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Femelartige Bewirtschaftung |
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Sollte es im Sinne des Zieles erforderlich sein, Eschen anzupflanzen, kann dies auf Freiflächen erfolgen, deren Durchmesser geringer als 30 Meter ist. Ansonsten erfolgt auf kleinen Freiflächen und unter dem aufgelockerten Schirm des vorhandenen Bestandes das Anpflanzen der Halbschattbaumarten, deren Anteil erhöht werden soll, wie zum Beispiel Winterlinde, Hainbuche, Feldahorn, Wildkirsche. Nach dem Pflanzen erfolgt eine mehrjährige Pflege der angelegten Kulturen. Da nicht nur die Baumartenzusammensetzung, sondern auch eine ausgeglichene Altersstruktur aller Baumarten erforderlich ist, sollte bei dem einzelnen Eingriff in nicht zu intensivem Umfang vorgegangen werden; die Eingriffe sind jedoch kontinuierlich zu wiederholen. |
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Im Leipziger Stadtwald liegt die Summe des Anteiles der Gesamtflächen der Femellöcher, die bei einem flächendeckenden Eingriff für die Baumart Stieleiche geschaffen wird, in der Regel zwischen 5 % und 10 % an der Gesamtfläche, auf welcher die gesamten Pflegemaßnahmen stattfinden. Dabei geht die Stadtforstverwaltung davon aus, dass solche Eingriffe aller 10 Jahre auf der gleichen Fläche wiederholt werden. Durch die beschriebene Vorgehensweise ist nicht nur abgesichert, dass die Baumartenzusammensetzung der Leipziger Hartholzauen erhalten bzw. wiederhergestellt wird, es ist gleichzeitig gesichert, dass ein Mosaik an unterschiedlichsten Bestandesstrukturen mit verschiedenen Lichtangeboten, Schichtungen und Randbeziehungen erhalten bleibt bzw. geschaffen wird. |
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Bei allen Bewirtschaftungsmaßnahmen ist darauf zu achten, dass ein ausreichend hoher Anteil Totholz im Bestand verbleibt. Besonders wichtig ist dabei stehendes Totholz von alten Stieleichen. Aus diesem Grund werden abgestorbene starke Stieleichen nicht gefällt, wenn dies nicht aus Gründen der Verkehrssicherung notwendig ist.
Um für die zukünftigen forstlichen Planungen und Bewirtschaftungsmaßnahmen des Leipziger Auenwaldes eine Grundlage zu haben, wurde von der Abteilung Stadtforsten eine "Konzeption zur forstlichen Pflege des Leipziger Auenwaldes" entwickelt. Diese langfristige Planung ist eine der wichtigsten Grundlagen für die entsprechend §48 SächsWaldG vorgeschriebenen (mittelfristigen) periodischen Betriebsplanungen. So wurde für den Stadtwald die sogenannte „Ökologische Waldentwicklungsplanung“ auf dieser Basis erarbeitet und vom Stadtrat beschlossen (Stadtratsbeschluß Nr. 931/97). Da die Gültigkeit der "Ökologischen Waldentwicklungsplanung" im Jahr 2003 endete, erfolgt im Augenblick - ebenfalls auf der Grundlage der Konzeption zur forstlichen Pflege des Leipziger Auenwaldes - die Erarbeitung der neuen periodischen Betriebsplanung, der sogenannten „Forsteinrichtung“ für den Stadtwald.
Die ökologische Waldentwicklungsplanung betont im verbalen Teil nochmals folgende Zielstellungen für den Leipziger Stadtwald: |
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- Erhaltung und Erziehung standortheimischer, artenreicher, naturnaher, ungleichaltriger Laubholz-Mischbestände
- dabei:Umwandlung von flächenhaften Pappelhybrid-Monokulturen und Beständen anderer nichtstandortheimischer Baumarten (z. B. Roteiche, Eschenahorn)
- Überführung von gleichaltrigen Monokulturen aus auentypischen Baumarten in ungleichaltrige Laubholz-Mischbestände auentypischer Baumarten
- Erhöhung des Anteiles an Stieleiche, Linde, Hainbuche, Feldahorn und Wildobst
- Erhaltung der Rüster als Baumart und Versuch der Erhöhung des Anteiles an der Derbholzmasse
- Senkung des Anteils von Spitz- und Bergahorn sowie Esche
- ausschließliche Verwendung von autochthonem Pflanz- und Saatgut im Bereich des Leipziger Auwaldes
- Gestaltung des Leipziger Auwaldes und der Partheaue vorwiegend durch femelartige Bewirtschaftung
- Bestockungszieltyp (BZT): Edellaubholztyp oder Stieleichen-Edellaubholztyp
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Abteilung Stadtforsten auf der Grundlage der „Konzeption zur forstlichen Pflege des Leipziger Auenwaldes“ und der darauf basierenden periodischen Betriebsplanungen in der Lage, aber auch gesetzlich verpflichtet ist, den Leipziger Auenwald so zu bewirtschaften, dass seine typische Biodiversität nachhaltig gesichert ist.
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Femelfläche |
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Kontakt
Amt für Stadtgrün und Gewässer Abteilung Stadtforsten Teichstraße 20 04277 Leipzig Tel.: 0341 309410 Fax: 0341 3094138 |
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