In der Tagespflege werden einzelne Kinder oder kleine Gruppen bis max. 5 Kinder von einer Tagespflegeperson im
Haushalt der Eltern
im Haushalt der Tagespflegeperson oder
in anderen kindgerechten Räumen
betreut.
Die Betreuung wird zwischen den Eltern und der Tagespflegeperson vertraglich geregelt.
Der Elternbeitrag für Tagespflege und Kindertagesstätten ist identisch. Ebenso gelten die Antragsmöglichkeiten für Ermäßigungen.
Geschulte Tagespflegepersonen werden vom Verbund kommunaler Kinder- und Jugendhilfe www.vkkj.de und weiteren freien Trägern der Jugendhilfe vermittelt.
Alle Angebote der Kindertagespflege werden vorab vom VKKJ geprüft und im Hinblick auf die fachgerechte Erbringung der Leistung angeleitet und begleitet.
Bei der Suche nach einer Betreuung, weiteren Fragen oder wenn Sie selbst Tagespflegeperson werden möchten, wenden Sie sich bitte an rechts stehende Kontaktadressen.