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Adoption |
Bei einer Adoption wird die rechtliche Beziehung eines Kindes zu seinen leiblichen Eltern grundlegend und unwiderruflich verändert. Alle Rechte und Pflichten gegenüber dem eigenen Kind werden an eine andere Familie abgegeben. Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhaltspflichten, Erbansprüche, etc. erlöschen und werden vollständig von den Adoptiveltern übernommen. Damit wird das adoptierte Kind rechtlich dem eines leiblichen Kindes gleichgestellt.
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Die Adoptionsvermittlungsstelle |
Aufgaben der Adoptionsvermittlungsstelle
- Beratung und Begleitung von Menschen, die in Krisen nicht wissen, wie es mit ihnen und ihren Kindern weitergehen soll
- Beratung von Eltern, die ihr Kind zur Adoption freigeben möchten
- Beratung und Begleitung von Stiefkindadoptionen
- Beratung und Prüfung von Adoptionsbewerbern
- Adoptionsbegleitung vor, während und nach der Adoption
- Beratung und Begleitung bei der gegenseitigen Suche von Adoptierten und Herkunftsfamilien (Alle Anfragen zu abgeschlossenen Adoptionen richten Beteiligte bitte schriftlich an das Sachgebiet Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften! Weitere Infos dazu finden Sie weiter unten auf dieser Seite, unter „Fragen zu abgeschlossenen Adoptionen“)
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Die Adoptionsvermittlungsstelle ist Ansprechpartner für
- Schwangere in Konfliktsituationen
- Eltern, die sich mit dem Gedanken tragen ihr Kind zur Adoption frei zu geben, oder sich schon dafür entschieden haben
- Adoptionsbewerber (Paare, die sich mit dem Gedanken tragen ein Kind zu adoptieren)
- Eltern, die ihr Stiefkind adoptieren möchten
- Adoptierte, die etwas über ihre Identität herausfinden möchten
- Eltern, nach der Freigabe ihres Kindes zur Adoption
Die MitarbeiterInnen der Adoptionsvermittlungsstelle beraten Sie diskret und auf Wunsch auch anonym.
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Zuständige Mitarbeiterinnen im Amt für Jugend, Familie und Bildung |
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Fragen zu abgeschlossenen Adoptionen |
An wen kann ich mich bei Fragen zu abgeschlossenen Adoptionen wenden?
- Alle Anfragen zu abgeschlossenen Adoptionen richten Beteiligte bitte schriftlich und formlos mit allen verfügbaren Informationen (wie z. B. Geburtsname und Geburtsdatum, Ort der Adoption, Wer sucht wen?) und einer Kopie Ihres Personalausweises an das Sachgebiet Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften. (Adresse siehe rechte Spalte)
- Sofern Ihre Anfrage bei uns eingegangen ist, erhalten Sie eine schriftliche Zwischeninformation.
- Wenden Sie sich bei Ihren Anfragen bitte an Ihr Heimatjugendamt, d. h. dorthin wo Sie jetzt Ihren Wohnsitz haben!
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Informationsgespräche |
Wo? Amt für Jugend, Familie und Bildung Naumburger Str. 26 04229 Leipzig
Termin: nach Vereinbarung |
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Kontakt |
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Hausanschrift Stadt Leipzig Amt für Jugend, Familie und Bildung SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften Naumburger Str. 26 04229 Leipzig
Sachgebietsleiterin Angelika Weires
Telefon 0341 123-4467 Fax 0341 123-4459 E-Mail ja-51-21@leipzig.de |
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Beratung |
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Links |
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