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Amtsvormundschaften |
Vormundschaften werden durch das Amtsgericht eingerichtet, wenn die Eltern ausfallen oder zur Ausübung der elterlichen Sorge nicht in der Lage sind.
Als Vormund können Einzelpersonen, Vereine und das Amt für Jugend, Familie und Bildung (ehem. Jugendamt) eingesetzt werden.
Bei der Übernahme der Vormundschaft durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung wird von einer Amtsvormundschaft gesprochen.
Mit seiner Bestellung tritt der Vormund in die Rechte und Pflichten der Eltern ein. Er besitzt die volle rechtliche Stellung als gesetzlicher Vertreter und vertritt somit die Interessen der Mündel.
Für Kinder minderjähriger Mütter tritt aufgrund gesetzlicher Bestimmungen auch eine Amtsvormundschaft ein. Hier liegt das wesentliche Bestimmungsrecht jedoch bei der jungen Mutter.
Für weitere Informationen zum Thema Vormundschaften wenden Sie sich bitte an rechts stehende Kontaktadresse.
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Kontakt |
Hausanschrift Stadt Leipzig Amt für Jugend, Familie und Bildung SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften Naumburger Str. 26 04229 Leipzig
Angelika Weires
Telefon 0341 123-4467
Fax 0341 123-4459
E-Mail ja-51-21@leipzig.de
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