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Kindertagesbetreuung |
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Die Betreuung von Kindern außerhalb der Familie ist eine wichtige Entscheidung junger Familien. Sie ist bedeutsam für Kinder und Eltern. Deshalb ist es ratsam sich vorab zu überlegen, welche Erwartungen an mögliche Betreuungsformen gestellt werden. Für Kinder bis zum Alter von drei Jahren gibt es grundsätzlich zwei Betreuungsmöglichkeiten:
Informationen zur Höhe der Elternbeiträge, Ermäßigungen und Antragsstellung.
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Wissenswertes rund um das Thema Kita |
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Neu- und Ersatzbauten Kindertagesstätten |
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Frühkindliche Bildung in Leipzig |
In der frühen Kindheit werden die Grundlagen für spätere Bildungserfolge gelegt. Werden Kinder früh gefördert, können sie ihre Fähigkeiten und Talente besser entwickeln. Aber was müssen und wie können Kinder heute lernen? Welche Rolle spielen Kindertageseinrichtungen dabei? Die Diskussion um diese Fragen begann in Leipzig schon 2000 – und strahlte auf ganz Sachsen aus. Seither ist viel passiert...
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Wissenswertes rund um das Thema Kita |
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Wie werden Kitaplätze geplant?
Die Bereitstellung von Plätzen in Kindertagesstätten und Tagespflege erfolgt über die jährliche Bedarfsplanung. Sie sagt aus, wie viele Kinder in welchen Altersgruppen in Leipzig leben, für die Plätze in den Bereichen Kinderkrippe, Kindergarten, Hort sowie in der Kindertagespflege bereitzustellen sind. In den vergangenen Jahren wurde diese Quote immer weiter erhöht. Für das Jahr 2012 werden für 68 Prozent der Kinder von 1-3 Jahren ein Platz in Krippe oder Tagespflege, für 92 Prozent der Kinder zwischen 3-6 Jahren ein Platz im Kindergarten sowie für 92,5 Prozent ein Platz im Hortbereich geplant.
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Wo finde ich Informationen über Kitas und Tagespflege in Leipzig?
Leipzig verfügt über ein Netz von mehr als 200 Kindertagesstätten. Hinzu kommt ein großes Angebot an Tagespflegeplätzen. Unter www.meinkitaplatz-leipzig.de besteht die Möglichkeit, sich über die unterschiedlichen Bildungs- und Erziehungskonzeptionen der einzelnen Kindertagesstätten in freier und kommunaler Trägerschaft zu informieren.
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Welche Gesetze regeln die Kita-Versorgung?
Die Kita-Versorgung ist im Sozialgesetzbuch VIII und im Sächsischen Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) geregelt. Dort steht unter anderem, dass Kinder über drei Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Kindergarten haben. Die Stadt Leipzig ist daher gesetzlich verpflichtet, zunächst jedem Kind zwischen drei und sechs Jahren, dessen Eltern das wünschen, einen Platz im Kindergarten anzubieten. Für unter Dreijährige besteht ein Anspruch auf Betreuung dann, wenn die Eltern arbeiten, sich in Ausbildung befinden oder wenn es für die Entwicklung der Kinder als notwendig angesehen wird, dass sie eine Einrichtung besuchen. Die Stadt kann hier auch Kindertagespflege anbieten.
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Wie werden Kitaplätze finanziert?
Die Finanzierung von Kindertagesstätten ist im SächsKitaG geregelt. Um die anfallenden Kosten für Personal, Miete oder Spielzeug zu decken, werden die Eltern in Höhe von 20 bis 30 Prozent beteiligt. Handelt es sich um die Kita eines freien Trägers, soll dieser einen Eigenanteil je nach Leistungsfähigkeit beisteuern. Der Freistaat Sachsen beteiligt sich mit einer Pauschale pro betreutem Kind an den Kosten. Die Stadt Leipzig hat für alle weiteren, nicht gedeckten Kosten aufzukommen. Der Landeszuschuss ist seit Jahren unverändert, was zu steigenden Ausgaben für die Stadt Leipzig führt.
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Warum müssen Eltern für einen Kitaplatz Elternbeiträge zahlen?
Das SächsKitaG legt fest, dass Eltern einen Beitrag zur Finanzierung der Kosten der Kindertagesbetreuung leisten. Für Krippenplätze soll dieser zwischen 20 und 23 Prozent, für Kindergarten- und Hortplätze zwischen 20 und 30 Prozent liegen. Die Elternbeiträge fließen direkt an den Träger der Kindertageseinrichtung, in der das Kind betreut wird. Eltern mit geringem Einkommen oder mehreren Kindern können Frei- oder ermäßigte Plätze beantragen. Die Stadt Leipzig übernimmt dann den nicht gezahlten Elternbeitrag. Derzeit sind 27 Prozent der Plätze in Leipzig beitragsfrei.
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Welche Besonderheiten gibt es bei Kitas in freier Trägerschaft?
75 Prozent der Kitas in Leipzig werden von freien Trägern geführt. Das Sächsische Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen sieht vor, dass diese sich an der Finanzierung der Betriebskosten der Kita mit einem Eigenanteil beteiligen. Dieser orientiert sich an ihrer Leistungsfähigkeit. Er liegt in Leipzig zwischen 2 bis 5 Prozent der Sachkosten eines Platzes. Ab 2012 sollen sich die Träger zudem zusätzlich mit 0,5 Prozent an den Betriebskosten beteiligen. Um die Betreibung und die Finanzierung einer Kindertagesstätte zu regeln, schließt die Stadt Leipzig eine Leistungsvereinbarung mit dem Träger ab. Über die Elternbeiträge, den Eigenanteil der Träger und den Gemeindeanteil einschließlich Landespauschale werden die Kosten für den Betrieb der Kita refinanziert.
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Wie wird die Qualität der Betreuung gewährleistet?
Kindertageseinrichtungen müssen über eine ausreichende Anzahl pädagogischer Fachkräfte verfügen – das ist gesetzlich vorgeschrieben. So muss in der Krippe für sechs Kinder, die neun Stunden täglich betreut werden, eine Erzieherin und im Kindergarten für 13 Kinder eine pädagogische Fachkraft zur Verfügung stehen. Über die Kitafinanzierung ist gewährleistet, dass der jeweilige Träger diese Kosten immer tragen kann. Die inhaltliche Arbeit richtet sich unabhängig von der Trägerschaft an den Zielen des Sächsischen Bildungsplans aus. Durch seine Umsetzung und über spezielle Modellprojekte, z. B. zur Sprachförderung, hat sich die Qualität der Betreuung in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert.
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Fachtagungen des Jugendamtes |
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Fachtagung (PDF 6,7 MB) zum Modellprojekt 'Weiterentwicklung von Leipziger Kindertagesstätten zu Kinder- und Familienzentren' am 27.10.2010
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Natur-Wissen schaffen in Kooperation mit dem Bildungsverlag EINS und dem Volkssolidarität Stadtverband Leipzig e. V., 27.01.2010
Vortrag: Prof. Dr. Dr. Dr. Wassilios E. Fthenakis Bedeutung der frühkindlichen Bindung in Bezug auf Naturwissenschaften und Medienkompetenz im Mittelpunkt
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Qualität in der Kindertagespflege in Kooperation mit dem Institut inform, 25.10.2008
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Fachtag zur Einführung des Sächsischen Bildungsplanes am Beispiel des Bildungsbereiches naturwissenschaftliche Bildung in Zusammenarbeit mit Kon TE XIS
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Informationsmaterial zum Thema Kindertagesstätten |
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Informationen zum Neubau einer Kindertagesstätte
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Download
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Gesetz über Kindertageseinrichtungen – SächsKitaG (Fassung 15.05.2009)
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PDF (58,3 kB)
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Anlage zu §11 SaechsKitaG
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PDF (260 kB)
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Verordnung zur Integration von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern in Kitas vom 13.12.2002, geändert 14.07.2005
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PDF (18 kB)
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Fachliche Anforderungen an die Kindertagespflege
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PDF (563 kB)
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Saechsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung vom 09.01.2004
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PDF (170 kB)
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Gemeinsamer Rahmen der Länder für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen
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PDF (1,263 MB)
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Empfehlung Gliederung Trägerkonzept
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PDF (330 kB)
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Positionspapier zur Elternmitwirkung in Leipziger Kitas
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PDF (980 kB)
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Kooperation von Kindergarten und Grundschule
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PDF (460 kB)
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Fachplan Förderung von Kindern in Kindertagesstätten und der Kindertagespflege Leipzig
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PDF (0,9 MB)
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Modellprojekt Kindertagesstätten Implementierung des Bildungsauftrags
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PDF (0,2 MB)
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Das Leipziger Werkbuch für die Praxis Teil I Bildung in Kindertageseinrichtungen
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PDF (1,23 MB)
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Das Leipziger Werkbuch für die Praxis Teil II Bildung in Kindertageseinrichtungen
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Schutzgebühr 5,00 € Telefon: 0341 123-4695 E-Mail: ja-51-1@leipzig.de
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Kontakt |
Hausanschrift Stadt Leipzig Amt für Jugend, Familie und Bildung Abt. Kindertagesstätten und Freizeiteinrichtungen Rathaus Wahren Georg-Schumann-Straße 357 04159 Leipzig
Abteilungsleiterin Frau Supplies
Tel: 0341 123-4390 E-Mail: ja-51-4@leipzig.de
www.leipzig.de/jugendamt
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Aktuelles |
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