stehende Gewässer sowie Feuchtgebiete einschließlich Feuchtwiesen zu schädigen, umzuwandeln oder zu beseitigen,
- Entwässerungs- oder andere Maßnahmen vorzunehmen, die geeignet sind, den Wasserhaushalt des Gebietes oder einzelner Gebietsteile in einer dem Schutzzweck zuwider laufenden Weise zu verändern,
- das Schutzgebiet außerhalb der Straßen und für den Fahrverkehr zugelassener Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren,
- im Schutzgebiet abseits der dafür vorgesehenen Wege zu reiten.
Außerdem gibt es zahlreiche Handlungen, die der schriftlichen Erlaubnis der Naturschutzbehörde bedürfen, wie zum Beispiel Baumaßnahmen aller Art, Nutzungsänderungen von Grundstücken, Anbringen von Markierungen und Schildern, Durchführung von Veranstaltungen, Anlegen von Wegen, Errichten oder Ändern von Einfriedungen, Errichten oder Unterhalten von Feuer außerhalb der dafür vorgesehenen Plätze, Aufstellen von Wohnwagen oder Verkaufsständen, Erstaufforstungen, Umwandeln von Wald, Kahlhiebe u. a..
Es gibt wenig Großstädte, die sich ihrer innerstädtischen Landschaften so rühmen können wie Leipzig. Um das zu würdigen, begeht die Stadt ihren „Leipziger Auwaldtag“ jährlich am 16. April. Mit diesem Bekenntnis über die Stadt- und Landesgrenzen hinaus ist für Leipzig gleichzeitig die Verpflichtung verbunden, das einzigartige und außerordentlich wertvolle Auenökosystem besonders zu fördern.
Ähnlich wie bei Pflege- und Entwicklungsplänen für Naturschutzgebiete wurde für das Landschaftschutzgebiet „Leipziger Auenwald“ unter Federführung des Landschaftsplanungsbüros von Herrn Dr. Reichoff ein „Erweiterter Maßnahmeplan Flussauenlandschaft von Elster und Pleiße“ im Rahmen des Regionalen Handlungskonzeptes „Grüner Ring“ erstellt. Als Anlage 11 wurde von der Abteilung Stadtforsten in Zusammenarbeit mit der Universität Leipzig, dem Sächsischen Forstamt Leipzig, der Sächsischen Landesanstalt für Forsten und den anerkannten Naturschutzverbänden die „Konzeption zur forstlichen Pflege des Leipziger Auenwaldes“ erarbeitet. Diese Konzeption ist als eine sehr langfristige, orientierende Planung zu verstehen, die als Grundlage für alle mittelfristigen Planungen dient.
Die Stadtwälder bei Lößnig-Dölitz liegen im Landschaftschutzgebiet „Lößnig-Dölitz“, die Wälder in der Parthenaue liegen im Landschaftschutzgebiet „Parthenaue-Machern“, kleine Waldflächen liegen im Landschaftschutzgebiet „Östliche Rietzschke Stünz“ und im Landschaftschutzgebiet „Nördliche Rietzschke“.
Naturschutzgebiete
- NSG Burgaue (Gesamtgröße des NSG: 270 ha)
- NSG Lehmlache Lauer (Gesamtgröße des NSG: 49 ha)
- NSG Luppenaue (Gesamtgröße des NSG: 598 ha)
- NSG Elster und Pleißeauenwald (Gesamtgröße des NSG: 67 ha)
Flächennaturdenkmale
In folgenden Flächennaturdenkmälern befindet sich Leipziger Stadtwald:
- Gundorfer Lache (2,3 ha)
- Gutspark Zweinaundorf, auch Mölkauer Wäldchen genannt, (Gesamtgröße: 7 ha)
- Saatkrähenkolonie im Stötteritzer Wäldchen (Gesamtgröße: 4 ha)
- Schliefplatz Connewitz (Gesamtgröße: 1 ha)
Weiterhin befindet sich ein Teil der „Gundorfer Lachen“ im Verfahren zur Unterschutzstellung.
Übersicht über die Natur-, Landschaftsschutzgebiete und Flächennaturdenkmale im Leipziger Auenwald:
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Naturparks
Der Leipziger Stadtwald bei Adorf liegt vollständig im Naturpark „Oberes Vogtland“.
Schützenswerte Einzelobjekte
Besonders hervorzuheben sind hier die vielen totholz- und höhlenreichen Bäume mit oft erheblichen Stammdurchmessern und dabei besonders die Stieleichen und Ulmen.
Bei einer Kartierung aller Stieleichen mit einem Brusthöhendurchmesser über 0,80 Meter im Jahre 1998 wurden 2117 Stück im Auenwaldbereich des Stadtwaldes gezählt. Bei der Kartierung von Ulmen mit einem Brusthöhendurchmesser über 0,30 Meter wurden ebenfalls im Jahre 1998 315 Stück im Auenbereich gefunden. Wichtig für die Generhaltung sind die Vorkommen von Wildapfel und Vogelkirsche. Allerdings muss hier im Einzelfall geprüft werden, ob es sich wirklich um artenreine Wildformen, Bastarde oder „nur“ unveredelte Hausobstbäume handelt. Insgesamt wurden im Auenbereich 83 Apfelbäume gefunden, die auf Grund ihres Phänotypes Wildäpfel sein können. Die Zählung der zahlreicheren Vogelkirschen im Jahre 1998 ergab im Auenbereich 120 Stück, die einen Brusthöhendurchmesser von mehr als 0,25 Meter aufwiesen. |
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Kontakt
Amt für Stadtgrün und Gewässer Abteilung Stadtforsten Teichstraße 20 04277 Leipzig Tel.: 0341 309410 Fax: 0341 3094138 |
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