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Welche Unterstützung bekommen Pflegeeltern?

Ein Pflegekind zu haben, ist eine schöne, aber auch sehr verantwortungsvolle Aufgabe, die Ihnen viel abverlangt. Die MitarbeiterInnen des Pflegekinderwesens und des Allgemeinen Sozialdienstes stehen Ihnen beratend zur Seite, um auftretende Probleme oder seelische Belastungen zu bewältigen. Darüber hinaus können Sie sich an die Familien- und Erziehungsberatungsstelle der Stadt Leipzig wenden oder sich in einer Pflegeelterngruppe mit anderen Pflegeeltern austauschen.

Die entsprechenden Beratungs-, Hilfe- und Gruppenangebote finden Sie unter Netzwerk für Pflegeeltern. Daneben unterstützt das Amt für Jugend, Familie und Bildung die Pflegeelternschaft mit einem monatlichen Pflegegeld für:

  • Leistungen zum Unterhalt des Kindes zur Sicherstellung des Sachaufwandes wie Unterkunft, Bekleidung, Ernährung, Hausrat, Körperpflege, Heizung, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens oder Taschengeld (Kosten für Sachaufwand)
  • die von Eltern erbrachten Erziehungs- und Betreuungsleistungen (Kosten der Pflege und Erziehung)


einmalige Hilfen können z.B. gewährt werden für:·

  • Erstausstattung für Bekleidung und Mobiliar
  • persönliche Anlässe (z. B. Schulanfang)
  • Hilfe zur Verselbstständigung bei jungen Volljährigen


jährliche Beihilfen können z. B. gewährt werden für:·

  • Weihnachten, Geburtstag
  • Urlaub- und Ferienreisen
  • Klassenfahrten


 

Leistungen für das Pflegekind und die Pflegeeltern / Pflegegeld

Bekanntmachung des Sächsischen Landesamtes für Familie und Soziales – Abteilung Landesjugendamt – über die Pauschalbeträge für laufende Leistungen zum Unterhalt bei Vollzeitpflege (§§ 39, 33 SGB VIII) für das Jahr 2010 vom Juli 2009

Leistungen ab 1. Januar 2010

 

Altersgruppen

Kosten für Sachaufwand

Kosten für Pflege/Erziehung

Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr

    459 €

    214 €

Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr

    531 €

    214 €

Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und junge Volljährige im Einzelfall

    610 €

    214 €


Die Festsetzung und Fortschreibung der Beträge erfolgt durch das Landesjugendamt. Zur Veranschaulichung werden hier die Beträge des Jahres 2010 beispielhaft angeführt. Die aktuellen Beträge werden im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht und können bei den zuständigen Bearbeitern im Amt für Jugend, Familie und Bildung Leipzig erfragt werden.

Schließt der Minderjährige ein für die Festsetzung maßgebliches Jahr ab, erhält die Pflegeperson vom Beginn des Monats an, in dem die Höhergruppierung wirksam wird, die für das neue Lebensjahr maßgeblichen Beträge.

Ab dem 01.01.2009 beträgt bei den materiellen Aufwendungen der Anteil für Unterkunftskosten (alle Altersgruppen) 131 € (davon für Kaltmiete 88 € und Heizung / Nebenkosten 43 €).

Die Höhe des zu gewährenden Pauschalbetrages richtet sich nach den Verhältnissen, die am Ort der Pflegestelle gelten.

Auch Beiträge für die Altersabsicherung und die Unfallversicherung der Pflegeeltern gemäß § 39 Abs. 4 SGB VIII werden auf Antrag und Nachweis erstattet.

 
 
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Grafik kleiner Junge


Weitere Informationen

 

 

Links

 
 
 

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