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JagdFunktionen + BiotopeForstliche BewirtschaftungFemelartige Bewirtschaftung
 

Jagd

(MESSING, B., Abteilung Stadtforsten, 2003)

Die Jagd ist durch das Bundesjagdgesetz (BJagdG) und das Sächsische Landesjagdgesetz (SächsLJagdG) geregelt. Ziel der Jagd ist die Gewährleistung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes im Hinblick auf die Erhaltung eines dem jeweiligen Ökosystem angepassten gesunden und artenreichen Wildbestandes.

Als jagdliches Aufsichtsorgan und somit Untere Jagdbehörde der Stadt Leipzig fungiert die Abteilung Stadtforsten des Grünflächenamtes. Die Erteilung von Bundesjagdscheinen, Waffenbesitzkarten sowie waffenrechtlichen Genehmigungen erteilt in der Stadt Leipzig das Ordnungsamt. In der Stadt Leipzig leben etwa 260 Inhaber eines Bundesjagdscheines.

Jagdlich ist das Territorium der Stadt Leipzig, insbesondere der Leipziger Auenwald, durch einen hohen Wildbestand unterschiedlichster Arten geprägt. Vorkommende Hauptwildarten von jagdlich hoher Bedeutung sind Rehwild, Fuchs und zunehmend Schwarzwild. Weitere vorkommende und jagdlich mehr oder minder genutzte Arten sind Wildenten und -gänse, Blässhühner, Fasane, Rabenkrähen und Elstern sowie Steinmarder und Dachse.

Die sogenannten Neozoen wie Waschbär, Marderhund, Mink und Nutria sind bereits im Vorkommen bestätigt, spielen aber mit Ausnahme des Nutrias bisher jagdlich keine Rolle.
Der Feldhasenbesatz ist in einigen städtischen Revieren erstaunlich gut, wird aber auf freiwilliger Basis kaum bejagt.

Die Bejagung des zahlreich vorkommenden Rehwildes zum Schutz der Waldverjüngungsflächen vor Wildverbiss stellt sich den Jägern als vorrangige Aufgabe. Jährlich kommen im Stadtgebiet entsprechend nach BJagdG erstellter Abschußpläne etwa 200 Rehe zur Strecke (davon jedoch auf Grund eines dichten, stark frequentierten Verkehrsnetzes auch 30 - 40 % als Unfallwild im Straßenverkehr).

Die Abschusspläne Rehwild orientieren sich dabei, neben der visuellen Bestandsschätzung in den Feldrevieren, hauptsächlich in den Waldrevieren an den turnusmäßig von unabhängigen Gutachtern durchgeführten Verbissgutachten. Diese geben einen Überblick zum Grad des Rehwildverbisses an Forstpflanzen. Steigt der Verbissgrad an, muß der Rehwildbestand auf ein waldverträgliches Maß gesenkt und somit der jeweilige Abschussplan erhöht werden. In den städtischen Waldrevieren ist seit einigen Jahren ein geringerer Wildverbiss zu verzeichnen.
Die Abschusspläne konnten so deutlich herabgesetzt werden.

Weiterhin ist, vor allem aus wildhygienischen Gründen, die Bejagung der sehr hohen Fuchspopulation zwingend notwendig. So kommen jährlich im Stadtgebiet 250 bis 300 Füchse zur Strecke (auch hiervon 30 - 40 % im Straßenverkehr).

Die Schwarzwildstrecke im Stadtgebiet hat sich in den letzten drei Jahren nahezu verdoppelt. Jährlich werden etwa 40 - 50 Sauen erlegt. Durch straffe, altersklassengerechte Bejagung gilt es, diesem Trend gerade im Hinblick auf die Verhinderung von Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen, aber auch aus wildhygienischen Gründen (Schweinepest) entgegenzuwirken.

Die Jagdausübung erfolgt im Stadtgebiet in 8 Eigenjagdbezirken (EJB) und in 4 Gemein-schaftlichen Jagdbezirken (GJB). Zwei der vier Gemeinschaftlichen Jagdbezirke unterteilen sich in insgesamt 9 Jagdbögen (JB).

Im Eigentum der Stadt Leipzig befinden sich nachfolgende 6 Eigenjagdbezirke im Stadtgebiet:

 

Städtische Eigenjagdbezirke

Gesamtfläche/davon Stadtwald (in ha)

Jagdruhe (in ha)

Lößnig/Dölitz

110 - 35

7

Connewitz/Cospuden

880 - 653

140

Holzeck

130 - 20

-

Nördlicher Auenwald

500 - 432

140

Gundorf

115 - 38

-

Schönau

110 - 10

110

 

Die Bejagung der städtischen Eigenjagdbezirke erfolgt in Eigenregie durch 6 Bedienstete der Abteilung Stadtforsten, 4 amtlich bestätigte Jagdaufseher und 15 - 20 ständige ortsansässige Begehungsscheininhaber.

Als Jagdart kommt hauptsächlich die Einzeljagd auf Ansitz zur Anwendung.
Weitere Eigenjagdbezirke im Stadtgebiet sind der EJB “Hänichen“ (Größe 125 ha, Bejagung durch Jagdpächter) im Eigentum der BVVG und der EJB “Porsche Leipzig“ (Größe 107 ha, Bejagung in Eigenregie) im Eigentum der Porsche Leipzig GmbH.

Die 4 Gemeinschaftlichen Jagdbezirke gliedern sich wie folgt:

 

Gemeinschaftlicher Jagdbezirk/Jagdbogen

Jagdfläche (in ha)

Jagdvergabe

GJB Leipzig

JB Leipziger Osten

415

Eigenregie

JB Leipzig Südwest

725

Eigenregie

JB Holzhausen

570

Verpachtung

JB Liebertwolkwitz

400

Verpachtung

JB Knautnaundorf

565

Verpachtung

JB Lützschena/Stahmeln

500

Verpachtung

JB Lindenthal/Wiederitzsch

760

Verpachtung

GJB Engelsdorf

JB Engelsdorf

850

Verpachtung

JB Kleinpösna

614

Verpachtung

GJB Bienitz

590

Verpachtung

GJB Seehausen

1.270

Verpachtung

 

Erwähnenswert ist, dass die Stadt Leipzig weitere Eigenjagdbezirke außerhalb des Stadtgebietes besitzt. Dies sind der EJB “Staditzwald“ (Größe 89 ha, davon 88 ha Stadtwald) und der EJB “Feldjagd Taucha“ (Größe 129 ha, davon 27 ha Stadtwald) im Landkreis Delitzsch, sowie der EJB “Wachau“ (Größe 140 ha, davon 3 ha Stadtwald) im Landkreis Leipziger Land. Auch in diesen Eigenjagdbezirken erfolgt die Bejagung in Eigenregie durch die Abteilung Stadtforsten. Der Leipziger Stadtwald im Vogtländischen Adorf (41 ha) wird im dortigen EJB “Adorf“, einem Eigenjagdbezirk der Stadt Adorf jagdlich bewirtschaftet.

Abschließend ist zu sagen, dass die Jagd im Hinblick auf Bewirtschaftung und Erhalt des Leipziger Auenwaldes einen nicht unerheblichen Stellenwert besitzt. Die fachgerechte, waldbaulich orientierte Bejagung hilft, die Artenvielfalt des Auenwaldes zu erhalten oder im Rahmen von Waldumbau- oder Waldmehrungsprogrammen diese gar zu erhöhen.

 
 

Kontakt

Amt für Stadtgrün und Gewässer
Abteilung Stadtforsten
Teichstraße 20
04277 LEIPZIG
Tel.:0341 309410
Fax: 0341 30 94 138

 
 
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