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Mist gebaut - was nun ? |
Die Jugendgerichtshilfe berät, betreut und unterstützt Jugendliche von 14 – 18 Jahren und junge Erwachsene bis 21 Jahre, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind.
Eltern von Jugendlichen und jungen Erwachsenen können ebenfalls Rat und Unterstützung bei uns suchen.
Wir beraten und klären auf
- was getan werden kann, um eine eventuelle Strafe so gering wie möglich ausfallen zu lassen.
- was die Vorladung zur polizeilichen Beschuldigtenvernehmung bedeutet.
- was es mit der Anklageschrift auf sich hat und wer Zeugen oder Beweismittel benennen kann.
- was die Abkürzungen und Paragrafen bedeuten.
- wer über das Geschehnis informiert wird.
- wie eine Gerichtsverhandlung oder eine Strafverfahren abläuft und wer daran teilnimmt.
- welche Konsequenzen sich für die Zukunft ergeben.
- ob es Alternativen zur Haft gibt.
- wer die Kosten trägt.
- über die Möglichkeiten des Täter-Opfer-Ausgleichs.
- über soziale Trainings- oder Antigewaltkurse.
- bei Problemen in der Schule oder Ausbildung
- bei Drogenkonsum
- bei Schulden und vielem Anderen mehr
Wir betreuen
- vor, während und nach dem Strafverfahren
- während der Haft
- bis zur Wiedereingliederung
Im Strafverfahren
- beurteilen wir das Verhalten des Jugendlichen vor und seit der Tat
- beurteilen seine Bemühungen, das Leben, die Schule oder Arbeit oder Freizeit zu regeln.
- geben Empfehlungen zum Abschluss des Verfahrens
- geben Empfehlungen zu möglichen Auflagen
Das solltest Du wissen
- Wir können helfen Probleme in den Griff zu bekommen.
- Wir sind keine Ermittler, Anwälte oder Richter!
- Unsere Aufgabe ist Vermittlung: zwischen Dir, dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und Deinen Eltern.
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Kontakt |
Hausanschrift
Stadt Leipzig Amt für Jugend, Familie und Bildung SG Jugendgerichtshilfe Naumburger Str. 26 04229 Leipzig
Sachgebietsleiterin
Frau Würden
Telefon
0341 123-4647
E-Mail
ja-51-22@leipzig.de
Sprechzeiten
Di 9:00 - 12:00 u. 13:00 - 18:00 Do 9:00 - 12:00 u. 13:00 - 18:00 und nach Vereinbarung |
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