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Jagd in der Stadt |
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Die Jagd ist durch das Bundesjagdgesetz (BJagdG) und das Sächsische Landesjagdgesetz (SächsLJagdG) geregelt. Ziel der Jagd ist die Gewährleistung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes im Hinblick auf die Erhaltung eines dem jeweiligen Ökosystem angepassten gesunden und artenreichen Wildbestandes. (MESSING, B., Abteilung Stadtforsten, 2003)
Als jagdliches Aufsichtsorgan und somit Untere Jagdbehörde der Stadt Leipzig fungiert die Abteilung Stadtforsten des Grünflächenamtes. Die Erteilung von Bundesjagdscheinen, Waffenbesitzkarten sowie waffenrechtlichen Genehmigungen erteilt in der Stadt Leipzig das Ordnungsamt. In der Stadt Leipzig leben etwa 260 Inhaber eines Bundesjagdscheines. |
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"Jagd in der Stadt" - Kurzfilm 2 Minuten |
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Bejagung
Jagdlich ist das Territorium der Stadt Leipzig, insbesondere der Leipziger Auenwald, durch einen hohen Wildbestand unterschiedlichster Arten geprägt. Vorkommende Hauptwildarten von jagdlich hoher Bedeutung sind Rehwild, Fuchs und zunehmend Schwarzwild. Weitere vorkommende und jagdlich mehr oder minder genutzte Arten sind Wildenten und -gänse, Blässhühner, Fasane, Rabenkrähen und Elstern sowie Steinmarder und Dachse.
Die sogenannten Neozoen wie Waschbär, Marderhund, Mink und Nutria sind bereits im Vorkommen bestätigt, spielen aber mit Ausnahme des Nutrias bisher jagdlich keine Rolle. Der Feldhasenbesatz ist in einigen städtischen Revieren erstaunlich gut, wird aber auf freiwilliger Basis kaum bejagt.
Die Bejagung des zahlreich vorkommenden Rehwildes zum Schutz der Waldverjüngungsflächen vor Wildverbiss stellt sich den Jägern als vorrangige Aufgabe. Jährlich kommen im Stadtgebiet entsprechend nach BJagdG erstellter Abschußpläne etwa 200 Rehe zur Strecke (davon jedoch auf Grund eines dichten, stark frequentierten Verkehrsnetzes auch 30 - 40 % als Unfallwild im Straßenverkehr).
Die Abschusspläne Rehwild orientieren sich dabei, neben der visuellen Bestandsschätzung in den Feldrevieren, hauptsächlich in den Waldrevieren an den turnusmäßig von unabhängigen Gutachtern durchgeführten Verbissgutachten. Diese geben einen Überblick zum Grad des Rehwildverbisses an Forstpflanzen. Steigt der Verbissgrad an, muß der Rehwildbestand auf ein waldverträgliches Maß gesenkt und somit der jeweilige Abschussplan erhöht werden. In den städtischen Waldrevieren ist seit einigen Jahren ein geringerer Wildverbiss zu verzeichnen. Die Abschusspläne konnten so deutlich herabgesetzt werden.
Weiterhin ist, vor allem aus wildhygienischen Gründen, die Bejagung der sehr hohen Fuchspopulation zwingend notwendig. So kommen jährlich im Stadtgebiet 250 bis 300 Füchse zur Strecke (auch hiervon 30 - 40 % im Straßenverkehr).
Die Schwarzwildstrecke im Stadtgebiet hat sich in den letzten drei Jahren nahezu verdoppelt. Jährlich werden etwa 40 - 50 Sauen erlegt. Durch straffe, altersklassengerechte Bejagung gilt es, diesem Trend gerade im Hinblick auf die Verhinderung von Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen, aber auch aus wildhygienischen Gründen (Schweinepest) entgegenzuwirken.
Jagdausübung in Jagdbezirken
Die Jagdausübung erfolgt im Stadtgebiet in 8 Eigenjagdbezirken (EJB) und in 4 Gemeinschaftlichen Jagdbezirken (GJB). Zwei der vier Gemeinschaftlichen Jagdbezirke unterteilen sich in insgesamt 9 Jagdbögen (JB).
Im Eigentum der Stadt Leipzig befinden sich nachfolgende 6 Eigenjagdbezirke im Stadtgebiet: |
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Städtische Eigenjagdbezirke
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Gesamtfläche/davon Stadtwald (in ha)
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Jagdruhe (in ha)
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Lößnig/Dölitz Connewitz/Cospuden Holzeck Nördlicher Auenwald Gundorf Schönau
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110 / 35 880 / 653 130 / 20 500 / 432 115 / 38 110 / 10
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7 140 - 140 - -
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Die Bejagung der städtischen Eigenjagdbezirke erfolgt in Eigenregie durch 6 Bedienstete der Abteilung Stadtforsten, 4 amtlich bestätigte Jagdaufseher und 15 - 20 ständige ortsansässige Begehungsscheininhaber.
Als Jagdart kommt hauptsächlich die Einzeljagd auf Ansitz zur Anwendung. Weitere Eigenjagdbezirke im Stadtgebiet sind der EJB "Hänichen“ (Größe 125 ha, Bejagung durch Jagdpächter) im Eigentum der BVVG und der EJB “Porsche Leipzig“ (Größe 107 ha, Bejagung in Eigenregie) im Eigentum der Porsche Leipzig GmbH.
Die 4 Gemeinschaftlichen Jagdbezirke gliedern sich wie folgt: |
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Gemeinschaftlicher Jagdbezirk/Jagdbogen
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Jagdfläche (in ha)
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Jagdvergabe
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GJB Leipzig JB Leipziger Osten JB Leipzig Südwest JB Holzhausen JB Liebertwolkwitz JB Knautnaundorf JB Lützschena/Stahmeln JB Lindenthal/Wiederitzsch
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415 725 570 400 565 500 760
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Eigenregie Eigenregie Verpachtung Verpachtung Verpachtung Verpachtung Verpachtung
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GJB Engelsdorf JB Engelsdorf JB Kleinpösna
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850 614
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Verpachtung Verpachtung
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GJB Bienitz
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590
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Verpachtung
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GJB Seehausen
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1.270
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Verpachtung
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Erwähnenswert ist, dass die Stadt Leipzig weitere Eigenjagdbezirke außerhalb des Stadtgebietes besitzt. Dies sind der EJB “Staditzwald“ (Größe 89 ha, davon 88 ha Stadtwald) und der EJB “Feldjagd Taucha“ (Größe 129 ha, davon 27 ha Stadtwald) im Landkreis Delitzsch, sowie der EJB “Wachau“ (Größe 140 ha, davon 3 ha Stadtwald) im Landkreis Leipziger Land. Auch in diesen Eigenjagdbezirken erfolgt die Bejagung in Eigenregie durch die Abteilung Stadtforsten.
Abschließend ist zu sagen, dass die Jagd im Hinblick auf Bewirtschaftung und Erhalt des Leipziger Auenwaldes einen nicht unerheblichen Stellenwert besitzt. Die fachgerechte, waldbaulich orientierte Bejagung hilft, die Artenvielfalt des Auenwaldes zu erhalten oder im Rahmen von Waldumbau- oder Waldmehrungsprogrammen diese gar zu erhöhen. |
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Kontakt
Amt für Stadtgrün und Gewässer Abteilung Stadtforsten Teichstraße 20 04277 Leipzig Tel.: 0341 309410 Fax: 0341 3094138 |
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Telefonzeiten |
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07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr 07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr 07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr |
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Öffnungszeiten
dienstags 16:00 - 18:00 Uhr (oder nach telefonischer Vereinbarung) |
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