Stadt Leipzig Wappen StadtplanPresseKontakt Deutsch English Français Español Polski
Leipzig
Bürger
Wirtschaft
Tourismus
 Home > Bürger > Kinder + Familie > Eltern- und Erziehungsgeld
spacer
 

Eltern- und Erziehungsgeld

Zum 1. Januar 2011 traten im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes einige Änderungen auch für das Elterngeld in Kraft. An der Grundstruktur des Elterngeldes ändert sich nichts.
Die neuen Elterngeldregelungen gelten 1. Januar 2011 für alle Elterngeldberechtigten, auch für die, die im laufenden Bezug sind.

Elterngeld gibt es seit dem 01.01.2007, um junge Familien in den ersten Lebensjahren ihrer Kinder finanziell zu unterstützen. Antragsberechtigt sind alle Familien.

Im Regelfall wird es für 12 Monate ab Geburt, unter bestimmten Voraussetzungen für 14 Monate gezahlt.

Die Höhe des Eltergeldes beträgt monatlich mindestens 300 EUR, höchstens 1.800 EUR. Grundlage für die Höhe des Bezuges ist das bisherige Erwerbseinkommen des betreuenden Elternteils.

 

Elterngeldberechtigte

Mit einem Nettoeinkommen vor der Geburt des Kindes 1.200 Euro bis 1.240 Euro
Die Ersatzrate des Elterngeldes sinkt schrittweise von 67 auf 65 Prozent. Für je zwei Euro, die das Einkommen über 1.200 Euro liegt, sinkt die Ersatzrate um 0,1 Prozentpunkte.
Nettoeinkommen vor der Geburt des Kindes: 1.240 Euro, Ersatzrate: 65 Prozent.

Die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder den Kinderzuschlag erhalten

  • Das Elterngeld wird grundsätzlich vollständig als Einkommen berücksichtigt.
  • Sonderregelung Elterngeldfreibetrag für EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag, die vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig waren, sie erhalten ab 1. Januar 2011 einen Elterngeldfreibetrag. Der Elterngeldfreibetrag entspricht dem durchschnittlichen monatlichen Einkommen vor der Geburt und beträgt höchstens 300 Euro, dies ist anrechnungsfrei.
  • Verlängerte Elterngeldauszahlung in halben Monatsbeträgen (sog. Verlängerungsoption): Ab 2011 werden sowohl die ersten als auch die zweiten Teilbeträge bei den Grundsicherungsleistungen vollständig als Einkommen berücksichtigt, wenn nicht aufgrund des Einkommens vor der Geburt ein Elterngeldfreibetrag zusteht.


Mit ausländischen Einkünften
Einkommen, das in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz versteuert wird, ist dem im Inland versteuerten Einkommen gleichgestellt, so dass es für diese Einkünfte bei der bisherigen Rechtslage bleibt.

Die der so genannten Reichensteuer nach dem Einkommensteuergesetz unterliegen
Alleinerziehende, die im letzten Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 250.000 Euro hatten, haben keinen Anspruch auf Elterngeld.
Für Elternpaare entfällt der Elterngeldanspruch, wenn sie im letzten Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 500.000 Euro hatten.

 

Landeserziehungsgeld kann im Anschluss an das Elterngeld, im 2. oder 3. Lebensjahr des Kindes, beantragt werden.

Zu beachten ist, dass es eine einkommensabhängige Sozialleistung mit festgelegten Einkommensgrenzen ist und während des Bezuges das Kind/die Kinder, für die Landeserziehungsgeld beantragt wird, in keine staatlich geförderte Einrichtung gehen darf/dürfen.

 

Anträge

  • finden Sie im Internet unter www.familie.sachsen.de
  • oder können im Amt für Jugend, Familie und Bildung an der Information oder im Sachgebiet abgeholt werden
  • werden nach Posteingang bearbeitet
  • müssen nicht persönlich abgegeben werden, Fehlendes wird schriftlich abgefordert


Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Geburtsbescheinigung zur Beantragung für das Elterngeld
  • Nachweis über Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss
  • Einkommensnachweise für die maßgebenden 12 Monate vor Geburt
  • bei Bedarf Kindergeldnachweis
 

FAQ`s


 
 
spacer spacer spacer
Wappen Vierfarbig Afjfb
 

  

 

Kontakt

Hausanschrift

Stadt Leipzig
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Abteilung Hoheitliche Jugendhilfe
Sachgebiet Elterngeld
Naumburger Str. 26
04229 Leipzig

Sachgebietsleiterin

Frau Gerold

Telefon

0341 123-3575, -3576, -4641

Fax

0341 123-3583

E-Mail

ja-51-24@leipzig.de

 

Sprechzeiten

Di


Do

 

09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr

 

zusätzliche Telefonzeiten

Mo

Fr

 

10:30 - 12:00 Uhr

10:30 - 12:00 Uhr

 
 
 

deli.cio.us Mister Wong

spacer spacer
RSS-Feed Twitter